Überholverbot nach tödlichem Doppelunfall: Polizei zieht nach Kontrollen Bilanz

Reinsdorf - Diese beiden tödlichen Unfälle erschütterten Anfang Mai ganz Sachsen: Innerhalb einer Stunde verunglückten auf der S286 bei Reinsdorf (Landkreis Zwickau) zwei Autofahrer (33, 48) tödlich. In dem Abschnitt gilt seitdem ein Überholverbot, das jetzt von der Polizei kontrolliert wurde. Nun wurde Bilanz gezogen.

Anfang Mai kam es auf der S286 zu zwei tödlichen Unfällen innerhalb kürzester Zeit.
Anfang Mai kam es auf der S286 zu zwei tödlichen Unfällen innerhalb kürzester Zeit.  © Andreas Kretschel

Die Polizisten vom Revier in Werdau waren sowohl am Dienstagmorgen zwischen 6 Uhr und 8.45 Uhr als auch am späten Freitagnachmittag ab 17 Uhr im Einsatz.

"Hierbei wurde Hauptaugenmerk auf das seit einigen Wochen vorläufig bestehende Überholverbot gelegt, das sich vom Autohof Härtensdorf bis zum Abzweig zur Vettermannstraße erstreckt. Aber auch andere Verstöße konnten im Rahmen der Verkehrsüberwachung festgestellt werden", teilte die Polizeidirektion Zwickau am Freitagabend mit.

Am Dienstag kontrollierten die Beamten an der Kontrollstelle auf der S286/Straße der Befreiung insgesamt 43 Fahrzeuge. Dabei mussten fünfmal Verstöße gegen das Überholverbot geahndet werden, aber auch ein alkoholisierter Autofahrer fiel den Polizisten auf ebenso wie ein Erlöschen der Betriebserlaubnis und ein unbefugtes Befahren von Wald- und Forstwegen.

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Am Freitag machte das Wetter der Überwachung einen Strich durch die Rechnung. "Aufgrund der vorherrschenden Wetterlage konnte die Kontrolle allerdings nicht wie geplant durchgeführt werden. In knapp einer Stunde Kontrollzeit wurden insgesamt zehn Fahrzeuge überprüft. Verstöße gegen das Überholverbot wurden keine festgestellt", so die Polizei.

Am Dienstag und am Freitag kontrollierte die Polizei auf der S286 ob das Überholverbot eingehalten wird.
Am Dienstag und am Freitag kontrollierte die Polizei auf der S286 ob das Überholverbot eingehalten wird.  © Ralph Kunz

Simpson mit bautechnischen Veränderungen entdeckt

Die Fahrer hielten sich zwar an die Beschilderung auf der Strecke, trotzdem fiel den Polizeibeamten eine Simson S51 auf. Während der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Fahrer (17) an dem Moped bautechnische, unzulässige Veränderungen vorgenommen hatte, sodass seine aktuelle Fahrerlaubnis für das Fahrzeug nicht mehr ausreichend war. Dem 17-Jährigen wurde die Weiterfahrt verboten.

"Der Deutsche muss sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß Pflichtversicherungsgesetz und Erlöschen der Betriebserlaubnis verantworten", berichtet ein Polizeisprecher.

Titelfoto: Andreas Kretschel, Ralph Kunz

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