War es Mord oder Totschlag? Pflegerin erwürgte eigene Oma, bald fällt das Urteil

Zwickau - In gut einem Monat entscheidet sich, ob Sarah S. (32) lebenslang oder "nur" für mehrere Jahre hinter Gitter muss. Die Pflegerin soll ihre Oma Christine (81) im Heim ermordet haben, um heimliche Geldtransfers zu vertuschen. Noch ist unklar, ob ihr die Richter am Landgericht Zwickau Mordmotive nachweisen können.

Sarah S. (32) wurde von der JVA Chemnitz in den Gerichtssaal gebracht.
Sarah S. (32) wurde von der JVA Chemnitz in den Gerichtssaal gebracht.  © Uwe Meinhold

Die Rekonstruktion der Oma-Enkelin-Beziehung wirkt paradox. Jahrelang kümmerte sich Sarah S. liebevoll um ihre Großmutter. Sie putzte ihre Wohnung, pflegte sie später sogar im Heim.

Dann kam der 12. September 2021. Sarah S. betrat in einem Zwickauer Altenheim das Zimmer ihrer Oma, drückte ihr ein Kissen aufs Gesicht und würgt die alte Dame am Boden zu Tode. Diesen Tatablauf hatte Sarah S. bereits bei der Polizeivernehmung gestanden.

Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass die Angeklagte 13.000 Euro vom Konto der Heimbewohnerin plünderte - ohne, dass die davon wusste. Mit dem Mord soll sie ihre Taten verschleiert haben. Die EC-Karte befand sich bei der Verhaftung im Portmonee der jungen Frau.

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Ein Gutachter konnte jedoch nicht mit Sicherheit sagen, ob Sarah S. die Unterschrift ihrer Oma auf einem Überweisungsschein fälschte. Ist dies nicht nachweisbar, könnte Christine S. ihrer Enkelin den Zugang zu ihrem Konto auch aus freien Stücken überlassen haben.

Belastend kommt hinzu, dass Sarah S. 30.000 Euro Schulden ihres verstorbenen Vaters übernommen und viel Geld durch Online-Spiele verzockt hatte. Ob sie zum Tatzeitpunkt tatsächlich schuldenfrei war, muss noch geklärt werden. Am 19. Juli soll das Urteil fallen.

Titelfoto: Uwe Meinhold

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