Tod eines Wachkoma-Patienten: Krankenpfleger vor Gericht

Görlitz - Ein Krankenpfleger muss sich von Montag an vor dem Görlitzer Landgericht wegen Totschlags verantworten.

Der Krankenpfleger enthielt dem Wachkoma-Patienten bewusst unverzichtbare Medikamente vor. (Symbolbild)
Der Krankenpfleger enthielt dem Wachkoma-Patienten bewusst unverzichtbare Medikamente vor. (Symbolbild)  © Marijan Murat/dpa

Dem 32-Jährigen wird vorgeworfen, einem von ihm betreuten und an einer Harnwegsinfektion erkrankten Bewohner seines Pflegeheims in Pulsnitz wider besseren Wissens unverzichtbare Medikamente vorenthalten zu haben, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Bei der Entscheidung, den Patienten im Heim zu behandeln, sei der Pfleger ausdrücklich belehrt worden, dass der Mann zwingend Wassertabletten brauche.

Der Angeklagte soll sich jedoch nicht um Verschreibung und Verabreichung der Diuretika sowie der verordneten Antibiotika gekümmert und das auch auf Nachfrage des Klinikpersonals abgelehnt haben.

Bewusstes herbeiführen des Todes

Nach Überzeugung der Anklage war ihm bewusst, dass das letztlich zum Tod des Mannes führen würde, der seit 2003 im Wachkoma lag. Der 1970 in Hoyerswerda Geborene starb am 6. April 2019 an Multiorganversagen.

Für den Prozess hat die Schwurgerichtskammer insgesamt zwei Verhandlungstage bis zum Dienstag terminiert.

Titelfoto: Marijan Murat/dpa

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