Entscheidung im Fall "Horror-Zahnarzt": So lautet das Urteil

Hamburg (dpa) - Im Prozess gegen den sogenannten Horror-Zahnarzt hatte die Staatsanwaltschaft vor dem Hamburger Amtsgericht eine Bewährungsstrafe gefordert (TAG24 berichtete).

Der 55-jährige Angeklagte sitzt in einem Gerichtssaal im Amtsgericht. Dem Zahnarzt wurde Körperverletzung in vier Fällen vorgeworfen.
Der 55-jährige Angeklagte sitzt in einem Gerichtssaal im Amtsgericht. Dem Zahnarzt wurde Körperverletzung in vier Fällen vorgeworfen.  © DPA

Am heutigen Mittwoch ist das Urteil gefallen: Wegen gravierender Behandlungsfehler hat das Amtsgericht Hamburg den Zahnarzt zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Der 55-Jährige habe sich in vier Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte Richterin Jessica Oeser am Mittwoch. Den vier Patienten, die fast zehn Jahre nach den Behandlungen noch immer an den Folgen leiden, muss der Angeklagte ein Schmerzensgeld von jeweils 9000 Euro zahlen.

Der Mediziner hatte bei den drei Frauen und einem Mann zwischen März 2009 und November 2010 radikale Eingriffe vorgenommen.

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Einer heute 58-Jährigen, die an Heiligabend wegen Schmerzen in seine Praxis gekommen war, hatte er gleich am ersten Weihnachtstag in einer achtstündigen Operation unter Vollnarkose 15 Zähne gezogen, darunter zehn gesunde. Ihre sieben übrigen Zähne entfernte er bei einer zweiten OP.

Mit der Strafe blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung des Staatsanwalts, der ein Jahr und acht Monate auf Bewährung beantragt hatte. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In einer Zahnarztpraxis werden die Zähne eines jungen Patienten untersucht (Symbolbild).
In einer Zahnarztpraxis werden die Zähne eines jungen Patienten untersucht (Symbolbild).  © DPA

Update, 18.30 Uhr: Neue Details zur Urteilsverkündung

Mal eben den "Schrott" aus dem Mund holen und ein "Hollywood-Lächeln" hineinzaubern - das versprach der Hamburger Horro-Zahnarzt offenbar seinen Patienten. Die Behandlungen gingen aber mächtig schief und verursachten bei vier Behandlungsopfern große Schmerzen - bis heute. Nachdem das Gericht die von vielen als milde aufgefasste Bewährungsstrafe für den Zahnarzt verkündete, gibt es jetzt neue Detail zum Prozessende:

Anscheinend hielt die Richterin dem Angeklagten vor, kein Wort des Mitgefühls für seine Patienten geäußert zu haben, die bis heute an den Folgen leiden und weitere Behandlungen brauchen. Auch in seinem letzten Wort habe der 55-Jährige nur über sich selber gesprochen.

Die Zeugen hätten dagegen eher zurückhaltend ausgesagt und sich selbst eine Mitschuld gegeben. Oeser sprach ihnen jeweils ein Schmerzensgeld von 9000 Euro zu, das ihnen der Angeklagte in den nächsten drei Jahren zahlen muss.

Ob der Mediziner die Taten aus finanziellen Gründen beging, wie der Staatsanwalt in seinem Plädoyer meinte, ließ die Richterin offen. Sie stellte lediglich fest, dass der Angeklagte nach einer Insolvenz wieder eine Praxis eröffnet habe. Da es keine neuen Beschwerden von Patienten gebe und die alten schon so lange zurücklägen, könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Es blieb offen, ob das Urteil noch von der Verteidigung des Angeklagten angefochten werden wird.

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