Mitbewohnerin zu Tode gequält: BGH bestätigt Mord-Urteile

Von Jacqueline Melcher

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilungen im Fall einer von ihren Mitbewohnern zu Tode gequälten jungen Frau bestätigt. Das Landgericht Köln hatte drei der Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Opfer der drei Angeklagten starb am 6. Juli 2023 an multiplem Organversagen in einem Kölner Krankenhaus. (Archivfoto)
Das Opfer der drei Angeklagten starb am 6. Juli 2023 an multiplem Organversagen in einem Kölner Krankenhaus. (Archivfoto)  © Federico Gambarini/dpa

Ein Vierter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der BGH verwarf nun die Revisionen der Angeklagten. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Über Tage hatten alle Angeklagten den Feststellungen des Landgerichts zufolge in der gemeinsamen Wohnung in Köln die 21-jährige Frau geschlagen und getreten - teilweise mit einer Hundeleine und Stahlkappenschuhen.

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Ihr wurde außerdem Essen und Trinken verwehrt und sie durfte nur mit Erlaubnis ihrer Peiniger zur Toilette gehen.

Opfer starb an den wochenlangen Qualen

Der Prozess im Jahr 2023 am Kölner Landgericht wurde nun vom BHG für rechtskräftig erklärt. (Archivfoto)
Der Prozess im Jahr 2023 am Kölner Landgericht wurde nun vom BHG für rechtskräftig erklärt. (Archivfoto)  © Uli Deck/dpa

Nach einem Hinweis einer Bekannten war das schwer verletzte und völlig dehydrierte Opfer von der Polizei aus der Wohnung befreit und in ein Krankenhaus gebracht worden. Dort starb sie Wochen später.

Bei den Angeklagten handelte es sich um zwei Schwestern sowie den Lebensgefährten der älteren Schwester und einen ehemaligen Lebensgefährten des späteren Opfers.

Letzterer habe sich zwar zu Beginn auch an der Gewalt gegen seine ehemalige Freundin beteiligt, später hätten aber nur die drei weiteren Angeklagten die Tat fortgesetzt, so das Landgericht.

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Das Gericht verurteilte das Trio wegen Mordes. Der BGH fand bei seiner Prüfung des Urteils keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil und verwarf daher die Revisionen.

Titelfoto: Federico Gambarini/dpa

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