NRW will Handel mit Holocaust-Relikten verbieten
Von Dorothea Hülsmeier
Düsseldorf - Nach internationalen Protesten wurde eine geplante Versteigerung von Holocaust-Zeugnissen gestoppt – jetzt setzt sich Nordrhein-Westfalen für ein grundsätzliches Verbot des Handels mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern ein.
Die Landesregierung bringt in die nächste Bundesratssitzung am 8. Mai einen Gesetzentwurf ein, mit dem der Handel mit Dokumenten von Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unterbunden werden soll.
Auslöser der Initiative war eine im letzten Moment gestoppte Auktion in Neuss bei Düsseldorf im November 2025, auf der mehr als 600 Dokumente aus der NS-Zeit versteigert werden sollten.
Darunter waren Briefe aus Konzentrationslagern, Gestapo-Karteikarten und weitere Unterlagen. Viele Stücke enthielten persönliche Informationen und Namen von Betroffenen. Versteigert werden sollten laut Online-Katalog auch ein antijüdisches Propaganda-Plakat und ein Judenstern aus dem KZ Buchenwald mit "Gebrauchsspuren".
Rund 460 Objekte wurden nach der Absage der Auktion an die Stiftung Auschwitz-Birkenau übertragen. Die Holocaust-Zeugnisse hatte NRW-Landtagspräsident André Kuper (65) an die Stiftung in Warschau übergeben.
Von dort aus sollen die Dokumente an geeignete Gedenkstätten weitergegeben werden. Für den Ankauf der Dokumente, die nach Warschau gingen, wurden nach Angaben des NRW-Landtags keine öffentlichen Gelder verwendet, sondern Spender gefunden.
An- und Verkauf von Holocaust-Relikten unter bestimmten Voraussetzungen weiter möglich
"Wo Erinnerung zur Ware wird, gerät die Würde ins Wanken", erklärte der NRW-Minister für Bundesangelegenheiten, Nathanael Liminski (40, CDU). Immer wieder würden Tagebücher von Verfolgten, Briefe aus Konzentrationslagern oder sogenannte Judensterne als Devotionalien gehandelt. Zum Schutz des Andenkens und der Würde der Opfer solle dieser kommerzielle Handel in Zukunft verboten werden.
"Denn diese Relikte mit unmittelbarem Bezug zur NS-Gewaltherrschaft sind keine Kuriositäten für Kataloge, sondern stille Zeugen eines staatlich organisierten Verbrechens", sagte Liminski, der auch NRW-Staatskanzleichef ist. Geschichte aber sei kein Handelsgut, sondern ein Auftrag.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach (56, Grüne) sprach von einem juristisch unhaltbarem Zustand. Wer NS-Propaganda verkaufe, werde bestraft, wer aber aus persönlichen Gegenständen der NS-Opfer Profit schlage, bleibe bisher unbehelligt. "Diese Lücke müssen wir jetzt schließen". Bisher könnten Behörden bei der Vermarktung von NS-Opfergegenständen nur zuschauen. Mit der Bundesratsinitiative gebe es nun das rechtliche Werkzeug an die Hand, "um diesen geschmacklosen Geschäften einen Riegel vorzuschieben".
Der Gesetzentwurf sieht dafür ein grundsätzliches Verbot des kommerziellen Handels mit Gegenständen vor, die einen unmittelbaren Bezug zu Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und ihrem Verfolgungsschicksal haben. Dazu zählen amtliche Dokumente, Briefe, Tagebücher sowie persönliche Gegenstände wie Kleidungsstücke, die mit einem Judenstern oder Winkel versehen sind.
Zugleich stellt der Entwurf sicher, dass der An- und Verkauf unter bestimmten Voraussetzungen möglich bleibt. So werden Museen, Archive und Bibliotheken, die sich für die Bewahrung des Andenkens an die Opfer des Nationalsozialismus einsetzen, von dem Handelsverbot ausgenommen. Das gilt auch für Fälle berechtigter Interessen, etwa im Rahmen wissenschaftlicher Forschung oder historischer Aufarbeitung.
Titelfoto: Bildmontage: Oded Balilty/AP/dpa, Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

