Von Serhat Koçak
Düsseldorf/Berlin - Versteckte Ohrhörer, Mini-Kameras oder sogar Doppelgänger: Bei der Führerscheinprüfung wird immer raffinierter betrogen. Nordrhein-Westfalen liegt in der Bilanz für das vergangene Jahr dabei erneut auf einem unrühmlichen Spitzenplatz, wie der TÜV-Verband mitteilte.
1378 Täuschungsversuche flogen 2025 im bevölkerungsstärksten Bundesland auf - zehn mehr als im Vorjahr und fast ein Drittel aller bekannt gewordenen Führerscheinbetrügereien bundesweit.
NRW hatte schon 2024 die meisten Täuschungsversuche registriert. In der bundesweiten Statistik für 2025 folgt Berlin mit 497 Fällen und Bayern mit 449 Täuschungsversuchen.
"Die aktuellen Zahlen zeigen, dass sich der Prüfungsbetrug nach einem starken Anstieg in den Vorjahren auf einem hohen Niveau stabilisiert", sagte Fani Zaneta vom TÜV-Verband.
Zugleich gebe es vermutlich ein großes Dunkelfeld, da nur ein Teil der Täuschungen entdeckt werde. Insgesamt sei inzwischen gut jeder zweite Betrugsversuch (52 Prozent) professionell organisiert, so der TÜV-Verband.
Oftmals seien weitere Personen involviert, die den Prüfling "technisch unterstützen, aus der Ferne Lösungen übermitteln oder sich als Fahrschüler ausgeben", so Zaneta. Dafür sei auch entsprechendes technisches Know-how notwendig, um bestimmte Betrugsmaschen durchführen zu können.
Spicken bei der Theorieprüfung in NRW: Mit Hightech oder klassischem Spickzettel
In bundesweit gut einem Drittel der Fälle seien technische Hilfsmittel wie Ohrhörer oder Mini-Kameras verwendet worden, bei 44 Prozent der Fälle wurde noch mit dem klassischen Spickzettel geschummelt.
"Organisierter Prüfungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt", warnte der TÜV-Verband. Wer sich den Führerschein erschleiche, dem fehlten wichtige Kenntnisse im Straßenverkehr: "Wer bei der theoretischen Fahrprüfung täuscht, bringt sich und andere in Gefahr."
Der Verband fordert strengere Maßnahmen gegen organisierten Betrug.
Unter anderem sollten die Fahrerlaubnisbehörden in jedem Fall den rechtlichen Rahmen voll ausschöpfen und eine Sperrfrist von neun Monaten bis zur nächsten Prüfung verhängen.