Toter Obdachloser: Verfahren endet überraschend, Richter entschuldigt sich

Von Martin Höke

Düsseldorf - Überraschende Wende im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 56-jährigen Obdachlosen in einem Neusser Zeltlager: Das Düsseldorfer Landgericht hat den Angeklagten freigesprochen. Er war wegen Mordverdachts angeklagt worden.

Im Prozess geht es um den gewaltsamen Tod eines 56-jährigen Obdachlosen im Jahr 2024 in einem Neusser Zeltlager. (Symbolbild)  © Jan Woitas/dpa

Zur Begründung nannte der Vorsitzende Richter Rainer Drees die extrem widersprüchliche Aussage des Hauptzeugen.

Er entschuldigte sich beim Angeklagten. Ein 50-jähriger Obdachloser hatte als Zeuge in der Verhandlung mehrfach den bei der Polizei und im Ermittlungsverfahren gemachten Angaben widersprochen.

Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte in der vergangenen Woche jegliche Tatbeteiligung bestritten.

Nordrhein-Westfalen Nach vehementen Protesten: Holocaust-Auktion abgesagt

Vielmehr habe es einen Streit in der Obdachlosen-Szene zwischen dem 56-Jährigen und einem 39-Jährigen um einen Zeltstandort gegeben, sagte er am ersten Prozesstag.

Anzeige

Zeuge rudert zurück: "ausgesagt, was man von mir hören wollte"

Das Düsseldorfer Landgericht hat den Angeklagten freigesprochen. (Archivbild)  © Marius Becker/dpa

Der mutmaßliche 39-jährige Mittäter hat sich in der Untersuchungshaft das Leben genommen. Deshalb stand in dem Verfahren nur der 46-jährige Angeklagte vor Gericht. Dem Ukrainer mit griechischem Pass hatte die Staatsanwaltschaft gemeinschaftlichen Mord vorgeworfen.

In der Anklage hieß es, zuerst habe der 39-Jährige auf den 56-Jährigen eingeschlagen. Als das Opfer am Boden lag, habe sich der Angeklagte eingeschaltet und gemeinsam mit dem anderen Mann massiv auf das Opfer eingeprügelt. Beide sollen den schwer verletzten Mann in sein Zelt getragen haben, wo er starb.

Das hatte der Angeklagte zum Auftakt bestritten und erklärt, er habe dem 56-Jährigen nach dessen Streit mit dem 39-Jährigen aufgeholfen. Zu zweit hätten sie den Mann ins Zelt gebracht.

Nordrhein-Westfalen Spitzenreiter NRW: Hier müssen Lkw am häufigsten in Gefahrenzone parken

Zuletzt räumte der obdachlose Hauptzeuge auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters ein: "Ich habe damals das ausgesagt, was man von mir hören wollte." Der Staatsanwalt reagierte und forderte einen Freispruch für den 46-Jährigen.

Der Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde aufgehoben und eine Entschädigung für die fast sechsmonatige Untersuchungshaft zugesprochen.

Mehr zum Thema Nordrhein-Westfalen: