Darf man einen Baum im Garten selber fällen?

Der Baum im Garten sorgt für viel Schatten oder soll für etwas anderes weichen? Unter diesen Bedingungen darf man den Baum selber fällen.

Weitere hilfreiche Artikel findest Du im Ratgeber zur Gartengestaltung.

Unter Beachtung der kommunalen Baumschutzsatzung kann man einen Baum oft selber fällen.
Unter Beachtung der kommunalen Baumschutzsatzung kann man einen Baum oft selber fällen.  © 123RF/photovs

Der Baum im Garten soll weg? Auf dem Privatgrundstück darf man doch sicher seinen eigenen Baum selber fällen, oder?

So einfach ist das nicht. Bäume gelten häufig als geschützt und das Fällen ist selbst den Besitzerinnen oder Besitzern nicht immer erlaubt.

Verstößt man gegen Baumschutzverordnungen und fällt unerlaubt einen Baum im Garten, können hohe Bußgelder, ortsabhängig sogar bis zu 100.000 Euro, anfallen.

Wann ist es auf dem Privatgrundstück erlaubt? Und wann braucht man zum Baumfällen eine Genehmigung?

Was Du wissen musst, bevor Du den Baum beseitigst und womöglich eine Geldstrafe riskierst, verrät TAG24.

Infos für Schnellleser:

  • Bäume, selbst auf Privatgrundstücken, dürfen nicht bedingungslos gefällt werden.
  • Ein unangemeldetes Fällen ohne Genehmigung kann zu hohen Bußgeldern führen.
  • Ob ein Baum auch einem eigenen Grundstück gefällt werden darf, regelt die kommunale Baumschutzverordnung oder Baumschutzsatzung.
  • Entscheidende Kriterien können die Größe oder Art des Baumes sein.
  • Auch der Zeitpunkt ist entscheidend (Sommerfällverbot).

Darf man auf dem Privatgrundstück einen Baum fällen?

Grundsätzlich ist es laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, § 39 Abs. 5 Nr. 2) erlaubt, Bäume in Gärten zu fällen oder zurückzuschneiden. Dennoch sollte man nicht einfach drauflosschlagen und -sägen. Denn es gibt einige Einschränkungen:

Baumschutzverordnungen

In verschiedenen Bundesländern, Kommunen und Gemeinden gelten unterschiedliche Baumschutzsatzungen, nach denen Bäume nur unter bestimmten Bedingungen gefällt werden dürfen und eine Genehmigung benötigt wird.

Diese regionalen Unterschiede hängen unter anderem mit der unterschiedlichen Schutzbedürftigkeit der Bäume in den verschiedenen Gegenden zusammen. Bäume in hoch besiedelten Gegenden bräuchten diesbezüglich mehr Schutz.

Möchte man auf seinem Privatgrundstück einen Baum selber fällen, sollte man sich bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die entsprechende Baumschutzverordnung oder -satzung informieren.

In den Verordnungen und Satzungen entscheiden die folgenden Kriterien, ob man seinen Baum selber fällen darf und ob man eine Genehmigung benötigt.

1. Stammumfang und Alter des zu fällenden Baumes

Je nach Stammumfang kann ein Baum als geschützt gelten und zum Fällen eine Genehmigung voraussetzen.
Je nach Stammumfang kann ein Baum als geschützt gelten und zum Fällen eine Genehmigung voraussetzen.  © 123RF/onlyblack

Zum einen gibt die Baumschutzverordnung an, ab welcher Größe - genauer gesagt bei welchem Stammumfang - ein Baum geschützt wird und folglich nicht mehr gefällt werden darf.

Häufig sind es Bäume, die etwa einen Meter über der Erde einen Umfang von mindestens 80 Zentimeter aufweisen, die nicht einfach ohne eine Genehmigung gefällt werden dürfen.

In bestimmten Kommunen oder Bundesländern kann es jedoch auch erst Bäume ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern oder sogar von 120 Zentimetern betreffen.

Gelegentlich ist auch das Alter des Baumes ausschlaggebend.

2. Art des Baumes

Braucht man eine Genehmigung zum Bäumefällen? Für Obstbäume meistens nicht.
Braucht man eine Genehmigung zum Bäumefällen? Für Obstbäume meistens nicht.  © 123RF/nehru

Bestimmte Bäume dürfen ohne Genehmigung gefällt werden. Häufig sind das Obstbäume sowie kleine und junge Bäumchen.

Geschützt sind dagegen Laub- und Nadelbäume.

Für einen Walnussbaum wird in diesem Fall beispielsweise eine Genehmigung benötigt, da es sich um einen Laubbaum, und nicht um einen Obstbaum handelt.

Aber: An Grundstücksgrenzen ist für das Fällen von Bäumen die Zustimmung des jeweiligen Nachbarn benötigt.

3. Zeitpunkt der Baumfällung (Sommerfällverbot)

Auch die (Jahres-)Zeit ist entscheidend. Vom 1. März bis 30. September gilt ein Sommerfällverbot, denn für den Artenschutz ist es laut § 39 Absatz 1 des Naturschutzgesetzes verboten, den Lebensraum wild lebender Tiere und Pflanzen ungerechtfertigt zu beschädigen oder zu vernichten.

Außerhalb der Brutzeit, also von Oktober bis Ende Februar, dürfen entsprechende Bäume gegebenenfalls gefällt werden.

Wann darf man Bäume fällen? Nisten Tiere in den Bäumen im Garten, darf man sie nicht fällen.
Wann darf man Bäume fällen? Nisten Tiere in den Bäumen im Garten, darf man sie nicht fällen.  © 123RF/francotognarini

Gründe für Ausnahmegenehmigung für eine Baumfällung

Ist das Fällen eines Baums im Garten laut Verordnung verboten, kann man immer noch eine Ausnahmegenehmigung beantragen und - sofern der Antrag genehmigt ist - seinen Baum selber fällen.

Gründe für eine Genehmigung zum Fällen eines geschützten Baumes können sein, dass der Baum aufgrund von Krankheit, einem Schädlingsbefall, Sturmschäden oder einem Blitzeinschlag morsch geworden ist, umzustürzen droht und somit nicht mehr verkehrssicher ist, oder aber Bauarbeiten behindert.

Ein solcher Antrag kostet in der Regel 25 bis 85 Euro.

6 Tipps: So kann man seinen Baum sicher selber fällen

Das Fällen von Bäumen ist nicht gerade ungefährlich. Insbesondere bei großen Bäumen oder ungünstigen Standorten sollte man die Arbeit als Laie den Profis überlassen.

Wer seinen Baum selber fällen will, geht mit den folgenden sechs Schritten vor.

1. Schritt - Vorbereiten: Ist es nicht zu windig und hat man die benötigte Ausrüstung (Geräte und Schutzkleidung), sollte man den Bereich absperren und dafür sorgen, dass sich weder Personen noch Tiere im Umkreis befinden. Auch Gegenstände sollten aus der Fallzone geräumt und der ganze Bereich von Stolperfallen befreit werden.

2. Schritt - Fall planen: Um Schäden zu verhindern, sollte der Baum kontrolliert fallen. Lege dazu fest, wo der Baum landen soll.

3. Schritt - entsprechende Fallkerbe schneiden: Auf der Seite, in welche Richtung der Baum fallen soll, wird mit einer Axt oder Säge eine Kerbe im Stamm geschnitten. Diese nimmt etwa ein Fünftel bis ein Drittel des Stammes ein und verläuft in einem Winkel von 45 bis 60 Grad zum Boden.

4. Schritt - Fällschnitt: An der gegenüberliegenden Seite, etwa fünf Zentimeter über der Fallkerbe, wird nun parallel zum Boden eingeschnitten.

Bei sehr dünnen Bäumen ist keine Fallkerbe nötig. Der Baum wird bis zur Hälfte des Stammes eingeschnitten, mit einem Seil in die gewünschte Richtung gezogen und - einmal umgestürzt - vollständig durchgesägt.

5. Schritt - Baum umstürzen lassen: Hat man den Stamm eingeschnitten, tritt man zurück und lässt den Baum in die andere Richtung fallen. Eine helfende Person kann mit einem vorher am Stamm angebrachten Seil den Baum in die richtige Richtung ziehen.

6. Schritt: Zuletzt wird der Stamm gegebenenfalls in kleinere Teile zersägt, der Baumstumpf entfernt und alles entsorgt.

Fazit

Wer einen Baum selber fällen will, sollte vorher sichergehen, dass dieser auch im eigenen Garten nicht gesetzlich geschützt ist. Wann man auf dem Privatgrundstück Bäume fällen darf, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden.

Kommunen und Städte legen individuell fest, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Ob Du eine spezielle Genehmigung benötigst, erfährst Du in der entsprechenden Verordnung Deiner Stadt. Informiere Dich daher beispielsweise bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Titelfoto: 123RF/photovs

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