Gefahrgut-Lkw bleibt liegen: Hunderte Autofahrer bringen Polizei auf die Palme

Ingelheim - Laster-Panne auf der A60! Auf der Autobahn in Rheinland-Pfalz war am Donnerstagvormittag ein Gefahrgut-Lkw liegengeblieben. Nicht der technische Defekt war für die Beamten das größte Problem, sondern das Verhalten zahlreicher Autofahrer machte die Polizei wütend.

Auf dem rechten Fahrstreifen blieb der Gefahrgut-Lkw liegen. Nur auf der linken Fahrspur war die Weiterfahrt erlaubt, woran sich aber längst nicht alle Autofahrer hielten.
Auf dem rechten Fahrstreifen blieb der Gefahrgut-Lkw liegen. Nur auf der linken Fahrspur war die Weiterfahrt erlaubt, woran sich aber längst nicht alle Autofahrer hielten.  © Polizeiautobahnstation Heidesheim

Gegen 11 Uhr konnte der Brummi in Höhe der Anschlussstelle Hechtsheim-Ost wegen einer blockierten Bremse nicht weiterfahren. Laut den Ordnungshütern war eine deutliche Erhitzung spürbar. Die Bauteile sollten zunächst abkühlen und später repariert werden.

Dazu wurden in Fahrtrichtung Bingen drei von vier Fahrstreifen gesperrt. Die Sperrung war durch ein dauerhaft über der Fahrbahn leuchtendes rotes Kreuz nicht zu übersehen, zumal sich auch ein Streifenwagen samt Blaulicht hinter dem Pannenfahrzeug positioniert hatte.

Doch gleich "mehrere hundert Fahrzeugführer" hielten sich nicht ans Durchfahrtsverbot und fuhren an der Gefahrenstelle über die gesperrten Fahrspuren. Sowohl im in der Nähe befindlichen Hechtsheimer Tunnel als auch im Polizeiauto existierten Überwachungskameras, die das fehlerhafte Verhalten im Straßenverkehr aufgezeichnet haben.

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Die Regel-Verstöße sollen ausgewertet und allesamt geahndet werden.

Wer einen gesperrten Fahrstreifen befährt, muss mit mindestens einem Punkt und Geldstrafe rechnen

Wie die Behörde mitteilt, wird das Befahren eines mit einem roten Kreuz gesperrten Fahrstreifens mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Wer in dem Fall auch die Polizeibeamten gefährdet hat, die im Bereich des Lkws ihre Arbeit verrichtet haben, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten und sogar einem Monat Fahrverbot rechnen.

In dem Kontext betont die Polizei noch einmal ausdrücklich, dass so ein "rotes Kreuz" Menschenleben schützen soll und keine "unverbindliche Empfehlung" darstellt.

Titelfoto: Polizeiautobahnstation Heidesheim

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