AfD beklagt Ausgrenzung: Reformpaket soll Parlament in Sachsen-Anhalt stärken
Von Christopher Kissmann
Magdeburg - Wenige Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und unter dem Eindruck hoher Umfragewerte für die AfD wollen CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne Parlament und Landesverfassungsgericht stärken.
Dazu sind umfassende Reformen geplant. Außerdem soll das Abgeordnetengesetz geändert und Vetternwirtschaft eingedämmt werden.
Ziel ist es, sogenannte Überkreuzbeschäftigungen zu verhindern, dass also Abgeordnete Familienangehörige anderer Abgeordneter bei sich anstellen.
In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. In Wahlumfragen liegt die AfD deutlich vor der CDU, die AfD strebt eine Alleinregierung an.
"Wir schützen demokratische Institutionen und Einrichtungen vor möglichen antidemokratischen Angriffen", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Stefan Gebhardt (52).
Er bedankte sich für die konstruktive Zusammenarbeit mit den anderen Fraktionen.
Verfassungsgericht soll gestärkt werden
Damit die erste Sitzung nach der Wahl reibungslos abläuft, sollen die Regeln zur Wahl des Landtagspräsidenten angepasst. Grundsätzlich kann zunächst weiterhin die stärkste Fraktion einen Kandidaten für das Amt vorschlagen.
Sollte dieser Kandidat jedoch keine Mehrheit erhalten, sollen auch die anderen Fraktionen Vorschläge unterbreiten können.
Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass das Parlament in jedem Fall ein Präsidium wählt und der Landtag arbeitsfähig ist, da nur ein Präsident Sitzungen einberufen kann.
"Wir wollen das Parlament stärken", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Guido Kosmehl (50), bei der Einbringung des Reformpakets im Magdeburger Parlament. Ein Beschluss wird vor der Sommerpause erwartet.
Obendrein soll die Wahl von Richtern am Landesverfassungsgericht sichergestellt werden. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten nötig. Verfügt eine Fraktion über ein Drittel der Stimmen, kann sie eine Wahl blockieren.
Dafür wird nun ein Ausweg geschaffen: Scheitert die Wahl neuer Richter, darf das Landesverfassungsgericht dem Landtag Personalvorschläge machen.
Für die Wahl dieser Personen braucht es dann keine Zweidrittelmehrheit, sondern nur die Mehrheit der Mitglieder des Landtags.
AfD beklagt Ausgrenzung
Die AfD sieht sich ausgegrenzt. Die AfD stehe in Umfragen bei 40 Prozent und sei nicht beteiligt worden, sagte Rausch. "Hier von einer Reform zum Schutz der Demokratie zu sprechen, kommt einer Verhöhnung des Bürgerwillens gleich."
Rausch unterstellte der CDU, dass sie nach der Landtagswahl mit SPD und Linken koalieren wolle. Jede Stimme für die CDU sei "eine Stimme für linke Politik".
Die CDU hat 2018 auf einem Parteitag beschlossen, nicht mit der AfD und der Linkspartei zusammenzuarbeiten. In Sachsen-Anhalt braucht es für eine Zweidrittelmehrheit für die Parlamentsreform jedoch die Stimmen der Linken.
Die Christdemokraten sehen darin keine inhaltliche Zusammenarbeit. CDU-Fraktionschef Guido Heuer (59) hat angekündigt, das Bündnis aus CDU, SPD und FDP nach der Wahl fortsetzen zu wollen.
Sollte das nicht möglich sein, schließt er eine Minderheitsregierung nicht aus.
Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

