Er forderte sie auf, mit ihm nach Hause zu gehen: Mann belästigt Minderjährige und bedroht Reisende

Halle (Saale) - Am Samstag hielt ein 28-Jähriger die Bundespolizei am Hallenser Hauptbahnhof auf Trab. Das Spektakel endete mit gleich mehreren Ermittlungsverfahren.

Der 28-Jährige sorgte für gleich mehrere Einsätze der Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle.  © Sebastian Willnow/dpa

Erstmals alarmierte man die Bundespolizei gegen 21.55 Uhr, nachdem der Mann in einem der Geschäfte des Hallenser Hauptbahnhofs zwei minderjährige Mädchen belästigt hatte.

"Nach bisherigen Erkenntnissen forderte er die beiden mehrfach auf, mit ihm nach Hause zu kommen, schickte Luftküsse und untermauerte seine Äußerungen mit entsprechenden Gesten", so die Bundespolizei. Als die beiden Teenager mit Ablehnung auf sein Verhalten reagierten, beleidigte er sie zudem.

Um dem Ganzen ein Ende zu setzen, sprachen die Einsatzkräfte einen Platzverweis gegen den 28-Jährigen aus, gegen den er nur kurze Zeit später verstieß. Die Polizisten eskortierten ihn daraufhin aus dem Gebäude.

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"Währenddessen bedrohte er die Beamten mehrfach in englischer Sprache mit dem Tode und zeigte ihnen den Mittelfinger", hieß es weiterhin.

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Bundespolizisten gewähren Möglichkeit, weiterreisen zu können

Nachdem sich der Mann auch im Zug nicht unter Kontrolle hatte, nahmen ihn die Bundespolizisten fest. (Symbolfoto)  © Sven Hoppe/dpa

Damit der Mann seine Weiterreise trotz alledem fortsetzen konnte, führten ihn die Beamten zu seinem Gleis. Doch auch im Zug sollte er sich nicht im Griff haben.

Nur kurz nach seinem Einstieg zeigte er weiterhin Fehlverhalten und schrie mit Bedrohungen um sich.

Die Zugbegleiterin schloss ihn von der Fahrt aus. Da er auch ihrer Forderung, den Zug zu verlassen, nicht nachkam, wurde er schließlich von den Bundespolizisten festgenommen.

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Auf dem Weg zur Dienststelle leistete er wiederholt Widerstand.

Ein von den Beamten durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,44 Promille. Die Bundespolizei ermittele unter anderem wegen Bedrohung, Beleidigung, Belästigung der Allgemeinheit, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Hausfriedensbruch.

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