Razzia im Magdeburger Landtag: Beschwerde abgelehnt!

Von Daniel Josling

Magdeburg - Die Staatsanwaltschaft Magdeburg darf die bei der Durchsuchung der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt sichergestellten Unterlagen und Dateien weiter als Beweismittel auswerten.

Im Mai 2025 wurden Büroräume der CDU-Fraktion im Magdeburger Landtag durchsucht. (Archivfoto)  © Christopher Kissmann/dpa

Das hat das Landgericht Magdeburg entschieden und damit die Beschwerde der CDU-Fraktion gegen die Beschlagnahmung zurückgewiesen.

Das Gericht hatte Anfang des Jahres zwar entschieden, dass die ursprüngliche Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts rechtswidrig gewesen ist.

Die Richter stellten nun jedoch klar, dass daraus nicht automatisch folge, dass die dabei gewonnenen Beweise nicht verwendet werden dürften.

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Nach einer Abwägung der unterschiedlichen Interessen sei die Verwertung der sichergestellten Unterlagen und Dateien zulässig. Das Gericht verwies dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Gegen die Entscheidung gibt es kein weiteres Rechtsmittel.

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CDU-Beweise dürfen ausgewertet werden

Ein Gericht wies Beschwerden nun ab. (Archivfoto)  © Christopher Kissmann/dpa

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt wegen des Verdachts der Untreue gegen mehrere Beschuldigte aus der CDU-Fraktion.

Ermittler hatten deshalb am 1. Juli 2025 die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD im Landtag durchsucht.

Das Amtsgericht Magdeburg hatte die Beschlagnahme der bei der CDU sichergestellten Unterlagen bereits im Frühjahr angeordnet.

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Mit der nun ergangenen Entscheidung des Landgerichts ist rechtskräftig geklärt, dass die Staatsanwaltschaft diese Beweismittel weiter auswerten darf.

Ebenfalls erfolglos blieb die Beschwerde eines Beschuldigten. Nach Auffassung des Landgerichts war der einzelne Abgeordnete nicht berechtigt, gegen die Beschlagnahme vorzugehen.

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