Bautzen - Noch immer gilt es als ein Wunder: Schäferhund-Mischling Keks hatte 42 Geschosse im Körper stecken, viele davon im Kopf - und überlebte. Am Montag nun verurteilte das Amtsgericht Bautzen sein ehemaliges Herrchen zu 110 Tagessätzen à 15 Euro. Er hatte das Tier über Wochen hinweg gequält.
Ihm geht's gut und er hat das Vertrauen in die Menschheit wohl noch nicht verloren: "Der liebt Menschen trotz allem", sagt Maria Göpfert (38), stellvertretende Tierheimleiterin in Bloaschütz, die den Vierbeiner am 28. April gleich selbst adoptiert hatte. Sie hatte auch ein Diabolo in einer Wunde entdeckt, was nach dem Röntgen dann die Ermittlungen in Gang setzte.
Montag nun landete Andreas L. (48) deshalb vor Gericht: Bei ihm hieß Keks noch Sam. Der Arbeitslose gab sich einsilbig: "Das ist brutal", sagte er beim Anblick der Bilder. "Ja, aber ich habe keine Erklärung dafür." Ihm seien keine Wunden an dem Tier aufgefallen, auch nichts anderes. Doch die Polizei fand bei ihm auch ein Luftgewehr, das zur Munition passt. Wozu er das braucht? "Zum Spatzenschießen", brummte er. "Weil die das Futter wegfressen." Andreas L. musste sich, nachdem der Vater in ein Pflegeheim gekommen war, plötzlich um mehrere Tiere kümmern. Er behauptet, das Gewehr sei draußen gelagert gewesen, irgendwer hätte damit rumgeschossen. Namen wusste er keine.
Auf dem Grundstück lebte auch noch die Freundin (66) des Vaters. "Der Hund war halt da", sagte sie zum Verhältnis des Angeklagten zum Tier. Sie habe den Hund noch weglaufen sehen. "Ich konnte dem nicht hinterherfahren", sagte die Rentnerin. "Sollte ich etwa meinen Termin sausen lassen?" Ein Anwohner fand den Hund schließlich, brachte ihn ins Tierheim.
Über einen Facebook-Aufruf kam man auf das Herkunftsdorf, das Ordnungsamt überführte Andreas L. als Besitzer.
Tierheim-Mitarbeiter schöpften sofort Verdacht als Keks zu ihnen kam
Im Tierheim fielen die Wunden, die Andreas L. nie bemerkt haben will, sofort auf. Nur dachten die Mitarbeiter da noch nicht an Schusswunden. "Es ist relativ selten, eigentlich hatte ich das noch gar nicht, dass jemand seinen eigenen Hund so derart quält", sagte der Staatsanwalt.
Bis zum Ende beharrte der Angeklagte darauf, dem Tier nichts getan zu haben. Die Richterin sah das anders: "Natürlich hat niemand gesehen, wie Sie auf den Hund geschossen haben. Die vorliegenden Indizien sind so engmaschig und überzeugend, dass eine andere Möglichkeit nicht vorliegt."
Neben der Geldstrafe von 1650 Euro darf Andreas L. auch für zwei Jahre keinerlei Tiere mehr halten.