Dresdner Verbraucher-Schützerin warnte noch vor Geschäftsgebaren: Jetzt ist Firma insolvent
Dresden/Plattling - Eine Verbraucherschützerin aus Dresden war alarmiert: Gleich mehrere Beschwerden lagen ihr gegen die "123 Shared Mobility Germany" mit Sitz in Plattling (Bayern) vor. Nun ist die Firma insolvent.

Das Unternehmenskonzept bestand in der Vermietung von Transportern - etwa für Umzüge oder Großeinkäufe. Allein in Sachsens Landeshauptstadt gab es 18 Standorte für die Ausleihe.
Doch das Geschäftsgebaren stieß bei Sachsens Verbraucherzentrale auf deutliche Kritik. So warnte Rechtsberaterin Franziska Geißler in einer Mitteilung vom Montag eindringlich vor der Buchung eines Angebots.
Besonders gravierend seien verheimlichte Kautionsforderungen von bis zu 1000 Euro, die erst nach Abschluss der Buchung angezeigt würden. "Ein Hinweis findet sich lediglich etwas versteckt auf der Startseite und in den AGB", so Geißler. Dies sei intransparent.
Hinzu komme, dass die Erstattung von gezahlten Kautionen nach Rückgabe des Fahrzeugs mit einer 28-tägigen Wartefrist hätte beantragt werden müssen und dann trotz mehrfacher Aufforderungen nicht pünktlich erfolgt sei. Auch hätten Kunden im Bestellprozess wegen unübersichtlicher Button-Gestaltung ein teures Schutzpaket angedreht bekommen, das sie eigentlich überhaupt nicht hätten auswählen wollen.
"123 Shared Mobility Germany" stellt Geschäftstätigkeit ein und beantragt Insolvenz

Wegen einer Unterlassungsklage musste die Firma bereits in der Vergangenheit ihre AGB überarbeiten. Doch noch immer sehen sächsische Verbraucherschützer darin Probleme.
Beim Blick auf die Website fällt jedenfalls auf, dass aktuell keine Ausleihstandorte in Deutschland mehr buchbar sind. Die Übersichtskarte ist leer.
Der Grund dafür dürfte schnell gefunden sein: Durch das Insolvenzgericht Deggendorf wurde mit Beschluss vom Mittwoch die vorläufige Insolvenzverwaltung für die "123 Shared Mobility Germany GmbH" angeordnet, wie die beauftragte Kanzlei Dr. Beck & Partner mitteilte.
"Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse ist festzuhalten, dass eine Wiederaufnahme und vorübergehende Fortführung des Geschäftsbetriebs im Rahmen des laufenden Insolvenzantragsverfahrens nicht möglich ist. Auch bereits angemietete und bezahlte Transporter können nicht mehr zur Verfügung gestellt werden", so Rechtsanwalt Hubert Ampferl. Bereits im Vorfeld seien Neuanmietungen gesperrt worden.
"Aktuell stehen gegenüber einer Vielzahl von Kunden Kautionsrückzahlungsansprüche offen. [...] Eine Rückzahlung ist im jetzigen Stadium des Verfahrens weder wirtschaftlich möglich noch rechtlich zulässig. Die betroffenen Kunden erhalten in Kürze eine gesonderte Information über die aktuelle Situation sowie zur Geltendmachung ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren", erklärte der Jurist abschließend.
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