Eigener Entwurf setzt andere Schwerpunkte: Grüne gegen allzu mächtige KI im neuen Polizeigesetz

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Dresden - Mit dem Entwurf für ein neues Polizeigesetz schießen die Koalitionsfraktionen nicht nur weit über das gesetzte Ziel hinaus, sie greifen massiv in Bürgerrechte ein - finden die Grünen. Deren Landtagsfraktion hat deshalb nun einen Gegenentwurf vorgelegt.

Valentin Lippmann (35, Grüne) ist vielleicht der größte Kritiker des CDU/SPD-Entwurfs für ein neues Polizeigesetz. Er hat nun einen Gegenentwurf vorgelegt.
Valentin Lippmann (35, Grüne) ist vielleicht der größte Kritiker des CDU/SPD-Entwurfs für ein neues Polizeigesetz. Er hat nun einen Gegenentwurf vorgelegt.  © Picxell

Der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Valentin Lippmann (35), stellte das Papier am Mittwoch in Dresden vor.

"Unser Gesetzentwurf beschränkt sich auf das verfassungsrechtlich Notwendige und setzt zugleich eigene Schwerpunkte - etwa bei der Drohnenabwehr oder im Kampf gegen häusliche Gewalt", sagte der Politiker.

Beim Thema Drohnenabwehr etwa gäbe es im CDU/SPD-Entwurf zu hohe Hürden. Zudem bleibe offen, ob ein Polizist eine Drohne - über kritischer Infrastruktur etwa - mit seiner Dienstwaffe abschießen darf. "Ich bin der Überzeugung, er muss es dürfen!", erklärte Lippmann.

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Im Hinblick auf das Themenfeld "Häusliche Gewalt" greift nach Ansicht der Fraktion das Wohnungsverweisungsrecht zu kurz. Übergriffige Täter können bisher für 14 Tage einer gemeinsam genutzten Wohnung verwiesen werden.

Das soll künftig für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen möglich sein, finden die Grünen.

Wer gewalttätig wird, soll künftig bis zu vier Wochen der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden können. Bisher liegt das Limit bei zwei Wochen.
Wer gewalttätig wird, soll künftig bis zu vier Wochen der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden können. Bisher liegt das Limit bei zwei Wochen.  © 123RF/thevisualsyouneed
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Zur Drohnenabwehr muss es einem Polizisten erlaubt sein ...
Zur Drohnenabwehr muss es einem Polizisten erlaubt sein ...  © picture alliance/dpa
... eine Drohne mit der Dienstwaffe abzuschießen.
... eine Drohne mit der Dienstwaffe abzuschießen.  © IMAGO/Bihlmayerfotografie

Entwurf könnte bereits kommende Woche im Innenausschuss behandelt werden

Innenminister Armin Schuster (64, CDU).
Innenminister Armin Schuster (64, CDU).  © Thomas Türpe

Besonders groß sind die Vorbehalte beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur automatisierten Datenauswertung.

Insbesondere, wenn davon Prognosen oder Handlungsempfehlungen (Festnahme, Aufenthaltsverweigerung) abgeleitet werden, seien Grundrechte in Gefahr, so Lippmann.

Der Entwurf könnte bereits in der kommenden Woche im Innenausschuss behandelt werden. Ob es dafür am Ende eine parlamentarische Mehrheit gibt, ist offen.

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Mit anderen Fraktionen abgestimmt ist das Papier jedenfalls nicht. Fest steht nur: Den Parlamentariern läuft die Zeit davon. Bis 30. Juni braucht Sachsen ein neues "Polizeidienstvollzugsgesetz". Eigentlich.

Titelfoto: Bildmontage: picture alliance/dpa, Picxell

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