Dresden - Potz Blitz! Die Anzahl eingestellter Verwarnungs- und Bußgeldverfahren gegen Raser, Drängler und Rowdys im fließenden Straßenverkehr in Sachsen hat sich im Verlauf von fünf Jahren mehr als verdoppelt.
Der AfD-Abgeordnete Tobias Keller (61) hat die entsprechenden Zahlen bei Innenminister Armin Schuster (64, CDU) erfragt. Dessen Ministerium teilte mit: 2020 wurden insgesamt 48.511 dieser Verfahren eingestellt. 2025 waren es bemerkenswerte 118.406.
Tatsächlich liegt die Anzahl der Verfahren sogar noch höher, denn nicht alle Kommunen konnten dazu belastbare Angaben machen, hieß es.
Blitzen die also nicht richtig? Es ist bekannt, dass bestimmte Messgeräte in der Vergangenheit Probleme bereitet haben. "Zudem hat die Justiz in den vergangenen Jahren Schwächen gezeigt", sagt der Dresdner Anwalt für Straf- und Verkehrsrecht Michael Bürger (55).
Er denkt dabei zum Beispiel an Bußgeldbescheide, deren Bearbeitung zu lange dauerte. Oder schlichte formale Fehler (etwa bei der Zustellung von Bescheiden), die den Behörden unterlaufen sind.
Chemnitzer Verkehrsanwalt sieht keine neue "Lust am Streiten"
Die Zahlenreihen aus dem Innenministerium zeigen seit Jahren einen klaren Trend - hin zu mehr Verfahrenseinstellungen. "Die Leute wehren sich. Das ist nach wie vor so", sagt der Chemnitzer Verkehrsanwalt Frank Schubert. Eine neue "Lust am Streiten" kann er aber nicht wahrnehmen.
Überraschend ist in diesem Zusammenhang, dass die Anzahl der sogenannten polizeilichen Kontrollstunden beim Einsatz der Geschwindigkeitsmessgeräte leicht rückläufig über die Jahre (2025: 19.448) ist.
Nicht kleiner, sondern erheblich größer ist dagegen der Batzen Geld geworden, der durch Strafen und Bußgelder eingenommen wird. Geschwindigkeitsmessungen spülten den Kommunen im vergangenen Jahr etwa 42 Millionen Euro in die Kassen (2020: 21,4 Millionen Euro).
Die Staatsregierung nahm durch Geschwindigkeitsmessungen der sächsischen Landespolizei 2025 rund 10,5 Millionen Euro ein (2020: 4,3 Millionen Euro).
Flut von Anträgen - Ein Kommentar von Pia Lucchesi
Mein letztes Blitzerfoto habe ich - zähneknirschend - sofort bezahlt. Ich war mit dem Auto wenige km/h schneller unterwegs als erlaubt und habe den Bescheid als Denkzettel akzeptiert. Es kam mir nicht drei Sekunden in den Sinn, Einspruch zu erheben. Strafe muss sein, dachte ich mir.
Wer denkt auch noch so? Es deutet viel darauf hin, dass immer mehr Menschen gegen Bußgeldbescheide wegen zu schnellen Fahrens juristisch vorgehen. Die Gerichte beschäftigen sich mit einer Flut von Anträgen, die darauf abzielen, Verfahren einzustellen oder Strafen abzumildern.
Ich kann verstehen, dass Leute mit allen Mitteln um ihre Fleppen kämpfen. Bei vielen hängt daran die berufliche Existenz. Ich habe aber null Verständnis dafür, wenn aus Prinzip Bußgeldbescheide angefochten werden.
Es ist leicht, heute eine findige Anwaltskanzlei aufzuspüren, die sich darauf spezialisiert hat, Fehler von Behörden oder Messgeräten aufzudecken, um harte Strafen für Temposünder abzuwenden. Ich meine aber, nicht alles, was Recht ist, ist auch rechtens.
Verkehrsdelikte sind keine Kavaliersdelikte. Es gibt aus gutem Grund Verkehrsregeln und Geschwindigkeitslimits. Sie schützen alle Menschen, die tagtäglich zu Fuß, mit dem Rad oder motorisiert unterwegs sind auf öffentlichen Wegen, Straßen und Autobahnen. Das sollte man sich ab und zu ruhig ins Gedächtnis rufen.