Einbahnstraßen und Halteverbote: Stadt im Erzgebirge ändert Verkehrsregelungen

Annaberg-Buchholz - Seit Donnerstagmittag gelten in Annaberg-Buchholz (Erzgebirge) teilweise geänderte Verkehrsregelungen.

Die neuen Verkehrsregelungen sollen die Arbeit vom Winterdienst erleichtern.
Die neuen Verkehrsregelungen sollen die Arbeit vom Winterdienst erleichtern.  © Uwe Meinhold

Bereits in den vergangenen Tagen wurden in der Stadt neue Beschilderungen - insbesondere für Einbahnstraßen - aufgestellt. Grund dafür ist "die Aktivierung der Winterbeschilderung", teilte die Stadt mit.

Demzufolge soll dadurch ein reibungsloser Ablauf bei den Räum- und Streuaktivitäten gewährleistet werden.

Speziell im Stadtteil Buchholz wurden bereits zahlreiche neue Einbahnstraßen-Schilder gesichtet, wo zuvor noch in beide Richtungen gefahren werden durfte.

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Auch Halteverbote sollen dem Winterdienst helfen, schnell und effektiv auf Schnee und Eis reagieren zu können.

Wie lange die neuen Verkehrsregelungen anhalten, ist derzeit noch nicht bekannt. Sie bleiben auch dann in Kraft, wenn das Winterwetter zwischenzeitlich pausiert.

Autofahrer werden angehalten, der neuen Regelung zu folgen. Laut Stadtinformationen werden die Gebiete regelmäßig kontrolliert, um Gefahren und unnötige Behinderungen zu vermeiden.

Alternative Parkmöglichkeiten in Annaberg und Buchholz

Winter im Erzgebirge: Auch die Grundstückseigentümer sind beim Freiräumen der Gehwege in der Pflicht.
Winter im Erzgebirge: Auch die Grundstückseigentümer sind beim Freiräumen der Gehwege in der Pflicht.  © Uwe Meinhold

In Annaberg stehen der Kätplatz sowie der Parkplatz zwischen der Parkstraße und der Ernst-Roch-Straße als Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung. In Buchholz können die Parkplätze "An der Mühle" oder an der Theodor-Preuß-Straße genutzt werden.

Die Stadt kümmert sich grundsätzlich um die Räumung der Gemeindestraße, des Nebenstraßennetzes und der Fußwege. Auf den Bundes- und Staatsstraßen hingegen übernimmt das Landratsamt (vertreten durch die Straßenmeisterei in Schönfeld) den Winterdienst.

Parallel sind Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, ihre Gehwege von Schnee und Glätte zu befreien und darauf zu achten, dass die Löschwasserhydranten freigehalten und zugänglich gemacht werden.

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Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und die sorgfältige Beachtung der Winterbeschilderung. "Nur so kann der Winterdienst optimal durchgeführt und die Entsorgungsdienste sowie der öffentliche Verkehr auf den 'Nadelöhr-Stellen' nicht behindert werden."

Titelfoto: Uwe Meinhold

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