Dresden - Weniger Bürokratie und mehr Spielraum vor Ort: Mit einem Kommunalfreiheitsgesetz will Sachsen Städte, Gemeinden und Landkreise stärken. Sie sollen Landesvorgaben zeitweise "brechen" dürfen, um neue Verwaltungsverfahren zu testen.
Kern ist ein Erprobungsgesetz: Kommunen können so nach einem Antrag etwa für digitale oder einfachere Verwaltungsabläufe von Landesgesetzen "abweichen".
Das jeweils zuständige Ministerium soll binnen drei Monaten entscheiden. Bundes- und EU-Recht bleiben aber verbindlich.
"Mit diesem Gesetz erhalten Städte und Gemeinden den Freiraum und die Experimentiermöglichkeit, um innerhalb von Sonderprojekten Standards und Vorgehensweisen der Verwaltung für Bürger und Unternehmen moderner, digitaler und unkomplizierter zu gestalten", sagt Innenminister Armin Schuster (65, CDU).
Zusammen mit anderen Reformen geht der SPD-Abgeordnete Albrecht Pallas (46) davon aus, "dass alle wichtigen Punkte angepackt werden und nicht mehr viele Themen übrig bleiben".
Gesetz noch nicht beschlossen
Bewährte Modellversuche könnten so später landesweit übernommen werden. Nach zwei Jahren soll die Staatsregierung dem Landtag Bilanz ziehen. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Ende April gab das Kabinett zunächst einen Referentenentwurf frei, die Anhörung lief bis 11. Juni.
Die Staatsregierung will ihren Entwurf im zweiten Halbjahr einbringen.