Eilenburg - Verspätet angekommen oder gar nicht erst abgehoben? Der Flugverkehr ist durch Kriege, Wetterkapriolen und häufige Streiks inzwischen mächtig durcheinandergekommen. Fluggäste sind fein raus, können sich mit pauschalen Ausgleichszahlungen in Höhe mehrerer hundert Euro über Verspätungen hinwegtrösten lassen. Doch manchmal müssen sie klagen, um an das Geld zu kommen. Darunter leidet ausgerechnet ein kleines sächsisches Amtsgericht, das sich mit einer Klageflut genervter Fluggäste herumschlagen muss.
Wo liegt der Flughafen Leipzig/Halle? Am Rande der Messestadt! Trotzdem ist für Klagen zu Fluggastrechten nicht Leipzig, sondern das kleine Amtsgericht in Eilenburg mit nur 13 Richtern (zum Vergleich Amtsgericht Leipzig: 73 Richter) zuständig.
"Das liegt daran, dass der Flughafen zum südwestlichsten Zipfel des Landkreises Nordsachsen gehört und damit in unseren Zuständigkeitsbereich fällt", erklärt der Eilenburger Amtsgerichtsdirektor Thomas Gast (61). "Wird eine Airline beklagt, die in Leipzig startet oder landet, landet der Streit automatisch bei uns."
Und das ist immer häufiger der Fall. Inzwischen wird laut Gast in Sachen Flugentschädigungen so munter geklagt, dass 2025 "schon mehr als die Hälfte aller unserer 1700 Zivilverfahren am Amtsgericht Eilenburg die Streitschlichtung bei Flugausfällen betrafen".
"Allein im vergangenen Jahr waren bei uns 900 solcher Verfahren anhängig. Die Zahlen haben sich zudem seit Einführung der Fluggastregeln im Jahr 2005 von Jahr zu Jahr erhöht." Zum Vergleich: 2020 wurden gerade einmal 38 Fluggast-Fälle aktenkundig, ein Jahr später 280. Im Jahr 2022 war die Zahl schon auf 586 Klagen angewachsen.
Erfolgsquote für die Airlines ist gering
Dabei sollte mit Einführung festgelegter Entschädigungszahlungen in einer EU-Verordnung (siehe Kasten) eigentlich alles klar geregelt sein.
Jeder Fluggast weiß, auf welche Ausgleichszahlung er im Verspätungsfall Anrecht hat. Und jede Airline auch. Doch weil die Sache angeblich so klar ist, schalten viele Fluggäste bei Verspätungen Rechtsanwälte oder Dienstleister ein, um an ihr Geld zu kommen - freilich gegen eine Provision.
"Die Ausgleichszahlungen stellen zudem einen erheblichen Kostenfaktor für die Fluggesellschaften dar", weiß Gast. Kein Wunder, dass sich die Airlines also gern um die Zahlung drücken und es erst einmal auf einen Prozess ankommen lassen.
Dabei ist die Erfolgsquote klein - für die Airlines! "Bei mehr als 80 Prozent der Klagen lenkt die Fluggesellschaft am Ende ein und zahlt", sagt Thomas Gast. Beim Rest geht es vor allem darum, ob "außergewöhnliche Umstände" geltend gemacht werden können, die die Airline von Ausgleichszahlungen entbinden würde.
Gast: "Dazu zählen zum Beispiel Unwetter, unter bestimmten Umständen Streiks, Naturkatastrophen, politische Unruhen und Kriege." Um das nachzuweisen, müssen manchmal aufwendig Zeugen geladen und gehört werden. "Wir holen zum Beispiel regelmäßig amtliche Wettereinkünfte ein", sagt Gast.
Die Zahl der Klagen verharrt auf hohem Niveau. Gast rechnet auch in diesem Jahr mit einer Klageflut, weil der Flugsommer 2025 mit Annullierungen wegen vermehrter Streiks, Kriegen und häufiger Wetterkapriolen recht turbulent war: "Bis Ende März haben wir bereits 190 neue Klageeingänge zu verzeichnen gehabt." Hochgerechnet aufs Jahr wird sich das Eilenburger Amtsgericht damit wieder mit rund 800 Klagen zu Fluggastrechten beschäftigen müssen.
So viel müssen Fluggesellschaften zahlen
Wann habe ich Anrecht auf eine Ausgleichszahlung? Das regelt die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004. Sie legt pauschal die Höhe der Entschädigung pro Person anhand der Flugstrecke fest, wenn ein Flug mehr als drei Stunden verspätet am Ankunftsort landet:
• Bei Kurzstrecken (bis 1500 km): 250 Euro
• Bei Mittelstrecken (1500 bis 3500 km): 400 Euro
• Bei Langstrecken (über 3500 km): 600 Euro
Außerdem gilt: Schon ab zwei Stunden Verspätung haben Fluggäste Anspruch auf kostenlose Snacks, Getränke sowie zwei Telefonate oder E-Mails. Verschiebt sich der Abflug auf den nächsten Tag, muss die Airline sogar kostenlos eine Hotelübernachtung inklusive Hoteltransfer stellen. Das Anrecht auf eine Ausgleichszahlung wegen Verspätung kommt obendrauf.
Ab einer Verspätung von fünf Stunden hat man zudem das Recht, vom Flug zurückzutreten. Dann muss die Airline den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen erstatten.
Voraussetzung für alle Zahlungen: Der verspätete Flug muss entweder in einem EU-Land starten oder von einer EU-Airline in die EU geflogen werden. Das sollte man schon bei der Auswahl der Airline bei der Flugbuchung in Betracht ziehen.
Wer klagt Ausgleichssummen ein?
Wenn der Flug verspätet oder ausgefallen war, kann man die Entschädigung selbst beantragen oder einen Rechtsdienstleister einschalten. Finanz-Ratgeber Finanztip.de hat die Branche kürzlich getestet. Dabei wird zwischen Sofortentschädigern und Inkassodienstleistern unterschieden.
Testsieger Ersatz-Pilot streicht sich eine Provision von 25 bis 29 Prozent ein. Beispielrechnung: Von einer Entschädigung in Höhe von 250 Euro würden dabei maximal 187,50 Euro übrig bleiben.
Die Summe wird allerdings sofort nach einer Risikoprüfung und bestätigter Beauftragung ausgezahlt. Ebenso bei EU-Flight, die allerdings 33,32 Prozent Vermittlungsgebühr abziehen (verbleibende Entschädigungssumme: 166,70 Euro).
Alle anderen getesteten Anbieter wie SOS Flugverspätung, Aviclaim, Fairplane, Flug-verspaetet.de oder Airhelp machen eine Auszahlung von der Zahlung der Airlines abhängig.
Der teuerste kassiert übrigens inklusive einer Zusatzgebühr mehr als 50 Prozent Honorar! Damit würde eine 250-Euro-Entschädigung der Fluggesellschaft auf unter 125 Euro eingedampft. Großer Pluspunkt bei Fluggasthelfern: Man delegiert den Ärger, wenn eine Airline nicht zahlen will. Tipp der Tester: Lehnt ein Anbieter ab, kann man immer noch bei einem anderen zum Zuge kommen.