Gilt sofort und unverzüglich: Erster Landkreis verbietet tagsüber das Gießen

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Pirna (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) - Wasserentnahmeverbote für Bäche, Flüsse und Seen gelten wegen der anhaltenden Trockenheit inzwischen überall in Sachsen. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (SOE) geht noch einen Schritt weiter und hat als erster ein Gießverbot für Gärten erlassen. Die Regelung gilt ab sofort.

Verboten: Das Gießen im Garten ist im Landkreis zwischen 9 und 19 Uhr nicht erlaubt. (Symbolfoto)
Verboten: Das Gießen im Garten ist im Landkreis zwischen 9 und 19 Uhr nicht erlaubt. (Symbolfoto)  © picture alliance / dpa-tmn

Kleinere Gewässer seien teilweise nahezu vollständig ausgetrocknet, teilte der Landkreis mit. Deshalb ist die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern verboten. Aber nicht nur das: Auch die Befüllung privater Pools aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung und die Bewässerung von Gärten zwischen 9 und 19 Uhr sind untersagt.

Katastrophenalarm für Bohnen, Karotten und Tomaten in Klein- und Hausgärten? Nein, meint Tommy Brumm (59): "Wenn man in der größten Tageshitze gießt, verdunstet sowieso das meiste", sagt der Geschäftsführer des Landesverbandes der Kleingärtner. Wer nur einigermaßen Ahnung hat, gießt früh oder abends.

"Die meisten Kleingärtner arbeiten sowieso mit Regenfässern", sagt Susanne Russig (50). Das macht die Vorsitzende des "Territorialverbands Sächsische Schweiz der Gartenfreunde" in ihrem Garten genauso. "Ich habe bisher nur mit Regenwasser gegossen."

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Inzwischen gelten saisonale Wasserentnahmeverbote ausnahmslos in den zehn Landkreisen und drei kreisfreien Städten im Freistaat. Pumpen und Schläuche sind fast überall verboten, Handgefäße wie Gießkannen teilweise erlaubt.

Landeskleingarten-Chef Tommy Brumm (59): Besser ganz früh oder abends gießen!
Landeskleingarten-Chef Tommy Brumm (59): Besser ganz früh oder abends gießen!  © picture alliance/dpa/Landesverband
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Ein solches Bild wird in der Sächsischen Schweiz dieser Tage zur Ausnahme. Deshalb hat der Landkreis SOE jetzt ein Entnahmeverbot für Oberflächengewässer verfügt.
Ein solches Bild wird in der Sächsischen Schweiz dieser Tage zur Ausnahme. Deshalb hat der Landkreis SOE jetzt ein Entnahmeverbot für Oberflächengewässer verfügt.  © Marko Förster
Susanne Russig (50) vom "Territorialverband Sächsische Schweiz der Gartenfreunde" hat vorgesorgt und gießt mit Regenwasser.
Susanne Russig (50) vom "Territorialverband Sächsische Schweiz der Gartenfreunde" hat vorgesorgt und gießt mit Regenwasser.  © Fotomontage/privat

Die Bußgelder können teuer werden - bis zu 50.000 Euro Strafe

Verboten: Der Landkreis SOE hat das Befüllen von Pools mit Trinkwasser ab sofort untersagt. (Symbolfoto)
Verboten: Der Landkreis SOE hat das Befüllen von Pools mit Trinkwasser ab sofort untersagt. (Symbolfoto)  © 123RF

Im Landkreis Leipzig dürfen Grünflächen und Sportanlagen zwischen 10 und 18 Uhr auch mit Brunnenwasser nicht bewässert werden. Wer dennoch pumpt und erwischt wird, zahlt bis zu 50.000 Euro Strafe.

Alle Verfügungen sind befristet, nur im Kreis Bautzen gilt wegen der anhaltenden Trockenheit seit 2019 eine dauerhafte Verfügung.

Hintergrund der Verbote ist die Sorge ums Trinkwasser. Besonders die Talsperren befänden sich "aufgrund einer nicht ausreichenden Winterfüllung und eines aus den Vorjahren mitgeführten Defizites in einer schwierigen Bewirtschaftungssituation", so das Landratsamt Pirna.

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75 Prozent der Einwohner des Landkreises beziehen ihr Trinkwasser demnach aus Talsperren.

Titelfoto: picture alliance / dpa-tmn

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