Von Sebastian Münster
Leipzig/Dresden - Das Leipziger Aktionsbündnis "Leipzig nimmt Platz" kritisiert den aktuellen Entwurf zur Novelle des sächsischen Polizeigesetzes. Der in der vergangenen Woche vom Regierungskabinett verabschiedete Entwurf des Gesetzes ist nach Ansicht der Aktivisten eine "Blaupause für den Überwachungsstaat" und verstoße gegen Prinzipien des Rechtsstaats.
"Wenn Menschen aufgrund algorithmischer Muster, sozialer Kontakte oder abstrakter Gefahrenprognosen in den Fokus geraten, werden sie faktisch wie potenzielle Täter*innen behandelt - ohne konkrete Tat, ohne individuelle Schuld", heißt es in einer Mitteilung des Bündnisses, das in Leipzig seit Jahren regelmäßig Demonstrationen mit großer Beteiligung organisiert.
Hintergrund ist der im Gesetzesentwurf unter anderem vorgesehene Einsatz von automatisierter Datenanalyse mithilfe von künstlicher Intelligenz: Die Polizei soll demnach die Befugnis zur Verwendung moderner IT-Systeme bei der Auswertung großer Datenmengen erhalten.
An Schwerpunkten der Kriminalität soll intelligente Videoüberwachung möglich sein, um Gefahren und mögliche Straftaten auf Basis von Bewegungsmustern zu erkennen. Im Einzelfall unter Richtervorbehalt ist zudem die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung vorgesehen, bei der auch verschlüsselte Messengerdienste wie WhatsApp überwacht werden können.
Automatisierte Kennzeichenerkennung soll bei der Ermittlung gestohlener Fahrzeuge helfen. Hinzu kommt der geplante Einsatz umstrittener Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) als "reguläres Einsatzmittel".
Innenminister Schuster: Gesetz könnte bis Ende Juni vom Landtag beschlossen werden
"Nicht mehr das konkret gefährliche Verhalten steht im Zentrum, sondern die Einschätzung zukünftiger Gefährlichkeit." Das untergrabe das Prinzip der Unschuldsvermutung, so das Aktionsbündnis weiter.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (64, CDU) hatte nach Verabschiedung des Gesetzesentwurfs durch das Kabinett erklärt, man befinde sich damit auf der Höhe der Zeit und erfülle gleichzeitig die Anforderungen des Verfassungsrechts.
Der CDU-Minister rechnet damit, dass das Gesetz bis Ende Juni vom Landtag beschlossen werden kann.