Reise in die Golfregion gebucht? Diese Rechte haben Urlauber

Leipzig - Wer aktuell eine Reise in die Golfregion gebucht hat, der hat buchstäblich die Brille auf. Viele Lufträume sind gesperrt, Flüge fallen aus oder Urlauber wollen die Reise lieber gar nicht erst antreten. Was können Touristen im Fall der Fälle tun?

Micaela Schwanenberg (52), Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen (VZS), kennt sich im Reiserecht aus.  © PR

Pauschalreisende sind deutlich besser geschützt als Individualtouristen, erklärt Micaela Schwanenberg (52), Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen (VZS).

Ansprechpartner für Betroffene sei immer der Reiseveranstalter. Bei Kriegen oder politischen Unruhen "ist ein kostenfreier Rücktritt möglich", so die Expertin.

Ist noch viel Zeit, sollten Betroffene nicht vorschnell stornieren, sondern die Lage beobachten und Rücksprache mit dem Veranstalter halten.

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Wer Einzelleistungen gebucht hat, ist "deutlich weniger geschützt", meint die Rechtsexpertin. Ansprechpartner sind immer die Airlines und die jeweiligen Anbieter.

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Eine Reise nach Dubai ist derzeit nicht ohne Haken und Ösen - und wegen des Irankriegs potenziell gefährlich.  © IMAGO/Zoonar

Das sollte man bei Flügen wissen

Stornieren, canceln oder doch fliegen? Das fragen sich gerade viele Touristen, die in der Golfregion gebucht haben.  © IMAGO/Zoonar

Findet ein gebuchter Flug statt, sei eine kostenlose Stornierung nicht möglich. Wird ein Flug von der Airline gestrichen, besteht in der Regel ein Wahlrecht zwischen Ersatzflug zu einem späteren Zeitpunkt oder Erstattung.

Wer mit einer EU-Airline fliegt, hat nach der Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf vollständige Erstattung des Ticketpreises und mehr. Die EU-Verordnung gilt aber nur, wenn der Flug in der EU startet oder die Airline ihren Sitz in der EU hat.

Bei Fragen vergibt die Verbraucherzentrale Sachsen Beratungstermine unter 0341/6 96 29 29 oder unter: verbraucherzentrale-sachsen.de.

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