Sachsens Innenminister glaubt nicht an Erfolg von AfD-Verbot
Von Sebastian Münster
Dresden/Berlin - Sachsens Innenminister Armin Schuster (64, CDU) sieht keine Erfolgsaussichten für ein AfD-Verbotsverfahren. "Wir müssen jetzt Belege finden: Versucht die AfD diese Verfassung, die Demokratie, kämpferisch zu beseitigen? Und da behaupte ich, gibt es noch eine Menge zu tun", sagte der CDU-Politiker im ARD-"Morgenmagazin".
Alles in Kürze
- Sachsens Innenminister Armin Schuster glaubt nicht an Erfolg von AfD-Verbot
- AfD ist in vier von 16 Bundesländern als rechtsextrem eingestuft
- Innenministerkonferenz diskutiert kein AfD-Verbot
- Bundesverfassungsgericht müsste über ein Verbot entscheiden
- AfD gilt in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als rechtsextrem

Die AfD sei bislang nur in vier von 16 Bundesländern erwiesen rechtsextrem, sagte der Innenminister. "Wenn wir dieses Verfahren verlieren, dann haben wir uns politisch einen Riesen-Bärendienst erlaubt", sagte Schuster.
Obwohl ein von einigen gesellschaftlichen Gruppen und Politikern gefordertes AfD-Verbot nicht auf der Tagesordnung der am Mittwoch in Bremerhaven beginnenden Innenministerkonferenz steht, erhofft sich Schuster ein Stimmungsbild seiner Amtskollegen.
Wenn alle überwiegend sagten, sie seien "skeptisch bis ablehnend, dann ist es, glaube ich, ein deutlicher Weckruf". Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat könnten ein AfD-Verbot beantragen, entscheiden müsste am Ende das Bundesverfassungsgericht.
In Sachsen, wo die AfD als erwiesen rechtsextrem gilt, würden die Bürger die Partei zwar wählen, aber "sie sehen sie nicht in entscheidender Verantwortung", sagte Schuster. Deshalb sei die Partei "am Ende ganz selten erfolgreich. Sie stellen nicht den Ministerpräsidenten, sie stellen keinen Landrat, sie gewinnen nahezu keine Bürgermeisterwahl."
Auch in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg ist die AfD nach Einstufung rechtsextrem

Auch in Sachsen-Anhalt und Thüringen ordnet der jeweilige Landes-Verfassungsschutz die Partei bereits als gesichert rechtsextremistisch ein. In Brandenburg hat der Verfassungsschutz die Einstufung der Landes-AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung wegen eines Rechtsstreits vorerst ausgesetzt.
Der Sachstand in Brandenburg bei Einstufung der AfD ähnelt nun dem auf Bundesebene. Anfang Mai hatte der Verfassungsschutz die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch hochgestuft.
Bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über einen Eilantrag der Partei führt das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD aber zunächst weiter nur als sogenannten Verdachtsfall.
Titelfoto: Fotomontage: Sebastian Kahnert/dpa//Heiko Rebsch/dpa