Dresden - Die Arbeitsbelastung von Lehrern in Sachsen soll sinken. Ein Lösungsweg könnte über eine automatische Arbeitszeiterfassung führen, sagen Experten. Zuvor müssten aber mindestens zwei weitere Probleme aus ebendiesem Weg geräumt werden, sagt der Kultusminister.
Erstens: Bisher gibt es keine Dienstordnung, die definiert, was als Arbeitszeit zu gelten hat. Anders als andere Berufsgruppen verbringen Lehrer nur etwa ein Drittel ihrer Arbeitszeit am eigentlichen Arbeitsort, also in der Schule - konkret: mit Unterricht.
Deshalb sind Antworten auf Fragen wie: "Zählt der Besuch eines Theaterstücks, das im Unterricht behandelt wird, als Arbeitszeit?", völlig offen. Klar ist jedoch, dass Klassenfahrten für Lehrer nach wie vor als Arbeitszeit gelten.
Zweitens: Offen ist bisher auch, ob die Lehrerschaft eine Arbeitszeiterfassung überhaupt mittragen würde. Das Ministerium will eigenen Angaben zufolge deshalb zeitnah ein verlässliches Meinungsbild erstellen.
Eigentlich ist die Arbeitszeiterfassung in Deutschland obligatorisch. Zu den wenigen Ausnahmen gehört auch der Schulbereich.
Eine längst erwartete Neufassung des Arbeitsschutzgesetzes könnte das aber aushebeln. Die Digitalstrategie des Freistaates wiederum sieht vor, für alle Landesbediensteten ein elektronisches Personalmanagementsystem einzuführen, das auch die Zeiterfassung einschließt. ePM.SAX, so das Kürzel, wird derzeit bei der Polizei ausgerollt.
Kultusminister Conrad Clemens will "Pilotprojekt" starten
Kultusminister Conrad Clemens (43, CDU): "In den nächsten drei Jahren wollen wir die Voraussetzungen für eine Arbeitszeiterfassung schaffen und ein Pilotprojekt starten."
Eine Zeiterfassung für Lehrkräfte gibt es bisher nirgendwo in Deutschland. Ein Pilotprojekt soll dazu im August in Bremen starten. Im begleitenden Expertengremium sitzt übrigens auch Sachsens Kulturstaatssekretär Wilfried Kühner (61).
Tatsächlich sind nicht alle Lehrer an sächsischen Schulen von Überlastung betroffen. Wie eine Langzeitstudie ergab, deren Ergebnisse im vergangenen Jahr vorgestellt wurden, liegt das Verhältnis von Unter- und Überlast bei 50 zu 50.
Mehrarbeitsstunden fallen vor allem bei Schulleitungen, Teilzeitkräften und im Oberstufenbereich an.