Sächsische Schweiz vor Gericht: Rechtestreit im Nationalpark

Bautzen - Die Sächsische Schweiz als einziger Nationalpark Sachsens soll den Titel Nationalpark aberkannt bekommen. Das wünscht sich die Gemeinde Lohmen, zu der ein Großteil der Fläche zählt. Deshalb wurde am Donnerstag im Oberverwaltungsgericht Bautzen erneut über eine Klage aus dem Jahr 2003 gegen das Umweltministerium verhandelt.

Die Gemeinde Lohmen möchte in der Region mehr für den Tourismus tun, doch die Nationalparkverordnung behindere viele Bauvorhaben.
Die Gemeinde Lohmen möchte in der Region mehr für den Tourismus tun, doch die Nationalparkverordnung behindere viele Bauvorhaben.  © Matthias Hiekel/lsn

Konkret bemängelt die Gemeinde eine im selben Jahr festgelegte Nationalparkverordnung, die Landkreisen, Gemeinden sowie Städten wenig Handlungsspielraum in Bauvorhaben erlaube und immer eine naturschutzrechtliche Genehmigung seitens des Umweltministeriums verlange.

Das bringe ein Misstrauensgefühl gegenüber der Gemeinde mit sich, so Lohmens Bürgermeisterin Silke Großmann (57, CDU): "Wir möchten auf Augenhöhe und mit Respekt behandelt werden."

Mit insgesamt 9350 Hektar sei die Sächsische Schweiz auch nicht ausreichend groß, um als Nationalpark zu gelten. Denn die Verordnung schreibt hier eine Größe von 10.000 Hektar vor.

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Demnach hält die Gemeinde die Verordnung für rechtswidrig und erhält hierbei Unterstützung vom Landkreis.

Eine Entscheidung steht noch aus

Eine erneute Klage gegen das Umweltministerium geht auf eine Anfrage des Oberverwaltungsgerichts Bautzen zurück. Das Gericht hatte bei der Gemeinde Lohmen nachgefragt, ob noch eine Entscheidung in der Sache gewünscht sei.
Eine erneute Klage gegen das Umweltministerium geht auf eine Anfrage des Oberverwaltungsgerichts Bautzen zurück. Das Gericht hatte bei der Gemeinde Lohmen nachgefragt, ob noch eine Entscheidung in der Sache gewünscht sei.  © Imago/Volker Preußer

Auch der Einbezug der größten Tourismusattraktion der Region, der Bastei, sowie der ehemaligen Bergbaulandschaft Wismut, wo zu DDR-Zeiten Uran abgebaut wurde, in das Nationalpark-Gebiet sei nicht entsprechend der Verordnung.

Es bestehe eine intensive touristische Nutzung, so Rechtsanwalt Joachim Kloos, der die Gemeinde Lohmen in dem Verfahren vertritt. Aus Sicht des Umweltministeriums sei dies jedoch kein Problem, da das Naturerleben eines der Schutzziele in Nationalparks sei.

Der Senat wird dazu am Freitag beraten. Ob es dann auch schon zu einer Entscheidung kommt, ist noch unklar, so ein Gerichtssprecher.

Titelfoto: Bildmontage: Matthias Hiekel/lsn, IMAGO/Volker Preußer

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