Sächsische Schweiz vor Gericht: Rechtestreit im Nationalpark
Bautzen - Die Sächsische Schweiz als einziger Nationalpark Sachsens soll den Titel Nationalpark aberkannt bekommen. Das wünscht sich die Gemeinde Lohmen, zu der ein Großteil der Fläche zählt. Deshalb wurde am Donnerstag im Oberverwaltungsgericht Bautzen erneut über eine Klage aus dem Jahr 2003 gegen das Umweltministerium verhandelt.
Alles in Kürze
- Gemeinde Lohmen will Titel Nationalpark für Sächsische Schweiz aberkannt
- Nationalparkverordnung soll zu wenig Handlungsspielraum lassen
- Sächsische Schweiz ist mit 9350 Hektar möglicherweise zu klein
- Einbezug von Bastei und Wismut-Gebiet ist umstritten
- Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts steht noch aus

Konkret bemängelt die Gemeinde eine im selben Jahr festgelegte Nationalparkverordnung, die Landkreisen, Gemeinden sowie Städten wenig Handlungsspielraum in Bauvorhaben erlaube und immer eine naturschutzrechtliche Genehmigung seitens des Umweltministeriums verlange.
Das bringe ein Misstrauensgefühl gegenüber der Gemeinde mit sich, so Lohmens Bürgermeisterin Silke Großmann (57, CDU): "Wir möchten auf Augenhöhe und mit Respekt behandelt werden."
Mit insgesamt 9350 Hektar sei die Sächsische Schweiz auch nicht ausreichend groß, um als Nationalpark zu gelten. Denn die Verordnung schreibt hier eine Größe von 10.000 Hektar vor.
Demnach hält die Gemeinde die Verordnung für rechtswidrig und erhält hierbei Unterstützung vom Landkreis.
Eine Entscheidung steht noch aus

Auch der Einbezug der größten Tourismusattraktion der Region, der Bastei, sowie der ehemaligen Bergbaulandschaft Wismut, wo zu DDR-Zeiten Uran abgebaut wurde, in das Nationalpark-Gebiet sei nicht entsprechend der Verordnung.
Es bestehe eine intensive touristische Nutzung, so Rechtsanwalt Joachim Kloos, der die Gemeinde Lohmen in dem Verfahren vertritt. Aus Sicht des Umweltministeriums sei dies jedoch kein Problem, da das Naturerleben eines der Schutzziele in Nationalparks sei.
Der Senat wird dazu am Freitag beraten. Ob es dann auch schon zu einer Entscheidung kommt, ist noch unklar, so ein Gerichtssprecher.
Titelfoto: Bildmontage: Matthias Hiekel/lsn, IMAGO/Volker Preußer