Betrügereien beim Jobcenter bringen Frau fast in den Knast
Zwickau - Stefanie W. (39) war arbeitslos und bezog Leistungen vom Jobcenter. Das Problem: Sie machte dabei falsche Angaben über einen derart langen Zeitraum, dass sie die Behörde um 35.000 Euro betrog. Bei dem Prozess am Dienstag am Amtsgericht Zwickau kam die Frau gerade noch um den Knast herum.
So dreist muss man erst mal sein: Von 2019 bis 2022 gab die damals arbeitslose Stefanie dem Zwickauer Jobcenter gegenüber an, dass sie sich von ihrem Ehemann getrennt hätte und mit dem Sohn allein in einer Wohnung leben würde.
"Tatsächlich hatte sich die Angeklagte nicht von ihrem Ehemann getrennt", so die Staatsanwaltschaft. In Wahrheit bewohnte Stefanie sowohl eine Wohnung in Zwickau als auch eine Wohnung in Lichtenstein, die vom Amt bezahlt wurde.
Damit nicht genug: "Darüber hinaus verschwieg die Angeklagte, dass ihr Ehemann im Jahr 2021 ein Haus geerbt hatte, welches er am 8. September 2021 für 100.000 Euro verkaufte, wobei der Kaufpreis auf ein belgisches Konto der Angeklagten eingezahlt wurde", so die Anklage weiter.
Dem Jobcenter entstand ein Schaden von 35.000 Euro.
Geld muss zurückgezahlt werden
Auf die Frage des Gerichts, warum sie das gemacht habe, antwortete Stefanie lediglich, dass sie sich in einer "Teufelsspirale" befunden habe. Kleinlaut gestand die Betrügerin: "Es tut mir alles wahnsinnig leid."
Richter Heiko Eisenreich (59) machte bei seiner Urteilsbegründung keinen Hehl aus seiner Abneigung gegenüber der Betrugsmasche: "Was Sie gemacht haben, ist eine Sauerei ohnegleichen", so der Jurist.
Stefanie bekam zwei Jahre Haft auf Bewährung - knapp am Gefängnis vorbei. Zudem muss sie das Geld ans Amt zurückzahlen und 150 Sozialstunden ableisten.
Stefanie hatte Glück, dass sich das Verfahren so lange hinzog. Richter Eisenreich: "Wenn wir das Verfahren 2023 verhandelt hätten, da können Sie sicher sein, wären Sie eingefahren."
Titelfoto: Robert Preuße

