Klatsche für Union Berlin: DFB lehnt Einspruch ab - mit Folgen im Abstiegskampf

Frankfurt am Main/Berlin - Einspruch abgelehnt: Der VfL Bochum bekommt nach dem Feuerzeug-Skandal nachträglich den Sieg zugesprochen! Union Berlin wiederum verliert einen Punkt.

VfL-Keeper Patrick Drewes (32) hält das Feuerzeug hoch, mit dem er am Kopf getroffen worden ist. Erst danach ist er zu Boden gesunken.
VfL-Keeper Patrick Drewes (32) hält das Feuerzeug hoch, mit dem er am Kopf getroffen worden ist. Erst danach ist er zu Boden gesunken.  © Andreas Gora/dpa

"Es kann nicht sein, dass ein gezielter Wurf auf einen Spieler zu einem Wiederholungsspiel führt", sagte der Vorsitzende Richter Oskar Riedmeyer nach der mehr als vierstündigen Verhandlung und anschließender zweistündiger Beratung.

Das DFB-Bundesgericht bestätigte damit das Urteil des Sportgerichts aus dem Januar - das hat Konsequenzen im Abstiegskampf.

Während den Eisernen ein Punkt abgezogen wird, was an der aktuellen Tabellensituation der Köpenicker erst einmal nichts ändert, bekommen die Bochumer zwei Zähler zugesprochen und verdrängen damit den 1. FC Heidenheim vom Relegationsplatz.

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Was war passiert? Keeper Patrick Drewes (32) wurde Mitte Dezember beim Stand von 1:1 tief in der Nachspielzeit von einem Feuerzeug getroffen. Von Betreuern gestützt ging der Keeper vom Feld und kehrte nicht mehr auf den Rasen zurück.

Der Vorsitzende Richter Oskar Riedmeyer hat das Urteil aus erster Instanz am Freitagabend bestätigt.
Der Vorsitzende Richter Oskar Riedmeyer hat das Urteil aus erster Instanz am Freitagabend bestätigt.  © Thomas Frey/dpa

Union Berlin will das DFB-Urteil wieder nicht akzeptieren

Union-Präsident Dirk Zingler (60) ist am Freitag persönlich bei der Verhandlung zugegen gewesen.
Union-Präsident Dirk Zingler (60) ist am Freitag persönlich bei der Verhandlung zugegen gewesen.  © Thomas Frey/dpa

Stattdessen musste Philipp Hofmann (31) ins Tor, während sich beide Mannschaften auf einen Nicht-Angriffspakt einigten.

Bochum legte Protest ein und bekam Recht. Schon Anfang Januar entschied das Sportgericht, dass das Spiel 2:0 für den VfL gewertet wird. Sie sahen es als erwiesen an, dass VfL-Keeper Drewes in seiner "Spielfähigkeit eingeschränkt" war. Das Spiel hätte also abgebrochen werden müssen, was auch Riedmeyer in seinem Urteil darlegte.

Die Eisernen argumentierten, dass es keinen Grund zur Umwertung des Spiels gegeben habe, da Schiedsrichter Martin Petersen (40) offenbar kein Grund sah, das Spiel abzubrechen. Auch Bochums Mitkonkurrenten im Abstiegskampf Kiel und St. Pauli legten Einspruch ein. Dieser wurde zu Beginn der Verhandlung abgelehnt.

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Und Union will sich auch diesmal nicht mit dem Urteil abfinden. Präsident Dirk Zingler (60), der am Freitag selbst vor Ort war, kündigte nach der Verhandlung an, dass der Klub das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften anrufen werde. Fortsetzung folgt!

Erstmeldung von 5.51 Uhr, aktualisiert um 20.07 Uhr.

Titelfoto: Andreas Gora/dpa

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