Dresden - Der Einspruch war tatsächlich erfolgreich! Dynamo Dresden stimmte den hohen Geldstrafen, zu denen die SGD wegen der Ausschreitungen gegen Hansa Rostock im Februar und dem Platzsturm bei Waldhof Mannheim im Mai verurteilt worden war, nicht zu - und bekommt jetzt einen Teil der Strafen erlassen.
Wie das DFB-Sportgericht in einer mündlichen Verhandlung entschied, kommen die Schwarz-Gelben für das Fehlverhalten ihrer Fans in Rostock und Mannheim mit "nur noch" 165.000 Euro Strafe davon, ursprünglich wären 213.800 Euro fällig geworden.
Schon im September hatte das Sportgericht Dynamo für das Skandal-Spiel in Rostock eine Strafe von 113.400 Euro aufgebrummt. Die SGD-Fans hatten nicht nur Pyrotechnik gezündet, sondern auch Polizisten beschossen und verletzt sowie diverse Gegenstände im Ostsee-Stadion beschädigt. Zudem beschossen sich die Fanlager gegenseitig, die Partie stand kurz vor dem Abbruch.
Die SGD legte Einspruch ein, wohl auch, weil das Urteil gegen Hansa Rostock nur wenig höher ausgefallen war, obwohl der Ost-Rivale als Gastgeber für das Sicherheitskonzept zuständig gewesen war und zudem eine Rakete aus dem Hansa-Lager kurz vor Spielbeginn auf den Rasen flog und beinahe einen Dynamo-Spieler traf.
Der Einspruch war von einem Teilerfolg gekrönt: Das Sportgericht erließ den Dresdnern 23.450 Euro, somit sind noch 90.000 Euro fällig.
Dynamo Dresden "spart" sich fast 50.000 Euro
Zeitgleich wurde auch die Strafe aus Mannheim verhandelt, als die SGD im dritten Anlauf endlich den Aufstieg in die 2. Bundesliga schaffte und die mitgereisten Fans ihrer Freude darüber mit Pyrotechnik und einem Platzsturm Ausdruck verliehen.
Hierfür waren ursprünglich 100.350 Euro Strafe vorgesehen, die nach dem Einspruch um 25.350 Euro auf 75.000 Euro reduziert wurde.
Dynamo stimmte den neuen Strafen zu, damit sind die Urteile rechtskräftig.
Jeweils ein Drittel der Summen, insgesamt also 55.000 Euro, kann die SGD für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Das muss sie dem DFB bis zum 30. Juni 2026 nachweisen, sonst ist die gesamte Summe fällig.