Nach Randale-Urteil: Dynamo kämpft heute mit dem DFB!

Dresden - "Wenn wir keine Hoffnung hätten, dann würden wir nicht hinfahren", erklärte Stephan Zimmermann (39) recht deutlich. Dynamo Dresdens Finanzgeschäftsführer hat an diesem Freitag eine Mission. Er will beim DFB-Sportgericht gute Argumente gegen die Krawall-Strafe vom Heimspiel Anfang April gegen Hertha BSC liefern.

Kann Finanzgeschäftsführer Stephan Zimmermann (39) die gegen Dynamo verhängte Blocksperre abwenden?  © Lutz Hentschel

91.200 Euro sowie ein Spiel Sperre für den K-Block (plus eins auf Bewährung) hatte der DFB im Einzelrichterverfahren verhängt. Dynamo legte Einspruch ein - am Freitag ab 12.30 Uhr ist in Frankfurt/M. die mündliche Verhandlung.

"Die Kollektivstrafe, 9000 Menschen auszusperren, ist aus unserer Sicht nicht zielführend", macht Zimmermann klar.

"Wir wollen all unsere Argumente, die wir in der Stellungnahme bereits sehr detailliert vorgetragen haben, noch einmal erläutern. Denn aus dem Strafantrag, so wie er uns vorgelegt wurde, sehen wir einige Punkte nicht berücksichtigt. Zudem sehen wir uns auch ein Stück weit ungleich bestraft, wenn man das mit anderen Urteilen aus der Vergangenheit vergleicht."

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Beispiel 1. FC Magdeburg: Der FCM wurde nach den Ausschreitungen im Januar, bei denen mehr als 70 Polizisten verletzt wurden, ebenfalls (neben 186.600 Euro) mit einem Teilausschluss der Fans für ein Spiel gesperrt. Derweil war - ohne die widerlichen Geschehnisse im Rudolf-Harbig-Stadion zu rechtfertigen - das Gewaltausmaß deutlich höher.

Beispielsweise wurde ein 29-Jähriger am Donnerstag wegen versuchten Mordes angeklagt, weil er einen ca. 15 Kilogramm schweren Pflasterstein aus Nahdistanz mit voller Kraft auf die Einsatzbeamten in der Polizeikette geworfen haben soll.

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Dynamos Stephan Zimmermann glaubt an mildere Strafe

Die Strafe nach den Ausschreitungen zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC wird heute verhandelt.  © imago/Jan Huebner

"Grundlegend geht es darum, dass wir das Gefühl haben, es wurden nicht alle unsere Argumente erhört, wo wir der Meinung sind, dass diese schon mit in das Urteil eingebracht werden müssten", erläutert Zimmermann.

Und: "Natürlich werden wir auch dafür kämpfen, dass der K-Block, der eine wichtige Unterstützung für uns ist, dann in der neuen Saison auch bei allen Heimspielen uns weiter unterstützen kann. Gerade im letzten Heimspiel hat man gesehen, dass die Fans ein wichtiger Faktor sind. Und deswegen werden wir dafür kämpfen, dass es keinen Teilausschluss gibt."

Ob der Einspruch Erfolg haben wird, liegt "dann nicht in unserer Hand", gibt der Finanzboss zu.

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"Wir glauben aber schon, wenn wir noch mal sachlich alles vortragen, sowie Maßnahmen und Schritte erläutern können, dass sich dann das DFB-Sportgericht auch noch bewegen kann."

Hat es sich beispielsweise zuletzt auch bei der Verhandlung im Oktober 2025 gezeigt, als es um Vorfälle in Mannheim und Rostock ging. Damals wurde die SGD von einer Hamburger Kanzlei vertreten. Im Ergebnis stand "nur" noch eine Strafe von 165.000 Euro statt der ursprünglich verhängten 213.800 Euro.

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