Böller-Verbot: Was Ihr zum Jahreswechsel in Stuttgart wissen müsst

Stuttgart - Der Jahreswechsel steht kurz bevor! Wer den Rutsch ins Jahr 2026 in Stuttgart plant, sollte jedoch das Feuerwerksverbot kennen. Auch in diesem Jahr setzt die Stadt auf Sicherheit und Ruhe in der Innenstadt.

Wie im vergangenen Jahr besteht ein Feuerwerksverbot in der Stuttgarter City.
Wie im vergangenen Jahr besteht ein Feuerwerksverbot in der Stuttgarter City.  © Jason Tschepljakow/dpa

Die Verbotszone umfasst den gesamten Bereich innerhalb des Stuttgarter Cityrings. Ab dem Silvesterabend (31. Dezember) um 18 Uhr bis zum Neujahrsmorgen um 6 Uhr ist es hier untersagt, Raketen, Böller oder Batterien abzubrennen.

Auch das bloße Mitführen von Pyrotechnik ist in dieser Zone verboten. Wer also außerhalb böllern möchte, sollte den Cityring weiträumig umfahren oder die Feuerwerkskörper im Auto lassen.

An den beliebten Aussichtspunkten über Stuttgart gelten ebenfalls strenge Regeln. Rund um das Schloss Solitude und die Grabkapelle auf dem Württemberg wurde ein Feuerwerksverbot ausgesprochen. Hier steht vor allem der Schutz der wertvollen Kulturdenkmäler und der umliegenden Natur im Vordergrund.

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Trotz der Verbote muss niemand auf das klassische Silvester-Feeling verzichten. Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 ist weiterhin gestattet. Dazu gehören die beliebten Wunderkerzen, Knallerbsen, Brummkreisel oder Tischfeuerwerk.

Das Feuerwerksverbot erstreckt sich über den gesamten Cityring.
Das Feuerwerksverbot erstreckt sich über den gesamten Cityring.  © Stadt Stuttgart

Bundesweit gilt: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern darf grundsätzlich kein Feuerwerk gezündet werden.

Titelfoto: Bildmontage: Stadt Stuttgart, Jason Tschepljakow/dpa

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