Halloween-Party läuft völlig aus dem Ruder: Teenagerin lädt 400 Menschen nach Hause ein
Kaltental - Wer den Film "Project X" aus dem Jahr 2012 gesehen hat, kann sich vielleicht vorstellen, welche Ausmaße die Halloween-Party im Süden von Stuttgart angenommen hat. Eine 15-Jährige hat geladen, doch mit dem, was dann vor der Tür stand, hat sie sicher nicht gerechnet.
In einem Facebook-Post berichtete die Polizei Stuttgart über den kuriosen Einsatz, dem die Einsatzkräfte am vergangenen Freitagabend entgegentreten mussten.
Zuvor soll ein 15-jähriges Mädchen über die Social-Media-Plattform Snapchat einen großen Party-Aufruf gemacht haben. Diesen haben jedoch nicht nur ihre engsten Freunde, mit denen sie auch feiern wollte, gesehen, sondern auch etliche weitere, die dann als uneingeladene Gäste vor der Tür ihres Elternhauses standen.
Schnell überstieg die Zahl der dort Anwesenden die Kapazität des Hauses, woraufhin ein Teil der Party in den Vorgarten verlegt wurde. Schließlich alarmierte ein Familienmitglied gegen 21.15 Uhr die Polizei.
Als die Beamten vor Ort eintrafen, stellten sie circa 400 Personen im Haus und im näheren Umfeld. Doch anstatt die Party zu verlassen und nach Hause zu fahren, verhielten sich einige Partygäste aggressiv gegenüber den Ordnungshütern. Einige warfen Flaschen, andere zündeten Böller.
Erst als die Beamten erste Platzverweise erteilten, verließen die Partygäste die Location. Nun bittet die Polizei, dass sich Zeugen und Geschädigte unter +4971189903300 beim Polizeirevier 3 Gutenbergstraße melden sollen.
Polizei Stuttgart gibt Tipps für die nächste Hausparty
Die Polizei warnt zudem vor den Gefahren, welche eine solch ungeplante Feten-Größe mit sich zieht. So empfiehlt sich, eine Einladung zu einer Feier niemals öffentlich in sozialen Netzwerken zu posten, sondern privat zu senden, oder gar persönlich die Nachricht zu überbringen.
Sollte es dennoch dazu kommen, dass uneingeladene Gäste vor der Haustür stehen, soll man diese nicht hereinlassen. Sollten sie sich weigern, steht die Polizei als letzte Instanz immer zur Verfügung.
Titelfoto: 123RF/melnyk58
