Immer wieder kracht es heftig: Wann darf man eigentlich rechts überholen und wann nicht?

Frankfurt am Main - Immer wieder kommt es in Deutschland durch Autofahrer, die andere Wagen außer- und innerhalb geschlossener Ortschaften auf der rechten Seite überholen, zu schweren Unfällen. Dabei sind die Regeln eindeutig.

Auf der Autobahn ist oft einiges los. (Symbolfoto)
Auf der Autobahn ist oft einiges los. (Symbolfoto)  © Thomas Banneyer/dpa

Laut ADAC ist dieses auf den Autobahnen und auf autobahnähnlichen Straßen in zwei Fällen erlaubt.

Wenn so dichter Verkehr herrscht, dass sich auf sämtlichen Fahrstreifen Schlangen bilden und die Fahrzeuge nebeneinander fahren und mal die eine oder andere Fahrzeugschlange schneller ist - dann ist es erlaubt, rechts schneller zu fahren als links.

Zudem dürfen Fahrzeuge mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und Vorsicht rechts überholt werden, wenn diese auf dem linken Streifen stehen oder dort maximal 60 Kilometer pro Stunde fahren.

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Bei stehendem Verkehr darf auf dem rechten Streifen mit maximal 20 km/h überholt werden.

Der Unfallforschung der Versicherer zufolge gab es laut amtlicher Statistik im vergangenen Jahr 232 Unfälle außerhalb von Ortschaften, die auf das Rechtsüberholen zurückgingen und bei denen Menschen verletzt wurden. Vier starben.

Unfall auf A3: Mehrere Tote nach Überholmanöver bei Frankfurt

Auf der A3 ist es erst zu einem verheerenden Unfall gekommen. Drei Menschen haben dabei ihr Leben verloren.
Auf der A3 ist es erst zu einem verheerenden Unfall gekommen. Drei Menschen haben dabei ihr Leben verloren.  © 5VISION.NEWS

Zuletzt machte ein Verkehrsunfall mit drei Toten auf der A3 bei Frankfurt viele Schlagzeilen - ausgelöst vermutlich durch ein Überholmanöver von rechts.

Gefährlich und völlig vermeidbar, sagen Experten. Andere könnten keineswegs damit rechnen, dass sie von rechts überholt würden - und müssten das auch nicht. Das Resultat: extreme Situationen.

"Man muss an die Autofahrer appellieren, nicht rechts zu überholen, weil das einfach extrem gefährlich ist. Und zwar für sich selbst und aber natürlich auch für andere", schildert Kirs­tin Zeid­ler, die Lei­te­rin Unfall­for­schung der Ver­si­che­rer.

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"Die Straßenverkehrsordnung regelt, dass generell links zu überholen ist", erklärt Zeidler. "Das hat natürlich den Zweck, dass man keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet." Nicht umsonst gebe es in Deutschland das entsprechende Rechtsfahrgebot.

"Wenn ich auf der Autobahn unterwegs bin, dann habe ich zum einen die Vorgabe, dass ich mich rechts halte und [zum anderen] auch auf die rechte Spur wieder zurückwechsle, wenn ich links überholt habe", führte Zeidler weiter aus.

Rechts überholen? Diese Regelung gilt innerhalb von Ortschaften

Innerorts existieren mehr Freiheiten. (Symbolfoto)
Innerorts existieren mehr Freiheiten. (Symbolfoto)  © Boris Roessler/dpa

Innerorts dürfen Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts den Fahrstreifen jeweils frei wählen, wenn es für jede Richtung mehrere markierte auf der Fahrbahn gibt - in diesen Fällen darf entsprechend auch rechts überholt werden.

Auch gilt: Linksabbieger oder Schienenfahrzeuge müssen im Ort sogar rechts überholt werden.

Wer außerhalb dieser Ausnahmen rechts überholt, riskiert außerhalb geschlossener Ortschaften ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt. Innerorts droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro.

Wer infolge eines verbotenen Überholmanövers andere Menschen oder Sachen gefährdet, kann sich in gewissen Fällen gar einer Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig und strafbar machen.

Titelfoto: 5VISION.NEWS

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