Flugbegleiter trotz Freispruch gefeuert: Kündigung nach Masturbations-Vorwurf gekippt

Uxbridge (Großbritannien) - Ein Vorwurf, der schockiert, und ein Urteil, das überrascht: Ein Flugbegleiter von British Airways, der beschuldigt wurde, vor einer Kollegin masturbiert zu haben, ist laut Gericht zu Unrecht entlassen worden.

Der Vorfall soll sich im August 2023 am Flughafen London Heathrow ereignet haben. (Archivfoto)  © DANIEL LEAL / AFP

Der Vorfall soll sich im August 2023 im Crew-Ruheraum am Flughafen Heathrow ereignet haben, wie Daily Mail berichtet.

Die Flugbegleiterin gab an, ein "lautes Klatschgeräusch" gehört zu haben. Als sie hinüberblickte, habe sie den Mann unter der Bettdecke mit heruntergezogenen Laken bis zur Taille gesehen. Zudem behauptete sie, er habe durch die Trennwand zu ihr hinübergeschaut.

Zwei Wochen später wurde der Flugbegleiter am Flughafen festgenommen. Nach Angaben im Bericht erfolgte die Festnahme in Uniform und vor den Augen von Kunden. Die Polizei klagte ihn wegen des Verdachts an, vorsätzlich Alarm und Belästigung verursacht zu haben.

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Doch vor Gericht in Uxbridge wurde der Mann freigesprochen. Die Richter berücksichtigten unter anderem die schlechten Lichtverhältnisse im Ruheraum, abgedeckte Trennwände sowie die Tatsache, dass keine weiteren Anwesenden etwas bemerkt hatten.

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Der Mitarbeiter wurde laut Gericht zu Unrecht gekündigt

British Airways kündigte dem Mitarbeiter trotz Freispruch. (Archivfoto)  © ADRIAN DENNIS / AFP

Trotz des Freispruchs hielt British Airways an der Kündigung fest. Die Airline argumentierte, man habe auf Basis der internen Regeln und der "überwiegenden Wahrscheinlichkeit" entschieden.

Doch das Arbeitsgericht sah das anders. Die zuständige Richterin stellte fest, dass die interne Untersuchung zu stark darauf gestützt worden sei, dass die Kollegin emotional aufgewühlt wirkte.

Eine ausreichende Prüfung der Beweise habe nicht stattgefunden, ebenso wenig seien Details aus dem Strafverfahren eingeholt worden.

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Das Gericht kam daher zu dem Schluss, dass die Kündigung nicht auf einer angemessenen und sorgfältigen Untersuchung beruhte und somit unrechtmäßig war.

Über eine mögliche Entschädigung soll noch entschieden werden.

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