Nachbarin hatte angeblich falsch geparkt: Senior (82) greift zur Axt
Wien (Österreich) - Dass es hin und wieder einmal zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Nachbarn kommt, insbesondere wenn zwischen den beiden Parteien auch noch Generationen liegen, ist nichts Neues. Doch ein mutmaßlicher Falschparker und eine psychische Erkrankung führten bei einem Senior (82) aus Wien zu einer Kurzschlussreaktion.
Mit den Worten "Ich bin gut gelaunt vom Schutzhaus Rosental (einer Gaststätte bei Wien, Anm. d. Red.) heimspaziert" leitete der angeklagte Mann seine Schilderung jenes Tages ein, der ihn vor Gericht landen ließ, berichtet "Der Standard".
Der 82-Jährige ist studierter Physiker und Mathematiker, jedoch musste er seine akademische Laufbahn vorzeitig im Alter von 52 Jahren beenden, nachdem Ärzte bei ihm eine paranoide Schizophrenie festgestellt hatten. Seither ist der Mann Pensionist, seit zwölf Jahren obendrein auch noch Witwer, da seine Frau verstorben ist.
Am 7. Oktober des vergangenen Jahres soll der Senior eine Nachbarin und eine Bekannte vor dem gemeinsamen Wohnhaus mit einer Axt bedroht haben. Demnach soll die junge Frau zuvor einen Lieferwagen seiner Ansicht nach falsch vor dem Haus geparkt haben.
Da weder die beiden Frauen noch die Polizei, die der Rentner gerufen hatte, etwas gegen das falsch abgestellte Auto tun wollten, entschied sich der 82-Jährige, selbst zu handeln.
Glücklicherweise schafften es die beiden jungen Frauen zu flüchten und die Polizei zu alarmieren, doch als kurze Zeit später die Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (kurz WEGA) vor der Tür des Mannes stand, war die Lage kurz vor der Eskalation.
Senior geht mit Axt auch auf Polizeibeamte los
So berichtet einer der Einsatzkräfte vor Gericht, dass er seine Dienstwaffe bereits im Anschlag gehalten habe, als der Greis die Tür öffnete. Die Axt soll er dabei immer noch in der Hand gehalten und sich mit dieser auf die Beamten zubewegt haben.
Doch der Ordnungshüter erkannte in der Situation, dass der Axt-Rentner vor ihm sehr wahrscheinlich an einer psychischen Erkrankung leidet, woraufhin er sich dazu entschied, keinen Schuss abzugeben.
Auf die Frage der Richterin hin, ob der Mann die Polizeibeamten gar nicht als solche erkannt habe, antwortete er: "Ja, aber die haben vorher gar nicht 'Aufmachen, Polizei!' wie im Fernsehen gerufen!"
Die Polizisten konnten den Mann ohne weiteren Widerstand festnehmen. Vor Gericht empfahl der anwesende Gutachter, dass der alte Mann medikamentös eingestellt werden und in einer Pflegeanstalt untergebracht werden sollte.
Da sowohl der 82-Jährige als auch die Anklägerin mit diesem Vorschlag einverstanden waren, erklärte die Richterin das Urteil als rechtskräftig.
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