Wird sie ausgeliefert oder nicht? Prozess gegen Rechtsextremistin Liebich startet in Tschechien
Von Inga Jahn
Pilsen/Chemnitz - Vor dem Landgericht im tschechischen Pilsen soll am Montag ab 13 Uhr darüber entschieden werden, ob die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich (55) nach Deutschland ausgeliefert werden darf.
Liebich wurde Anfang April an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland festgenommen und sitzt seitdem in tschechischer Haft. Zu der Gerichtsverhandlung wird auch Liebich selbst erwartet.
Unklar ist, ob das Gericht schon am ersten Prozesstag eine Entscheidung verkündet. Wird eine Auslieferung rechtskräftig entschieden, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden.
Die verurteilte Rechtsextremistin war ab Ende August 2025 zunächst deutschland-, dann europaweit gesucht worden.
Sie war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Flucht nach Ladung zum Haftantritt
Was folgte, dürfte als einer der bizarrsten Prozesse der sächsischen Geschichte gelten: Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst.
Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Dennoch wurde Liebich zum Haftantritt ins Frauengefängnis in Chemnitz geladen - dort jedoch nicht erschienen.
Im März hatte das Amtsgericht Halle angekündigt, darüber zu entscheiden, ob die Änderungen von Vorname und Geschlecht Liebichs rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte eigenen Angaben nach schon im Dezember rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet.
Titelfoto: Bildmontage: Sebastian Willnow/dpa, Katrin Mädler/dpa
