Gesetz verbietet Abbruch: Hirntote Schwangere muss Kind austragen

Atlanta (USA) - Mit schweren Kopfschmerzen kam eine schwangere Frau (30) aus dem US-Bundesstaat Georgia ins Krankenhaus - wenig später wurde sie für hirntot erklärt. Ihr ungeborenes Kind soll dennoch zur Welt gebracht werden.

Die schwangere Adriana Smith (30) wurde mit mehreren Blutgerinnseln ins Krankenhaus eingeliefert.
Die schwangere Adriana Smith (30) wurde mit mehreren Blutgerinnseln ins Krankenhaus eingeliefert.  © Bildmontage: Facebook/Screenshot/Jasmine E'lisia

Die 30 Jahre alte Adriana Smith wurde Anfang Februar mit mehreren Blutgerinnseln im Kopf ins Krankenhaus eingeliefert - kurz darauf war sie nach einer Operation hirntot.

Seitdem wird sie wegen ihres ungeborenen Babys künstlich am Leben erhalten.

Wie WIS-TV berichtet, greift in ihrem Fall das sogenannte "Herzschlaggesetz", das medizinischem Personal verbietet, eine Abtreibung vorzunehmen, sobald ein Herzschlag im Körper eines Menschen festgestellt wurde.

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Das bedeutet: Das Baby soll in Adrianas Körper bleiben, bis es etwa in der 32. Schwangerschaftswoche auch außerhalb des Mutterleibs lebensfähig ist.

Die Krankenhausrechnung steigt täglich

Weil Adriana weiterhin künstlich am Leben gehalten wird, steigen die Krankenhauskosten täglich. (Symbolbild)
Weil Adriana weiterhin künstlich am Leben gehalten wird, steigen die Krankenhauskosten täglich. (Symbolbild)  © 123RF/sudok1

Für ihre Familie ist die Situation kaum auszuhalten. "Es ist eine Qual für mich. Ich komme hierher und sehe meine Tochter an einem Beatmungsgerät atmen, aber sie ist nicht da", sagt Adrianas Mutter im Gespräch mit dem TV-Sender.

Besonders bitter: Adriana soll schon vor dem folgenschweren Vorfall Hilfe gesucht haben, bekam im Krankenhaus aber lediglich Medikamente verschrieben.

Neben der emotionalen Belastung wächst auch die Sorge um die finanziellen Folgen. Die Krankenhausrechnung steigt täglich - ein zusätzlicher Kraftakt für die ohnehin verzweifelte Familie.

Titelfoto: Bildmontage: Facebook/Screenshot/Jasmine E'lisia, 123RF/sudok1

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