Wegen "gestohlener Stimme": Johnny Cashs Nachlass verklagt Coca-Cola

Nashville (USA) - Hat Coca-Cola Johnny Cashs (†71) Stimme gestohlen? Das Unternehmen sieht sich mit einer Klage aus dem Nachlass des Country-Musikers konfrontiert.

Der Musiker verstarb 2003 im Alter von 71 Jahren. (Archivbild)
Der Musiker verstarb 2003 im Alter von 71 Jahren. (Archivbild)  © IMAGO / Everett Collection

In einem Werbespot des Spaßgetränk-Unternehmens aus August 2025 ist wenige Sekunden lang eine Stimme zu hören, die unverkennbar nach dem legendären Musiker klingt. Die Erbengemeinschaft von Cash sieht darin eine Imitation.

Cash verstarb im Jahr 2003. Seitdem verwaltet eine Nachlass-Gesellschaft sein Vermächtnis. Diese reichte am 25. November am Bundesgericht in Nashville Klage ein. In der Begrünung heißt es laut Guardian: "Die Stimme eines Musikers zu stehlen, ist Diebstahl. Diebstahl seiner Integrität, Identität und Menschlichkeit."

Der Vorwurf: Coca-Cola habe Cashs Bild und Stimme ausgenutzt, indem für die Werbung ein Imitator engagiert worden sei, der "bemerkenswert" wie der "I Walk The Line"-Interpret klinge.

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Damit habe der Konzern gegen das Recht auf Öffentlichkeit im US-Bundesstaat Tennessee verstoßen, berichtet Reuters.

Coca-Cola soll "Stimme gestohlen" haben

Coca-Cola ist die umsatzstärkste Cola-Marke der Welt. (Symbolbild)
Coca-Cola ist die umsatzstärkste Cola-Marke der Welt. (Symbolbild)  © Jonas Walzberg/dpa

Der betroffene Werbespot mit dem Titel "Fan Work Is Thirsty Work" wurde im August während NCAA-Football-Spielen ausgestrahlt. Laut Klage sei durch die täuschend ähnliche Stimme der Eindruck entstanden, Jonny Cashs Nachlass unterstütze Coca-Cola. Als Beleg führte der Nachlass mehrere Social-Media-Kommentare an, in denen Nutzer ebenfalls die Ähnlichkeiten zur Country-Legende bemerkten.

Die Treuhandgesellschaft betont, Coca-Cola habe nie eine Lizenz beantragt und "die Stimme gestohlen, um sich zu bereichern - ohne um Erlaubnis zu fragen oder eine Entschädigung zu zahlen."

Der Nachlass fordert eine Unterlassungsverfügung, die die weitere Ausstrahlung der Werbung verbietet, sowie eine nicht näher bezifferte Entschädigung. Sprecher von Coca-Cola reagierten bislang nicht.

Titelfoto: Bildmontage: IMAGO / Everett Collection, Jonas Walzberg/dpa

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