Strömung, Strudel, Sog: Vor diesen Risiken beim Baden wird gewarnt!

Von Sandra Trauner

Darmstadt/Wiesbaden - Die Behörden warnen vor dem Baden in wilden Gewässern. Allerdings sei auch in Baggerseen Vorsicht geboten.

In Flüssen und anderen wilden Gewässern lauern selbst auf geübte Schwimmerinnen und Schwimmer große Gefahren.
In Flüssen und anderen wilden Gewässern lauern selbst auf geübte Schwimmerinnen und Schwimmer große Gefahren.  © Bernd Weißbrod/dpa

"Wir verstehen sehr gut, dass die Menschen Abkühlung suchen", sagt Guido Kleemann, Leiter der Führungsgruppe der hessischen Wasserschutzpolizei. "Doch die Risiken werden oftmals unterschätzt."

Was selbst erfahrene Schwimmerinnen und Schwimmer in Flüssen in lebensbedrohliche Situationen bringen kann: Strömungen, Strudel, plötzlich wechselnde Wassertiefen oder der Sog durch Schiffe und Berufsschifffahrt.

Besonders kritisch sind aus Sicht der Wasserschutzpolizei unübersichtliche Uferbereiche: Dort fehlten oft Rettungsmittel, Anfahrtsmöglichkeiten für Einsatzkräfte oder eine gesicherte Wasserrettung.

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Auch das Springen von Brücken, Buhnen oder Wehranlagen ist verboten und gefährlich.

Neben dem Risiko schwerer Verletzungen durch Aufprall oder Hindernisse unter der Wasseroberfläche besteht Lebensgefahr durch starke Unterströmungen und unvorhersehbare Strömungsverhältnisse.

Wasserschutzpolizei rät: Darauf solltet Ihr beim Schwimmen achten

  • Schwimmt nur an offiziell ausgewiesenen und bewachten Badestellen
  • Das Schwimmen in der Nähe von Wehren, Brückenpfeilern, Schleusen oder Fahrwasserzonen ist verboten.
  • Achtet auf Kinder - auch in flachem Wasser. Sie unterschätzen Gefahren häufig und handeln spontan.
  • Kein Alkohol! Er beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit und die Selbsteinschätzung.
  • Unterschätzt nicht die Kraft von Strömungen. Eine ruhige Oberfläche kann trügen.
  • Schwimmer sind von Wasserfahrzeugen aus schlecht erkennbar. Oft besteht keine Möglichkeit, rechtzeitig auszuweichen.

Diese Gefahren lauern an Baggerseen

Im Gegensatz zu freigegebenen sind an wilden Badestellen in der Regel keine Rettungsschwimmer anwesend.
Im Gegensatz zu freigegebenen sind an wilden Badestellen in der Regel keine Rettungsschwimmer anwesend.  © Peter Knefel

Auch in Baggerseen, die nicht explizit für die Freizeitnutzung freigegeben sind, ist Vorsicht geboten, wie die beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt angesiedelte Bergaufsicht des Landes betont: "Steile Böschungen und Abbaugeräte bergen oft für Badende nicht einschätzbare Gefahren."

Auch bei längst stillgelegten Baggerseen kann es unter Wasser passieren, dass der Hang rutscht. Dadurch entstehen kalte Wasserströmungen, die einen lebensgefährlichen Kälteschock auslösen können.

Ein wichtiger Unterschied zwischen freigegeben und wilden Badestellen zeigt sich erst im Notfall: An offiziellen Badeseen sind in der Regel Rettungsschwimmer anwesend, die schnell Hilfe leisten können.

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An nicht freigegebenen Baggerseen dauert es laut RP oft lange, bis Hilfe eintrifft. "Oft können Verunglückte deshalb nur noch tot geborgen werden."

Die Bergaufsicht beim RP Darmstadt rät: "Für ungetrübten Badespaß nutzen Sie nur offiziell freigegebene Badestellen und Strände an den Baggerseen der Region".

Titelfoto: Bernd Weißbrod/dpa

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