Block-Prozess: Diskussionen um Zeugenaussage, Ermittlerin wird aus dem Saal geschickt
Hamburg - Am Mittwoch fand der 58. Verhandlungstag im Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (53) statt. Erneut wurde Hauptermittlungsführerin Merle B. (44) als Zeugin befragt. TAG24 war vor Ort und berichtete im Liveblog.
Die Befragung der Ermittlerin war, wie schon im April, geprägt durch wiederkehrende Diskussionen um ihre begrenzte Aussagegenehmigung. Sie dürfe ausschließlich zu diesem Verfahren und den dazu gehörigen Ermittlungen Aussagen tätigen, betonte die Beamtin immer wieder.
Die Verteidigung stellte jedoch wiederholt Fragen zu dem Verfahren gegen Kindsvater Stephan Hensel und dessen Frau Astrid H. sowie dem Verfahren gegen Ex-BND-Chef August Hanning und Thorsten M. von der Firma "System 360 Grad".
Immer wieder griff die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt ein. Schließlich schickte sie die Zeugin sogar vor die Tür, um mit den Verfahrensbeteiligten über die Aussagegenehmigung zu diskutieren. Die Verteidigung stellte einen Antrag auf Erweiterung der Genehmigung, dieser wurde von der Kammer jedoch abgelehnt.
In den Momenten, in denen die Beamtin mal etwas sagen konnte/durfte, sprach sie unter anderem über den 3. Januar 2024, als sie mit dem Fall betraut worden sei und im Haus der Familie Block auf die entführten Kinder getroffen sei. Diese hätten nicht den Eindruck gemacht, als dass sie nicht bei ihrer Mutter sein wollten, erinnerte sich B.
15.58 Uhr: Ermittlerin muss bei der nächsten Verhandlung erneut aussagen
Trotz der weiterhin begrenzten Aussagegenehmigung der Ermittlerin wird B. zurück in den Zeugenstand gebeten. Delling-Anwalt David Rieks bittet daraufhin noch einmal um das Fragerecht und stellt einige Verständnisfragen.
Unter anderem geht es erneut um das Tagebuch von David B. Darüber hinaus will Rieks wissen, wie oft die Ermittlerin insgesamt mit den Kindern gesprochen habe. "Dreimal", antwortet B.
Nach einigen weiteren Nachfragen Rieks endet die Verhandlung für den heutigen Tag. Weiter geht es am morgigen Donnerstag um 9.30 Uhr, B. wird dann erneut in den Zeugenstand gebeten.
15.43 Uhr: Kammer lehnt Antrag der Verteidigung ab
Nach rund 30 Minuten kehrt die Kammer in den Verhandlungssaal zurück. Richterin Hildebrandt gibt bekannt, dass der Antrag abgelehnt wird. Sie begründet dies dadurch, dass es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gebe, dass eine Erweiterung der Aussagegenehmigung notwendig sei.
Die Argumentation der Verteidigung, die anderen Verfahren seien für dieses Verfahren bedeutend, sei nicht mehr als eine Behauptung, ergänzt die Richterin.
15.11 Uhr: Scharfe Worte vom Delling-Anwalt in Richtung der Richterin
Dr. Voß stellt nun den offiziellen Antrag, dass die Aussagegenehmigung der Zeugin auf das Verfahren gegen Hensel und Astrid H. erweitert wird. Die anderen Verteidiger schließen sich dem Antrag an.
Delling-Anwalt David Rieks nutzt die Gelegenheit, um der Richterin scharfe Worte an den Kopf zu werfen. Diese hatte zuvor bemängelt, dass sich die Verteidigung nicht im Vorwege um eine Erweiterung der Aussagegenehmigung bemüht hatte.
Das Problem sei doch von den vorherigen Befragungen der Zeugin im April bekannt gewesen und die Ermittlerin sei erst vor wenigen Tagen für eine Fortführung ihrer Aussage geladen worden, entgegnet Rieks. "Das ist nicht in Ordnung!", schimpft der Anwalt in Richtung der Richterin. Anwältin Pinar betont ebenfalls, dass der Ball bei der Kammer gelegen habe, nicht bei der Verteidigung.
Die Kammer zieht sich zurück, um über den Antrag zu entscheiden.
15 Uhr: Vorsitzende Richterin schickt Zeugin aus dem Saal
Die Zeugin muss nun den Saal verlassen, damit die Verfahrensbeteiligten über die Aussagegenehmigung diskutieren können beziehungsweise entsprechende Anträge stellen können.
Richterin Hildebrandt fasst noch einmal zusammen, dass die Aussagegenehmigung ausschließlich für dieses Verfahren gelte, nicht für etwaige Verfahren gegen Stephan Hensel, dessen Frau Astrid H. oder Ex-BND-Chef August Hanning.
Die Staatsanwältin erklärt, dass die Ermittlerin ihr nach der Mittagspause gesagt habe, dass sie kurzfristig eine Aussagegenehmigung für das Verfahren gegen Hensel und Astrid H. angefragt habe, die Dienststelle dies aber abgelehnt habe.
14.50 Uhr: Aussagegenehmigung sorgt weiterhin für Diskussionen
Nach der Pause ist weiter die Aussagegenehmigung der Ermittlerin Thema. Sie rechtfertigt sich, dass sie sich zu anderen Verfahren, wie dem besagten gegen Stephan Hensel, nicht äußern dürfe.
Anwältin Pinar versucht trotzdem ihr Glück. Sie befragt B. unter anderem zu den Ermittlungen gegen den ehemaligen Polizeibeamten Thorsten M. von der Sicherheitsfirma "System 360 Grad" - der Firma von Ex-BND-Chef August Hanning.
Vieles scheitert allerdings tatsächlich an dem Umstand, dass die Ermittlerin sich nicht äußern dürfe. Erneut gibt es Diskussionen zwischen der Richterin, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.
14.28 Uhr: Dr. Voß will in der Befragung einen Antrag stellen, Richterin greift ein
Dr. Voß möchte von der Beamtin wissen, ob nach ihrer Kenntnis wieder Ermittlungen gegen die Familie aufgenommen worden seien. Sie habe so etwas gelesen, entgegnet die Kriminalbeamtin, wisse aber nicht mehr.
Der Anwalt kommt daraufhin erneut auf die begrenzte Aussagegenehmigung der Zeugin zu sprechen und will einen Antrag dazu stellen. Er wird jedoch von der Vorsitzenden Richterin unterbrochen, die ihn daran erinnert, dass er mitten in einer laufenden Befragung sei und dies später tun könne.
Es folgt ein kleines Wortgefecht und eine erneute zehnminütige Pause.
14.13 Uhr: Verteidiger Dr. Marko Voß geht bei Befragung ins Detail
Dr. Voß hat nun zahlreiche kleinere Nachfragen zu dem Alpakahof-Betreiber und dessen Familie. Er befragt die Zeugin zu chronologischen Abläufen, Vernehmungen der Familienmitglieder sowie dem bereits im Prozess thematisierten Tagebuch von David B.
Die Ermittlerin erklärt, dass sich der Anfangsverdacht der Beihilfe gegen die Familie nicht bestätigt habe, da die Familie zu den verschiedenen Vorwürfen nachvollziehbare und glaubhafte Gründe vorgebracht habe. Unter anderem hatten sie das Wohnmobil organisiert, mit dem die Kinder schließlich transportiert wurden - David B. habe ihnen erklärt, dass er mit dem Wohnmobil Urlaub machen wolle.
Die Familie habe sich nach der Entführung von B. "betrogen und ausgenutzt" gefühlt, da sie vom eigentlichen Plan des Israelis nichts gewusst habe.
13.57 Uhr: Jetzt geht es noch mal um den Alpakahof und deren Besitzer
Dr. Marko Voß, Verteidiger des Familienanwalts Dr. Andreas C., hat noch Nachfragen an die Ermittlerin. Unter anderem thematisiert er die Familie, auf deren Hof in Süddeutschland die Kinder nach der Entführung in der Silvesternacht gebracht worden waren.
Insbesondere interessiert sich der Anwalt für die Verbindung zwischen der Familie und dem mutmaßlichen Chef-Entführer David B., die vermeintlich schon lange vor der Entführung Kontakt miteinander gehabt haben und in die Planung involviert gewesen sein sollen. Ein Vertreter der Familie habe jedoch ausgesagt, vom Kommen der Israelis und der Kinder überrascht worden zu sein, so B.
Die Staatsanwaltschaft hatte zeitweise gegen den Mann aus Pforzheim sowie mehrere Familienmitglieder ermittelt, die Ermittlungen jedoch eingestellt. Vor zwei Wochen wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft dahingehend wieder aktiv geworden ist.
13.36 Uhr: Ermittlerin auch nach der Pause weiterhin im Zeugenstand
Weiter im Text: Natürlich mit einigen Minuten Verspätung wird die heutige Verhandlung fortgesetzt. Ermittlerin Merle B. ist weiterhin im Zeugenstand.
Die Schulklasse hat ihren Ausflug hingegen beendet, der Zuschauerraum ist nun deutlich leerer als noch heute Morgen.
12.08 Uhr: Mittagspause
Die Vorsitzende Richterin unterbricht die Verhandlung für die obligatorische Mittagspause.
Weiter geht es um 13.30 Uhr.
12 Uhr: Verteidiger der Block-Cousine befragt Zeugin zum Ermittlungsbeginn
Nun ist Anwalt Reinhard Daum, Verteidiger der mitangeklagten Block-Cousine Uta B., mit seiner Befragung dran. Er stellt ebenfalls Fragen zum 3. Januar 2024, als die Ermittlerin erstmals in dem Fall tätig geworden sei.
Er möchte wissen, unter welchen Vorzeichen die Beamtin mit ihren Ermittlungen begonnen habe, fragt nach den konkreten Inhalten der zugrundeliegenden Strafanzeige. B. kann die Fragen nicht wirklich nachvollziehen. Sie sei mit dem Fall betraut worden und habe allein am 3. Januar extrem viele Gespräche geführt und Informationen erhalten, erinnert sich die Zeugin.
Daum befragt B. auch zu einem Gespräch zwischen ihrem Vorgesetzten und Otmar Kury, dem damaligen Anwalt von Frau Block. "Was soll die Zeugin zu einem Gespräch sagen, bei dem sie nicht dabei war?", schaltet sich Richterin Hildebrandt ein und wertet die Frage als unzulässig.
11.45 Uhr: Gab keinen Hinweis dafür, dass Kinder nicht bei Mutter sein wollen
Nach der kurzen Pause fragt Anwältin Pinar weiter. Sie möchte von B. wissen, warum sie nicht veranlasst habe, an der Adresse der Blocks polizeilich "tätig zu werden". "Wir sind doch tätig geworden", entgegnet die Ermittlerin. Man sei vor Ort gewesen, um zu schauen, wie es den Kindern gehe, so B.
Die Entscheidung, was mit den Kindern passiere, habe beim Jugendamt gelegen. Einen Grund dafür, dass die Polizei das Haus bewachen müsste oder ähnliches, habe es nicht gegeben. Sie habe an diesem Tag auch keine Hinweise darauf erkennen können, dass die Kinder nicht bei ihrer Mutter sein wollten.
11.28 Uhr: Anwältin befragt Ermittlerin zum 3. Januar 2024
Nach Rieks ist Gül Pinar, die Verteidigerin des mitangeklagten Sicherheitsunternehmers Andreas P., mit ihrer Befragung der Ermittlerin an der Reihe.
Die Anwältin befragt B. zu den Geschehnissen am 3. Januar 2024, als die Beamtin mit ihren Kollegen am Haus der Familie Block im Einsatz war. Pinar will wissen, wie der Kontakt mit den Mitarbeitern der Firma von P. ausgehen habe.
Eine Sicherheitsmitarbeiterin habe sie gefragt, ob sie einen Termin habe, weil Frau Block eigentlich keinen Besuch empfangen wolle. Auf ihre Antwort, dass sie keinen Termin benötige, habe Frau Block sie und ihre Kollegen schließlich ins Haus gelassen, erklärt B.
Es gibt erneut eine zehnminütige Pause.
11.14 Uhr: Ermittlerin wird zu Austausch mit der Staatsanwaltschaft befragt
Obwohl das Problem nicht wirklich aus der Welt geschafft werden kann, setzt Rieks seine Befragung fort. Es soll später noch einmal über die begrenzte Aussagegenehmigung diskutiert werden.
Rieks befragt B. zu etwaigen Gesprächen zwischen ihr und der Staatsanwaltschaft. So will er unter anderem wissen, ob es Absprachen gegeben habe, dass zum Beispiel die Handys von David B. und Keren T. nicht sichergestellt werden dürften. "Wenn ich es richtig verstanden habe, war das nicht möglich, weil den angesprochenen Personen sicheres Geleit zugesichert worden war", antwortet B.
Welcher Vertreter der Staatsanwaltschaft ihr dies gesagt habe, könne sie allerdings nicht mehr erinnern, verdeutlicht die Ermittlerin auf Nachfrage von Rieks.
11.03 Uhr: Aussagegenehmigung der Ermittlerin wird erneut zum Streitpunkt
Wie schon im April ist erneut die begrenzte Aussagegenehmigung der Ermittlerin Thema. Dieses sei inzwischen ein wenig angepasst worden.
Zu dem Verfahren, das parallel gegen Stephan Hensel geführt wird, dürfe sie jedoch immer noch nichts Konkretes sagen, erklärt B., nachdem Rieks dazu eine Frage gestellt hatte.
Es entsteht eine Diskussion zwischen den Verteidigern und der Vorsitzenden Richterin. "Das müssen wir jetzt mal klären", betont Dr. Marko Voß. Richterin Hildebrandt hält dagegen und spricht von einem "völlig normalen Vorgang", dass die Ermittlerin nicht zu sämtlichen Verfahren aussagen könne.
Rieks wirft der Richterin daraufhin vor, sich spöttisch ihm gegenüber geäußert zu haben. "Ich verstehe nicht, warum sie das Ganze so derart persönlich nehmen", entgegnet Hildebrandt.
10.55 Uhr: Delling-Verteidiger befragt Ermittlerin zu vermeintlichem Telefonat
Pünktlich nach einer Viertelstunde geht es weiter, die Verhandlung läuft wieder. Nun wird die Befragung der Hauptermittlungsführerin Merle B. (44) wie angekündigt fortgesetzt.
David Rieks, der Verteidiger von Gerhard Delling, führt seine Befragung an der Stelle weiter, an der sie im April unterbrochen worden war. Es geht um ein vermeintliches Telefonat zwischen Delling und Keren T. alias "Olga", das B. in ihrem Schlussbericht erwähnt hatte.
Nach mehreren Nachfragen räumt B. ein, dass sie nur Kenntnis darüber habe, dass das Telefonat von Dellings Telefon geführt worden sei. Dass der ehemalige Sport-Moderator aber tatsächlich das Gespräch geführt habe, dafür gebe es keine Beweise - zumal es eine Anwaltserklärung von Frau Blocks früherem Verteidiger gebe, dass sie dieses Gespräch geführt habe, merkt Rieks an.
10.31 Uhr: Pause
Aufgrund der herrschenden Temperaturen unterbricht die Vorsitzende Richterin die Verhandlung für eine kurze Pause.
In 15 Minuten soll es weitergehen.
10.28 Uhr: Verteidiger Dr. Voß schlägt ungewöhnlich versöhnliche Töne an
Auch Dr. Marko Voß, Verteidiger des Familienanwalts Dr. Andreas C., äußert sich noch einmal. Er schlägt ungewöhnlich versöhnliche Töne gegenüber Nebenklagevertreter Philip von der Meden an, nachdem die beiden bereits des Öfteren "mit härteren Bandagen" diskutiert hatten.
Es sei von der Meden "hoch anzurechnen", dass dieser in seiner spontanen Stellungnahme in der vergangenen Verhandlung eingeräumt habe, dass Voß' Mandant C. die gewalttätige Überwältigung von Stephan Hensel und die Entführung der Kinder in dieser Form eher nicht so beauftragt habe.
Unabhängig davon habe Hensel über zweieinhalb Jahre einen "strafrechtlichen Zustand" aufrechterhalten, indem er die Kinder bei sich behalten habe. "Das bloße Greifen" und ins-Auto-setzen der Kinder in der Silvesternacht könne vor diesem Hintergrund rechtlich nicht als Straftatbestand gewertet werden.
10.16 Uhr: "Manipulation spielt in diesem Prozess eine große Rolle"
Auch Block-Verteidiger Ingo Bott meldet sich noch mal zu Wort. Er betont: "Manipulation spielt in diesem Prozess eine große Rolle."
Manipulation von Stephan Hensel gegenüber seinen Kindern, aber auch Manipulation durch den vermeintlichen Kronzeugen David B., erklärt Bott. Dieser habe ausschließlich bedacht auf sein eigenes Interesse ausgesagt, sich dabei aber immer wieder in Widersprüche verstrickt.
10.06 Uhr: Anwältin Gül Pinar betont Unschuld ihres Mandanten Andreas P.
Nach Böttner ist Anwältin Gül Pinar, die Verteidigerin des mitangeklagten Sicherheitsunternehmers Andreas P., an der Reihe. Sie verdeutlicht, dass die Aussage von B. gezeigt habe, dass dieser zweifellos der Haupttäter der Entführung sei.
Der Israeli habe seine Agenda vor Gericht durchdrücken wollen und nur aus persönlichen Interessen gehandelt. Ihr Mandant wiederum sei in der Vernehmung des früheren Mossad-Agenten überhaupt nicht aufgetaucht. Dies spreche eine eindeutige Sprache, so Pinar.
"Es muss festgehalten werden: Herr P. gehörte nicht zum Team von David B. Er hatte mit alldem nichts zu tun", so die Juristin. Ein Straftatvorwurf gegen ihren Mandanten sei in keinster Weise konstruierbar, fasst Pinar zusammen. Sie wisse nicht, weshalb ihr Mandant überhaupt hier sitze, unterstreicht sie abschließend.
9.55 Uhr: Verteidiger Böttner lässt kein gutes Haar an Aussage von David B.
Wichtig festzuhalten sei, dass sein Mandant laut der Aussage von B. sehr verärgert darüber gewesen sei, dass der ehemalige GNTM-Kandidatin Jonathan C. unabgesprochen bei der Aktion in der Silvesternacht 2023/24 mit Gewalt auf Stephan Hensel eingewirkt habe, betont Böttner.
Wenn man das Aussageverhalten seines Mandanten mit dem von B. vergleiche, werde deutlich, dass sich S. aufrichtig, ehrlich und plausibel geäußert habe. Bei B. wiederum hätten sich zahlreiche Widersprüche ergeben. Zudem habe B. sich die Tür offen gelassen, sich im Zweifel immer auf Übersetzungsprobleme berufen zu können.
9.47 Uhr: Verteidiger: David B. wollte seine "fiktive Realität" aufrechterhalten
Als erstes ergreift Sascha Böttner, der Verteidiger von Tal S., das Wort. Der Anwalt unterstreicht die Aussage von David B., dass dieser unter Druck gesetzt worden sei - vorrangig durch den Familienanwalt der Familie Block, Dr. Andreas C.
Dieser Druck sei auf die anderen beteiligten der Gruppe, und damit auch auf seinen Mandanten weitergeleitet worden. S. sei es ausschließlich um das Wohl der Kinder gegangen, weshalb er auch kein Geld für die Rückholaktion angenommen habe.
Dass B. seinen Komplizen verschwiegen habe, dass die Kinder sogenannte "Notfallknöpfe" tragen würden, könne nur dafür sprechen, dass er die von ihm geschaffene "fiktive Realität" aufrechterhalten wolle. Damit meint Böttner die Annahme seines Mandanten, die Kinder seien zuvor vom Vater Stephan Hensel entführt worden und müssten nun gerettet werden.
9.39 Uhr: Prozesstag beginnt mit Verspätung
Schon fast traditionell beginnt der Prozesstag mit ein paar Minuten Verspätung. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt eröffnet die Verhandlung, nachdem der in U-Haft sitzende mutmaßliche Mit-Entführer Tal S. in den Saal geführt wurde.
Zu Beginn stehen weitere Stellungnahmen zu der abgeschlossenen Aussage von David B. auf dem Programm.
9.20 Uhr: Schulklasse besucht heutige Verhandlung
Anders als an vielen anderen Verhandlungstagen zuletzt ist der Zuschauerraum im Saal 237 heute recht gut gefüllt.
Unter anderem ist augenscheinlich eine Schulklasse vor Ort, um das Geschehen zu verfolgen.
9 Uhr: So geht es am Mittwoch weiter
Wie das Gericht mitteilte, will die Kammer am Mittwoch weitere Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten zur abgeschlossenen Vernehmung des mutmaßlichen Chef-Entführers entgegennehmen.
Zudem soll die Zeugenbefragung der Hauptermittlungsführerin Merle B. (44) fortgesetzt werden. Die Beamtin hatte bereits im April an zwei Tagen ausgesagt.
8.45 Uhr: Recap vom 57. Verhandlungstag
Am 57. Verhandlungstag endete die mehrtägige Zeugenaussage des mutmaßlichen Chef-Entführers David B. (68).
Erneut zeigte der Ex-Agent zahlreiche Erinnerungslücken. Dieses Verhalten hoben auch die Verteidiger Dr. Marko Voß und Ingo Bott in ihren späteren Stellungnahmen hervor.
B. habe es selbst mit der Aussage "Bis auf meinen Namen bin ich mir bei gar nichts mehr sicher" auf den Punkt gebracht, so Voß, der dies als "endgültigen Offenbarungseid" wertete.
Dies zeige deutlich, dass B. ein unglaubwürdiger Zeuge sei und seine Aussagen keine belastbare Grundlage für gerichtliche Feststellungen darstellten.
Nebenklagevertreter Philip von der Meden widersprach Voß in Teilen. So ließen sich aus der Aussage auch "tragbare Aspekte" ableiten, etwa dass die Israelis von Anfang an mit der Rückholung der Kinder in Deutschland befasst gewesen seien.
Titelfoto: Christian Charisius/dpa-Pool/dpa