Block-Prozess: Diskussionen um Zeugenaussage, Ermittlerin wird aus dem Saal geschickt

Hamburg - Am Mittwoch fand der 58. Verhandlungstag im Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (53) statt. Erneut wurde Hauptermittlungsführerin Merle B. (44) als Zeugin befragt. TAG24 war vor Ort und berichtete im Liveblog.

Christina Block (53) steht seit fast einem Jahr wegen der mutmaßlichen Entführung ihrer Kinder vor Gericht. Am Mittwoch fand der 58. Verhandlungstag statt.  © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Die Befragung der Ermittlerin war, wie schon im April, geprägt durch wiederkehrende Diskussionen um ihre begrenzte Aussagegenehmigung. Sie dürfe ausschließlich zu diesem Verfahren und den dazu gehörigen Ermittlungen Aussagen tätigen, betonte die Beamtin immer wieder.

Die Verteidigung stellte jedoch wiederholt Fragen zu dem Verfahren gegen Kindsvater Stephan Hensel und dessen Frau Astrid H. sowie dem Verfahren gegen Ex-BND-Chef August Hanning und Thorsten M. von der Firma "System 360 Grad".

Immer wieder griff die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt ein. Schließlich schickte sie die Zeugin sogar vor die Tür, um mit den Verfahrensbeteiligten über die Aussagegenehmigung zu diskutieren. Die Verteidigung stellte einen Antrag auf Erweiterung der Genehmigung, dieser wurde von der Kammer jedoch abgelehnt.

In den Momenten, in denen die Beamtin mal etwas sagen konnte/durfte, sprach sie unter anderem über den 3. Januar 2024, als sie mit dem Fall betraut worden sei und im Haus der Familie Block auf die entführten Kinder getroffen sei. Diese hätten nicht den Eindruck gemacht, als dass sie nicht bei ihrer Mutter sein wollten, erinnerte sich B.

15.58 Uhr: Ermittlerin muss bei der nächsten Verhandlung erneut aussagen

Trotz der weiterhin begrenzten Aussagegenehmigung der Ermittlerin wird B. zurück in den Zeugenstand gebeten. Delling-Anwalt David Rieks bittet daraufhin noch einmal um das Fragerecht und stellt einige Verständnisfragen.

Unter anderem geht es erneut um das Tagebuch von David B. Darüber hinaus will Rieks wissen, wie oft die Ermittlerin insgesamt mit den Kindern gesprochen habe. "Dreimal", antwortet B.

Nach einigen weiteren Nachfragen Rieks endet die Verhandlung für den heutigen Tag. Weiter geht es am morgigen Donnerstag um 9.30 Uhr, B. wird dann erneut in den Zeugenstand gebeten.

15.43 Uhr: Kammer lehnt Antrag der Verteidigung ab

Nach rund 30 Minuten kehrt die Kammer in den Verhandlungssaal zurück. Richterin Hildebrandt gibt bekannt, dass der Antrag abgelehnt wird. Sie begründet dies dadurch, dass es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gebe, dass eine Erweiterung der Aussagegenehmigung notwendig sei.

Die Argumentation der Verteidigung, die anderen Verfahren seien für dieses Verfahren bedeutend, sei nicht mehr als eine Behauptung, ergänzt die Richterin.

15.11 Uhr: Scharfe Worte vom Delling-Anwalt in Richtung der Richterin

Dr. Voß stellt nun den offiziellen Antrag, dass die Aussagegenehmigung der Zeugin auf das Verfahren gegen Hensel und Astrid H. erweitert wird. Die anderen Verteidiger schließen sich dem Antrag an.

Delling-Anwalt David Rieks nutzt die Gelegenheit, um der Richterin scharfe Worte an den Kopf zu werfen. Diese hatte zuvor bemängelt, dass sich die Verteidigung nicht im Vorwege um eine Erweiterung der Aussagegenehmigung bemüht hatte.

Das Problem sei doch von den vorherigen Befragungen der Zeugin im April bekannt gewesen und die Ermittlerin sei erst vor wenigen Tagen für eine Fortführung ihrer Aussage geladen worden, entgegnet Rieks. "Das ist nicht in Ordnung!", schimpft der Anwalt in Richtung der Richterin. Anwältin Pinar betont ebenfalls, dass der Ball bei der Kammer gelegen habe, nicht bei der Verteidigung.

Die Kammer zieht sich zurück, um über den Antrag zu entscheiden.

15 Uhr: Vorsitzende Richterin schickt Zeugin aus dem Saal

Die Zeugin muss nun den Saal verlassen, damit die Verfahrensbeteiligten über die Aussagegenehmigung diskutieren können beziehungsweise entsprechende Anträge stellen können.

Richterin Hildebrandt fasst noch einmal zusammen, dass die Aussagegenehmigung ausschließlich für dieses Verfahren gelte, nicht für etwaige Verfahren gegen Stephan Hensel, dessen Frau Astrid H. oder Ex-BND-Chef August Hanning.

Die Staatsanwältin erklärt, dass die Ermittlerin ihr nach der Mittagspause gesagt habe, dass sie kurzfristig eine Aussagegenehmigung für das Verfahren gegen Hensel und Astrid H. angefragt habe, die Dienststelle dies aber abgelehnt habe.

14.50 Uhr: Aussagegenehmigung sorgt weiterhin für Diskussionen

Nach der Pause ist weiter die Aussagegenehmigung der Ermittlerin Thema. Sie rechtfertigt sich, dass sie sich zu anderen Verfahren, wie dem besagten gegen Stephan Hensel, nicht äußern dürfe.

Anwältin Pinar versucht trotzdem ihr Glück. Sie befragt B. unter anderem zu den Ermittlungen gegen den ehemaligen Polizeibeamten Thorsten M. von der Sicherheitsfirma "System 360 Grad" - der Firma von Ex-BND-Chef August Hanning.

Vieles scheitert allerdings tatsächlich an dem Umstand, dass die Ermittlerin sich nicht äußern dürfe. Erneut gibt es Diskussionen zwischen der Richterin, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.

14.28 Uhr: Dr. Voß will in der Befragung einen Antrag stellen, Richterin greift ein

Dr. Voß möchte von der Beamtin wissen, ob nach ihrer Kenntnis wieder Ermittlungen gegen die Familie aufgenommen worden seien. Sie habe so etwas gelesen, entgegnet die Kriminalbeamtin, wisse aber nicht mehr.

Der Anwalt kommt daraufhin erneut auf die begrenzte Aussagegenehmigung der Zeugin zu sprechen und will einen Antrag dazu stellen. Er wird jedoch von der Vorsitzenden Richterin unterbrochen, die ihn daran erinnert, dass er mitten in einer laufenden Befragung sei und dies später tun könne.

Es folgt ein kleines Wortgefecht und eine erneute zehnminütige Pause.

Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt lieferte sich am Mittwoch ein Wortgefecht mit Verteidiger Dr. Marko Voß.  © Christian Charisius/dpa-Pool/dpa

14.13 Uhr: Verteidiger Dr. Marko Voß geht bei Befragung ins Detail

Dr. Voß hat nun zahlreiche kleinere Nachfragen zu dem Alpakahof-Betreiber und dessen Familie. Er befragt die Zeugin zu chronologischen Abläufen, Vernehmungen der Familienmitglieder sowie dem bereits im Prozess thematisierten Tagebuch von David B.

Die Ermittlerin erklärt, dass sich der Anfangsverdacht der Beihilfe gegen die Familie nicht bestätigt habe, da die Familie zu den verschiedenen Vorwürfen nachvollziehbare und glaubhafte Gründe vorgebracht habe. Unter anderem hatten sie das Wohnmobil organisiert, mit dem die Kinder schließlich transportiert wurden - David B. habe ihnen erklärt, dass er mit dem Wohnmobil Urlaub machen wolle.

Die Familie habe sich nach der Entführung von B. "betrogen und ausgenutzt" gefühlt, da sie vom eigentlichen Plan des Israelis nichts gewusst habe.

13.57 Uhr: Jetzt geht es noch mal um den Alpakahof und deren Besitzer

Dr. Marko Voß, Verteidiger des Familienanwalts Dr. Andreas C., hat noch Nachfragen an die Ermittlerin. Unter anderem thematisiert er die Familie, auf deren Hof in Süddeutschland die Kinder nach der Entführung in der Silvesternacht gebracht worden waren.

Insbesondere interessiert sich der Anwalt für die Verbindung zwischen der Familie und dem mutmaßlichen Chef-Entführer David B., die vermeintlich schon lange vor der Entführung Kontakt miteinander gehabt haben und in die Planung involviert gewesen sein sollen. Ein Vertreter der Familie habe jedoch ausgesagt, vom Kommen der Israelis und der Kinder überrascht worden zu sein, so B.

Die Staatsanwaltschaft hatte zeitweise gegen den Mann aus Pforzheim sowie mehrere Familienmitglieder ermittelt, die Ermittlungen jedoch eingestellt. Vor zwei Wochen wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft dahingehend wieder aktiv geworden ist.

13.36 Uhr: Ermittlerin auch nach der Pause weiterhin im Zeugenstand

Weiter im Text: Natürlich mit einigen Minuten Verspätung wird die heutige Verhandlung fortgesetzt. Ermittlerin Merle B. ist weiterhin im Zeugenstand.

Die Schulklasse hat ihren Ausflug hingegen beendet, der Zuschauerraum ist nun deutlich leerer als noch heute Morgen.

12.08 Uhr: Mittagspause

Die Vorsitzende Richterin unterbricht die Verhandlung für die obligatorische Mittagspause.

Weiter geht es um 13.30 Uhr.

Mehr zum Thema Block-Prozess: