Block-Prozess: Ex-GNTM-Model spricht über Angstzustände und Suizidversuch

Hamburg - Am Mittwoch findet der 62. Verhandlungstag im Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (53) statt. Im Fokus steht eine mit Spannung erwartete Zeugenaussage. TAG24 ist vor Ort und berichtet im Liveblog.

Seit fast genau einem Jahr muss sich Steakhouse-Erbin Christina Block (53) wegen mutmaßlicher Kindesentführung vor Gericht verantworten.  © Marcus Brandt/dpa

15.30 Uhr: Kammer lehnt Antrag der Verteidigung ab

Auch der Antrag, dass einige Unterlagen des Amtsgerichts in das psychologische Gutachten der Sachverständigen Dr. Schüler-Springorum einfließen müsse, lehnt die Kammer ab.

Die Auswahl der Unterlage obliege der Sachverständigen selbst, so die Begründung der Kammer.

15.30 Uhr: Kammer lehnt Antrag der Verteidigung ab

Als erstes verkündet die Kammer, dass ein Antrag der Verteidigung, der sich mit dem sichergestellten Handy von Block-Tochter Klara befasst hatte, abgelehnt wird.

Das Handy war am 1. Januar 2024, wenige Stunden nach der Entführung, von der dänischen Polizei auf der Straße gefunden worden.

Das Gerät sei untersucht worden und es gebe keine Anzeichen darauf, dass die gespeicherten Daten relevante Informationen für die in der Verhandlung zu klärenden Fragen beinhalteten. Der Antrag hatte vorgesehen, die Daten in den Prozess mit einzubeziehen.

15.18 Uhr: Zeuge hat laut eigener Aussage Suizidversuch hinter sich

Sascha Böttner, der Anwalt des in U-Haft sitzenden Tal S., befragt G. zu dessen körperlichem und psychischem Zustand. Er könne nicht arbeiten, sei paranoid und habe Angst erklärt der Zeuge. "Ich brauche Alkohol, um mich ein wenig runterzubringen", gibt das frühere Model zu.

Ob er früher in seinem Leben schon einmal mit Angst zu kämpfen gehabt habe, will Böttner wissen. "Als ich in der Armee war", bestätigt G. Er sei von Kommandanten gemobbt worden, verdeutlicht der Zeuge. Er habe sogar einen Suizidversuch hinter sich, gesteht G.

Böttner hat zu dem Suizidversuch weitere Fragen, wird aber von der Richterin gestoppt. Der Verteidiger regt daraufhin an, die Öffentlichkeit für die weitere Befragung auszuschließen, weil er "zahlreiche weitere Fragen" zu der Thematik habe.

Die Richterin räumt ein, dass darüber nachgedacht werden müsse. Für den heutigen Tag ist die Befragung von G. aber ohnehin beendet, da die Kammer noch einige Beschlüsse verkünden möchte.

Verteidiger Sascha Böttner regte an, die Öffentlichkeit für die weitere Befragung von Jonathan G. auszuschließen. Er habe unter anderem Fragen zu dessen Suizidversuch.  © Georg Wendt/dpa

15.06 Uhr: Erneut ist das "sichere Geleit" für den Zeugen Thema der Befragung

Jetzt kommt auch Dr. Voß noch einmal auf das "sichere Geleit" des Zeugen zu sprechen. Ob es diesbezüglich Gespräche mit der Staatsanwaltschaft gegeben habe, bevor der Antrag ans Amtsgericht gestellt worden sei, will der Verteidiger wissen.

Dr. Voß erinnert in diesem Zuge an eine Aussage von Staatsanwältin Paul, die vor einiger Zeit erklärt hatte, dass die Zeugenaussage von G. "nicht wichtig genug" sei, um die "extrem seltene" Ausnahmeregelung des sicheren Geleits zu treffen.

Dazu könne er nichts sagen, erklärt G. Er wisse nur, dass der entsprechende Antrag irgendwann bewilligt worden sei.

14.54 Uhr: Ex-GNTM-Model widerspricht mutmaßlichem Chef-Entführer

Nach Bott übernimmt Dr. Marko Voß, der Anwalt des mitangeklagten Familienanwalts Dr. Andreas C., die Befragung des Zeugen. Er möchte wissen, ob G. bei seiner Aussage bleibe, David B. einige Tage anstatt mehrere Monate nach der Entführung noch einmal getroffen zu haben.

Genau dies hatte B. in seiner Zeugenaussage erklärt. Im selben Zuge hatte der mutmaßliche Chef-Entführer auch gesagt, dass G. ihm gegenüber eine Gewaltanwendung im Rahmen der Entführung zugegeben habe. Das sei nicht zutreffend, widerspricht der Zeuge dieser Darstellung.

Zutreffend sei hingegen, dass B. ihm und den anderen Beteiligten vor der Aktion ganz klar gesagt habe, dass die Operation in voller Zustimmung der deutschen Behörden erfolge, erklärt G.

Dr. Marko Voß, der Anwalt des mitangeklagten Familienanwalts Dr. Andreas C., befragte den Zeugen zu einem Gespräch mit Chef-Entführer David B.  © Georg Wendt/dpa

14.35 Uhr: Richterin mischt sich in Befragung von Block-Anwalt ein

Wie er von der Verhaftung von Tal S. erfahren habe, will Bott als nächstes Wissen. Durch eine Textnachricht von David B., antwortet G. Der Block-Anwalt will daraufhin die genaue App wissen. "WhatsApp oder Signal", entgegnet der Zeuge. "Im Rahmen einer Gruppe oder privat?", fragt Bott. "Privat", erinnert sich G.

Abschließend will Bott wissen, was der Zeuge über sein "sicheres Geleit", das seinen Besuch im Zeugenstand erst möglich gemacht hat, sagen könne. Ob der Antrag darauf nach seiner Kenntnis direkt vom Amtsgericht bewilligt worden sei, fragt der Block-Anwalt. "Was meinen Sie mit direkt? Der Antrag ist bewilligt worden, er sitzt hier", mischt sich die Richterin ein.

Nach einem kurzen Wortgefecht hat Bott keine weiteren Fragen, es gibt erneut eine zehnminütige Pause.

14.16 Uhr: Block-Anwalt befragt Zeugen zu vermeintlichem Treffen im Hotel

Nach dem Nebenklagevertreter haben auch Tana Jeney, die Anwältin der Kinder, sowie die kinderpsychiatrische Sachverständige Dr. Schüler-Springorum Fragen an den Zeugen.

Sie erkundigen sich insbesondere zu dem Umgang mit den Kindern in der Silvesternacht. Zu vielem kann G. allerdings keine genauen Angaben machen, weil er sich nicht mehr genau erinnere oder es nicht mitbekommen habe.

Anschließend übernimmt Block-Anwalt Ingo Bott die Befragung des Zeugen. Er kommt auf das vermeintliche Treffen im "Grand Elysée" zu sprechen. Um wie viel Uhr das Treffen stattgefunden habe, will der Anwalt wissen. "Abends", antwortet G. Es sei bereits dunkel gewesen.

Warum er in seiner schriftlichen Stellungnahme nichts von der Maskierung während des Treffens geschildert habe, fragt der Anwalt. Das habe er, entgegnet G., woraufhin Bott das widerlegt. Der Zeuge schaut daraufhin selbst in seine Einlassung und räumt schließlich ein, dass es doch nicht Teil gewesen sei.

14.01 Uhr: "Also haben sie nur zugeguckt und sind dann weggerannt?"

Auch von der Meden kommt jetzt noch einmal auf die Aussage von Tal S. zu sprechen, der ausgesagt hatte, dass G. auf Hensel eingeschlagen habe und sehr brutal vorgegangen sei.

Der Zeuge wiederholt noch einmal seine Aussage von vorhin, dass er weder den Vater noch die Kinder angerührt habe. "Also zusammengefasst haben sie nur dagestanden, zugeguckt und sind dann weggerannt?", fragt von der Meden wenig überzeugt. Alles sei so schnell gegangen, wiederholt G. noch einmal.

"Haben Sie denn eine Erklärung dafür, warum Herr S. uns das so erzählt hat?", will der Anwalt weiter wissen. "Vielleicht, weil er nicht die Verantwortung übernehmen will", mutmaßt G.

Hensel-Anwalt Philip von der Meden befragte den Zeugen Jonathan G. zu den schweren Anschuldigungen gegen ihn.  © Georg Wendt/dpa

13.53 Uhr: David B. will Beweise für Pädophilie durch Hensel gehabt haben

Die Richterin hat keine weiteren Fragen, jetzt hat Staatsanwalt Marvin Steinberg das Fragerecht. Er stellt einige Nachfragen, unter anderem zu den persönlichen Gegenständen, die Frau Block dem Team bei dem Treffen im "Grand Elysée" übergeben habe. Es könnte ein Teddybär darunter gewesen sein, erinnert sich der Zeuge auf Nachfrage.

Anschließend befragt Nebenklagevertreter Philip von der Meden den ehemaligen Fitness-Trainer. Der Hensel-Anwalt möchte wissen, was im Vorwege die Vorstellung des Teams gewesen sei, wie man denn an die Kinder herankommen könne. "Wir hatten keinen genauen Plan", unterstreicht G.

Auch über die Pädophilie-Vorwürfe gegen seinen Mandanten will der Jurist sprechen. G. berichtet, dass es ihm von David B. so verkauft worden sei, als dass es Beweise für Übergriffe durch Herrn Hensel gegeben habe. Selbst gesehen habe er diese Beweise aber nicht.

13.38 Uhr: Zeuge bekam von seinem Anwalt eine Kopie der Gerichtsakten

Hildebrandt will von G. wissen, ob im Vorwege geplant worden sei, die Kinder nach der Entführung erst nach Süddeutschland und dann nach Hamburg zu bringen. "Daran erinnere ich mich nicht", antwortet der Zeuge.

Auch an die konkreten Inhalte des Treffens in Israel, das nach der Silvesternacht stattfand, könne er sich nicht erinnern. David B. habe lediglich gesagt, dass die Kinder erfolgreich zur Mutter zurückgebracht worden seien. Wegen möglicher Sorgen, die Aktion könne doch nicht legal gewesen sein, habe B. klar gemacht, dass "alles in Ordnung" komme.

Als die Sache jedoch medial immer größer geworden sei, habe er den Entschluss gefasst, sich zu Wort zu melden und die schriftliche Stellungnahme über seinen Anwalt einzureichen. Von diesem habe er auch eine Kopie der Prozessakten erhalten, so G.

Ex-GNTM-Model Jonathan G. (35) im Landgericht Hamburg.  © Marcus Brandt/dpa

13.27 Uhr: Mit-Entführer spricht über Wunden, die tagelang geblutet hätten

Weiter im Text: Nach der Mittagspause setzt Richterin Hildebrandt ihre Zeugenbefragung von Jonathan G. fort. Sie möchte mehr wissen zu der Zeit unmittelbar nach der Entführung am Hafen, als das Team im Wald unterwegs war.

Das Auftauchen der Polizei habe ihn überrascht, erklärt der Zeuge. Immerhin sei er davon ausgegangen, dass die Aktion legal und von den deutschen Behörden geduldet sei.

Der Polizeihund habe ihn gebissen, in dem Moment selbst habe er aber keinen Schmerz gespürt, erklärt G. Zuvor hatte er bereits ausgesagt, Bisswunden davongetragen zu haben, die noch tagelang geblutet hätten.

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