Block-Prozess: Hensels Ehefrau soll erneut aussagen, Richterin nimmt Zeugen in die Mangel

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Hamburg - Im Kindesentführungsprozess gegen Christina Block (53) findet am Montag der 80. Verhandlungstag statt. TAG24 ist wie gewohnt vor Ort und berichtet im Liveblog.

Zum 80. Mal muss Steakhouse-Erbin Christina Block (53) am Montag vor dem Landgericht Hamburg erscheinen.
Zum 80. Mal muss Steakhouse-Erbin Christina Block (53) am Montag vor dem Landgericht Hamburg erscheinen.  © Georg Wendt/dpa

11.31 Uhr: Zeuge kann sich nicht an bestimmte Gesprächsinhalte erinnern

Nun stellt die Staatsanwältin Fragen. Sie will wissen, ob es zur Einschätzung der Situation kurz nach der Entführung nicht relevant gewesen sei, sich Gedanken darüber zu machen, wie genau die Kinder zu ihrer Mutter gelangt seien.

Der Rechtsanwalt verdeutlicht erneut, dass er sich nicht daran erinnern könne, dass Derartiges besprochen worden sei. Möglicherweise habe er aber auch "nicht richtig zugehört", kommentiert der Zeuge.

11.26 Uhr: Richterin löchert Zeugen zu Treffen kurz nach der Entführung

Als nächstes befragt die Richterin den Zeugen noch mal zu dem Treffen mit Eugen Block, dem Familienanwalt sowie dem mitangeklagten Sicherheitsunternehmer P. im "Grand Elysée".

Hildebrandt will wissen, was genau bei diesem Treffen von wem gesagt worden sei. Ob darüber gesprochen worden sei, wie genau die Kinder nach Hamburg gebracht worden seien oder dass Stephan Hensel bei der Aktion verletzt worden sei. Daran erinnere er sich nicht, unterstreicht der Rechtsanwalt.

Die Richterin verweist auf die polizeiliche Aussage von P., der erklärt hatte, dass sehr wohl über eine mögliche Körperverletzung von Herrn Hensel im Rahmen des Treffens und des Telefonats mit Otmar Kury gesprochen worden sei. Der Zeuge wiederholt auf erneute Nachfrage, dass er sich daran nicht erinnern könne.

11.16 Uhr: "Weihnachtsmann" sollte Klara und Theo Geschenke übergeben

Nun spricht der Zeuge über das Vorhaben, Klara und Theo im Dezember 2023 Geschenke zu übergeben. Er und der Familienanwalt hätten die Idee gehabt, einen "Weihnachtsmann" zu mieten, um die Geschenke zu übergeben.

Eugen Block hätte jedoch die Variante bevorzugt, Sicherheitsunternehmer Andreas P. zu beauftragen. Dieser sollte seine Leute als Boten schicken, erinnert sich der Rechtsanwalt.

11.07 Uhr: Hat der Zeuge Chef-Entführer David B. und Keren T. kennengelernt?

Der Fragenhagel durch die Richterin geht weiter. Hildebrandt will ganz genau wissen, wer von den Angeklagten was nach der Entführung gesagt habe. Sowohl die Steakhouse-Erbin als auch der Familienanwalt hätten verdeutlicht, nichts über die Rückführung der Kinder zu wissen, entgegnet der Zeuge.

Ob er denn den mutmaßlichen Chef-Entführer David B. oder dessen rechte Hand Keren T. alias "Olga" kennengelernt habe, will Hildebrandt wissen. Der Zeuge verneint. Auch von der IT-Firma "Cyber Cupula" habe er bis zum Prozessbeginn nichts gewusst.

10.55 Uhr: Vorsitzende Richterin nimmt Zeugen in die Mangel

Als nächstes will Hildebrandt wissen, ob der Zeuge den Prozess mal als Zuschauer verfolgt habe, sie könne sich an sein Gesicht erinnern. Der Rechtsanwalt bejaht und spricht von ungefähr zehn Verhandlungstagen, an denen er anwesend gewesen sei.

Die Richterin nimmt den Zeugen daraufhin in die Mangel und will genau wissen, warum er bei Verhandlungsterminen vor Ort gewesen sei. Womöglich, um Eugen Block über die Vorgänge zu informieren? Der Anwalt räumt ein, als Vertreter des Patriarchen vor Ort gewesen zu sein, aber nicht von diesem beauftragt worden zu sein. Es wirkt, als würde die Richterin dem Zeugen nicht unbedingt glauben.

Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt nahm den Zeugen mit etlichen Rückfragen in die Mangel.
Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt nahm den Zeugen mit etlichen Rückfragen in die Mangel.  © Georg Wendt/dpa

10.47 Uhr: Zeuge: Sohn Theo wollte bei seiner Mama bleiben

Block-Anwalt Ingo Bott befragt den Zeugen weiter nach dem Umgang zwischen seiner Mandantin und Sohn Theo. Dieser habe nach dem Gerichtsbeschluss gesagt, er wolle bei seiner Mutter bleiben oder zumindest regelmäßigen Kontakt mit ihr haben, erinnert sich der Rechtsanwalt.

Auf Nachfrage der Richterin gibt der Zeuge zu, dass es vor seiner heutigen Aussage einen Austausch mit Eugen Block sowie Ingo Bott gegeben habe. Dabei sei es aber nur um die Befreiuung von der Verschwiegenheitspflicht gegangen.

10.37 Uhr: Anwalt erzählt von Beschluss, der "ein Schock" gewesen sei

Als nächstes spricht der Zeuge über den Gerichtsbeschluss, dass die Kinder sofort wieder an Hensel übergeben werden müssten. In dem Beschluss habe sinngemäß gestanden, dass der Kindsvater zwar nicht erziehungsfähig sei, die Mutter aber noch weniger geeignet sei, erinnert sich der Jurist.

Der Beschluss sei "ein Schock" und "nicht zu verstehen" gewesen, verdeutlicht der Rechtsanwalt. Er sei anschließend mit dem Familienanwalt C. zum Haus der Steakhouse-Erbin gefahren. Dort habe Theo "extrem niedergeschlagen" und "am Boden zerstört" gewirkt, während Klara eher wie ein "genervter Teenager" gewirkt habe.

Die Richterin grätscht daraufhin dazwischen und fordert den Zeugen auf, keine eigenen Interpretationen zu äußern, sondern konkret zu erzählen, was er gesehen und wahrgenommen habe. Der Anwalt muss immer wieder neu ansetzen, weil Hildebrandt ihn unterbricht und an seine Aufgabe als Zeuge erinnert.

10.20 Uhr: Zeuge traf sich mit Eugen Block, Familienanwalt C. und Andreas P.

Nun erzählt der Rechtsanwalt von einem Treffen mit Eugen Block, dem Familienanwalt C. sowie dem mitangeklagten Sicherheitsunternehmer Andreas P. im Hotel "Grand Elysée" kurz nach der Entführung.

Bei diesem habe ihm C. eröffnet, dass die Kinder nicht mehr in Dänemark, sondern bei ihrer Mutter seien. Es sei aus seiner Sicht aber "mit Händen greifbar" gewesen, dass keiner der drei anderen Anwesenden "auch nur den blassesten Dunst" gehabt habe, wie es zu dieser Rückholung gekommen sei, erklärt der Zeuge.

Anschließend sei Otmar Kury telefonisch kontaktiert und um eine strafrechtliche Einschätzung gebeten worden, die dieser im ersten Moment allerdings nicht habe geben können. Aufgrund des zu erwartenden Medienandrang sei zudem P. der Auftrag erteilt worden, sowohl das Haus von Eugen Block als auch das seiner Tochter zu sichern.

10.07 Uhr: Zeuge erzählt von früheren familienrechtlichen Verfahren

Nun beginnt die Befragung des angekündigten Zeugen. Es handelt sich um einen Rechtsanwalt. Dieser sei im Januar 2023 von Eugen Block kontaktiert und über den familienrechtlichen Konflikt zwischen dessen Tochter und Stephan Hensel aufgeklärt worden.

Der Zeuge erzählt von seiner anschließenden Arbeit und den familienrechtlichen Verfahren in Dänemark und Deutschland. Unter anderem erklärt er, dass Hensel sich damals jedweden gerichtlichen Beschlüssen widersetzt und alle Beteiligten als "unfähig" bezeichnet habe.

Er finde es auffällig, dass sich die Aggressivität der Kinder gegenüber ihrer Mutter im Laufe der Zeit immer weiter gesteigert habe. Das habe sich schon dadurch gezeigt, dass sie sie zunächst "Mama", dann "Christina" und irgendwann nur noch "diese Frau" genannt hätten.

9.49 Uhr: Verteidiger will Verbot der Verwertung von Hensels Aussage

Dr. Marko Voß, Verteidiger des mitangeklagten Familienanwalts Andreas C., gibt eine Erklärung zu der Absage von Stephan Hensel ab. Der Anwalt spricht sich aufgrund des nun erfolgten Teilschweigens des Kindsvaters für ein Verwertungsverbot aller Angaben aus, die Hensel als Zeuge gemacht hat. Er spricht in diesem Zuge von einer "Pervertierung des deutschen Rechts".

Der Jurist bezieht sich noch mal auf den neuen Podcast der "ZEIT", in der der Block-Ex und die Kinder zu Wort kommen. Es sei mehr als befremdlich, dass die Journalistin Anne Kunze nur rund zwei Wochen nach der Entführung stundenlang mit ihren habe sprechen können, während Hensel anderen Medien gegenüber verdeutlicht habe, dass die Familie die Geschehnisse verarbeiten müsse und von Anfragen deshalb abzusehen sei.

Voß regt an, die Journalistin als Zeugin zu laden und sie dazu aufzufordern, die Tonaufnahmen der Befragung der Kinder herauszugeben. Die Richterin entgegnet allerdings, dass dies nicht geplant sei, woraufhin eine kurze Diskussion zwischen beiden entbrennt.

Dr. Marko Voß, Verteidiger des mitangeklagten Familienanwalts Andreas C. fordert ein Verwertungsverbot für die Aussage von Stephan Hensel. (Archivfoto)
Dr. Marko Voß, Verteidiger des mitangeklagten Familienanwalts Andreas C. fordert ein Verwertungsverbot für die Aussage von Stephan Hensel. (Archivfoto)  © Georg Wendt/dpa

9.41 Uhr: Verhandlung eröffnet, Astrid H. soll statt Hensel als Zeugin aussagen

Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt eröffnet die heutige Verhandlung. Als erstes verkündet sie, dass die Kammer nach der Absage von Hensel versucht habe, dessen Frau Astrid H. stattdessen als Zeugin zu laden.

Sie habe deshalb ihren früheren Zeugenbeistand kontaktiert, der ihr jedoch erklärt habe, dass Frau H. das Mandat beendet habe. Deshalb bittet die Richterin nun den anwesenden Hensel-Anwalt um eine ladungsfähige Adresse von H. Die Dänin soll zu dem selben Thema geladen werden, zu dem Hensel aussagen sollte.

Titelfoto: Georg Wendt/dpa

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