Hamburg - Der heutige 66. Verhandlungstag im Entführungsprozess gegen Christina Block (53) findet erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch am Freitag müssen Zuschauer und Medien vor der Tür bleiben. Im Mittelpunkt steht voraussichtlich das Gutachten der gerichtlich bestellten Sachverständigen zu Sohn Theodor.
Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte, wird am heutigen Freitag die Vernehmung der forensischen Kinder- und Jugendpsychiaterin Dr. Mareike Schüler-Springorum fortgesetzt.
Die Kammer hatte bereits mit Beschluss vom 28. Juli entschieden, dass die gesamte Gutachtenerstattung, einschließlich der Befragung der Sachverständigen und möglicher Stellungnahmen der Prozessbeteiligten, nicht öffentlich stattfinden wird.
Den Antrag auf den Ausschluss der Öffentlichkeit hatte die Nebenklagevertreterin der beiden jüngsten Block-Kinder, Klara (15) und Theodor (12), gestellt. Sämtliche Prozessbeteiligten unterstützten den Antrag.
Zur Begründung hieß es, das Gutachten enthalte "höchstpersönliche Informationen" über das Innenleben und den Gesundheitszustand der beiden Minderjährigen.
Schüler-Springorum ist nicht als Zeugin, sondern als gerichtlich bestellte Sachverständige tätig. Ihre Aufgabe ist es, die psychischen Folgen der mutmaßlichen Entführung der beiden jüngsten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 zu untersuchen. Dafür hat sie unter anderem Gespräche mit den Kindern, aber auch mit Christina Block geführt.
Über den Inhalt des Gutachtens ist bislang nichts bekannt. Nach Informationen aus Prozesskreisen soll an den vergangenen beiden Verhandlungstagen die Begutachtung der Tochter im Mittelpunkt gestanden haben. Am heutigen Freitag soll es vor Gericht um das Gutachten zu Sohn Theo gehen.
Block-Prozess: Deswegen ist das Gutachten der Sachverständigen so wichtig
Im Mittelpunkt ihres Gutachtens steht nicht die Schuldfrage, sondern die Frage, welche seelischen Schäden die Kinder durch die mutmaßliche Entführung erlitten haben und welche langfristigen Folgen zu erwarten sind.
Bereits während der Zeugenaussage von Astrid Have, der Ehefrau von Blocks Ex-Mann Stephan Hensel (52), im November 2025, ging es um die Folgen der mutmaßlichen Entführung für die beiden jüngsten Kinder.
Have berichtete vor allem über die psychischen Auswirkungen. Demnach wurden beide Kinder bis heute unter Albträumen leiden. Theo sei seitdem "anders als andere Kinder".
Juristisch ist das von großer Bedeutung: Sollte es zu einer Verurteilung wegen Kindesentziehung kommen – die Staatsanwaltschaft wirft Christina Block vor, die Entführung ihrer Kinder beauftragt zu haben –, könnte eine erhebliche Schädigung der seelischen Entwicklung strafverschärfend berücksichtigt werden.
Dabei ist es auch wichtig, mögliche Folgen der Entführung von bereits bestehenden Belastungen der Kinder zu trennen. Die Geschwister waren über Jahre in einen erbitterten Sorgerechtsstreit ihrer Eltern eingebunden.
Ein Punkt, den auch Block-Anwalt Ingo Bott (43) immer wieder betont. Seiner Auffassung nach lasse sich das kaum voneinander trennen. Schließlich seien die Kinder bereits im Sommer 2021 ihrem damaligen Lebensmittelpunkt entzogen worden: Stephan Hensel hatte sie nach einem Umgangswochenende in Dänemark nicht zurückgebracht.
Ob auch die nächsten Prozesstage am 13. und 14. August erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden werden, ist derzeit noch offen.