Block-Prozess: Unternehmerin soll mutmaßlichen Entführer in bar bezahlt haben

Hamburg - David B. (68), der Mann im Zentrum der Entführung von Theo (12) und Klara (14), will sich nicht länger die Schuld zuschieben lassen. Bislang hatte Christina Block (52) immer wieder betont, B. habe die Entführung ihrer Kinder eigenmächtig durchgeführt. Doch nun stellt der Israeli diese Darstellung infrage.

Der mutmaßliche Entführer David B. im Fall Block soll ausgesagt haben, dass Christina Block (52) die Entführung in Auftrag gegeben haben soll.
Der mutmaßliche Entführer David B. im Fall Block soll ausgesagt haben, dass Christina Block (52) die Entführung in Auftrag gegeben haben soll.  © Marcus Brandt/dpa

Laut exklusiven BILD-Protokollen berichtete B. am 4. November 2025 der Staatsanwaltschaft Hamburg von angeblichen Anweisungen der Steakhaus-Erbin, übermittelt über den mitangeklagten Familienanwalt Dr. Andreas C.

B. ist der Gründer der IT-Sicherheitsfirma "Cyber Cupula", die laut Block für die IT-Sicherheit des Grand Elysée-Hotels engagiert wurde, das der Familie gehört.

Fast zwei Jahre lang wurde nach ihm gefahndet, weil er Silvester 2023/24 zusammen mit seiner Sicherheitsfirma Theo und Klara beim Vater entführt haben soll.

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Laut Aussage von B. soll der Familienanwalt Dr. Andreas C. die Entführung organisiert haben. Außerdem erklärte B, dass die Israelis ihre Tarnnamen im Luxushotel Grand Elysée bekommen haben sollen. Der 68-Jährige berichtete weiter, dass er sich über die Namen wunderte.

B. schilderte zudem: Christina Block habe über Dr. C. die Anweisungen gegeben, die Kinder nach Deutschland zu bringen, angeblich aus Sorge um ihre Sicherheit. Die Entführer hätten als verlängerter Arm der Mutter fungiert, Theo und Klara zurückzubringen – ohne ihnen Schaden zuzufügen.

Block-Prozess: Mutmaßlicher Entführer soll Bargeld erhalten haben

Die Hauptverhandlung wird bis zum 10. Dezember 2025 unterbrochen.
Die Hauptverhandlung wird bis zum 10. Dezember 2025 unterbrochen.  © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Nach Angaben von B. seien auch Bezahlungen erfolgt: In verschiedenen Abständen seien in bar 150.000 und 50.000 Euro von Andreas C. gezahlt worden. Das Bargeld sei in frischen Banknoten übergeben worden. Weitere 20.000 Euro habe Block persönlich übergeben.

Laut Bild kritisierte Blocks Anwalt Ingo Bott (42), dass die Staatsanwaltschaft nach Beginn der Hauptverhandlung einen Zeugen angehört habe, ohne Gericht und Verteidigung zu informieren, betonte aber, dass die Unschuldsvermutung weiterhin gelte.

Titelfoto: Marcus Brandt/dpa

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