Block-Prozess: Verteidiger spricht nach Aussage von Chef-Entführer von "fiktiver Realität"
Hamburg - Am Mittwoch findet der 58. Verhandlungstag im Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (53) statt. TAG24 ist vor Ort und berichtet im Liveblog.
10.06 Uhr: Anwältin Gül Pinar betont Unschuld ihres Mandanten Andreas P.
Nach Böttner ist Anwältin Gül Pinar, die Verteidigerin des mitangeklagten Sicherheitsunternehmers Andreas P., an der Reihe. Sie verdeutlicht, dass die Aussage von B. gezeigt habe, dass dieser zweifellos der Haupttäter der Entführung sei.
Der Israeli habe seine Agenda vor Gericht durchdrücken wollen und nur aus persönlichen Interessen gehandelt. Ihr Mandant wiederum sei in der Vernehmung des früheren Mossad-Agenten überhaupt nicht aufgetaucht. Dies spreche eine eindeutige Sprache, so Pinar.
"Es muss festgehalten werden: Herr P. gehörte nicht zum Team von David B. Er hatte mit alldem nichts zu tun", so die Juristin. Ein Straftatvorwurf gegen ihren Mandanten sei in keinster Weise konstruierbar, fasst Pinar zusammen. Sie wisse nicht, weshalb ihr Mandant überhaupt hier sitze, unterstreicht sie abschließend.
9.55 Uhr: Verteidiger Böttner lässt kein gutes Haar an Aussage von David B.
Wichtig festzuhalten sei, dass sein Mandant laut der Aussage von B. sehr verärgert darüber gewesen sei, dass der ehemalige GNTM-Kandidatin Jonathan C. unabgesprochen bei der Aktion in der Silvesternacht 2023/24 mit Gewalt auf Stephan Hensel eingewirkt habe, betont Böttner.
Wenn man das Aussageverhalten seines Mandanten mit dem von B. vergleiche, werde deutlich, dass sich S. aufrichtig, ehrlich und plausibel geäußert habe. Bei B. wiederum hätten sich zahlreiche Widersprüche ergeben. Zudem habe B. sich die Tür offen gelassen, sich im Zweifel immer auf Übersetzungsprobleme berufen zu können.
9.47 Uhr: Verteidiger: David B. wollte seine "fiktive Realität" aufrechterhalten
Als erstes ergreift Sascha Böttner, der Verteidiger von Tal S., das Wort. Der Anwalt unterstreicht die Aussage von David B., dass dieser unter Druck gesetzt worden sei - vorrangig durch den Familienanwalt der Familie Block, Dr. Andreas C.
Dieser Druck sei auf die anderen beteiligten der Gruppe, und damit auch auf seinen Mandanten weitergeleitet worden. S. sei es ausschließlich um das Wohl der Kinder gegangen, weshalb er auch kein Geld für die Rückholaktion angenommen habe.
Dass B. seinen Komplizen verschwiegen habe, dass die Kinder sogenannte "Notfallknöpfe" tragen würden, könne nur dafür sprechen, dass er die von ihm geschaffene "fiktive Realität" aufrechterhalten wolle. Damit meint Böttner die Annahme seines Mandanten, die Kinder seien zuvor vom Vater Stephan Hensel entführt worden und müssten nun gerettet werden.
9.39 Uhr: Prozesstag beginnt mit Verspätung
Schon fast traditionell beginnt der Prozesstag mit ein paar Minuten Verspätung. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt eröffnet die Verhandlung, nachdem der in U-Haft sitzende mutmaßliche Mit-Entführer Tal S. in den Saal geführt wurde.
Zu Beginn stehen weitere Stellungnahmen zu der abgeschlossenen Aussage von David B. auf dem Programm.
9.20 Uhr: Schulklasse besucht heutige Verhandlung
Anders als an vielen anderen Verhandlungstagen zuletzt ist der Zuschauerraum im Saal 237 heute recht gut gefüllt.
Unter anderem ist augenscheinlich eine Schulklasse vor Ort, um das Geschehen zu verfolgen.
9 Uhr: So geht es am Mittwoch weiter
Wie das Gericht mitteilte, will die Kammer am Mittwoch weitere Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten zur abgeschlossenen Vernehmung des mutmaßlichen Chef-Entführers entgegennehmen.
Zudem soll die Zeugenbefragung der Hauptermittlungsführerin Merle B. (44) fortgesetzt werden. Die Beamtin hatte bereits im April an zwei Tagen ausgesagt.
8.45 Uhr: Recap vom 57. Verhandlungstag
Am 57. Verhandlungstag endete die mehrtägige Zeugenaussage des mutmaßlichen Chef-Entführers David B. (68).
Erneut zeigte der Ex-Agent zahlreiche Erinnerungslücken. Dieses Verhalten hoben auch die Verteidiger Dr. Marko Voß und Ingo Bott in ihren späteren Stellungnahmen hervor.
B. habe es selbst mit der Aussage "Bis auf meinen Namen bin ich mir bei gar nichts mehr sicher" auf den Punkt gebracht, so Voß, der dies als "endgültigen Offenbarungseid" wertete.
Dies zeige deutlich, dass B. ein unglaubwürdiger Zeuge sei und seine Aussagen keine belastbare Grundlage für gerichtliche Feststellungen darstellten.
Nebenklagevertreter Philip von der Meden widersprach Voß in Teilen. So ließen sich aus der Aussage auch "tragbare Aspekte" ableiten, etwa dass die Israelis von Anfang an mit der Rückholung der Kinder in Deutschland befasst gewesen seien.
Titelfoto: Georg Wendt/dpa