Block-Prozess: Verteidiger zerlegen Aussage von Ex-GNTM-Model, Öffentlichkeit muss mehrfach raus

Hamburg - Im Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (53) fand am Donnerstag der 63. Verhandlungstag statt. Die Befragung von Ex-GNTM-Model Jonathan G. (35), der mutmaßlich an der Tat beteiligt war, wurde beendet. TAG24 war vor Ort und berichtete im Liveblog.

Steakhouse-Erbin Christina Block (53) wurde am Donnerstag aus nächster Nähe Zeugin der Befragung von Ex-GNTM-Model Jonathan G. (35).  © Fotomontage: Marcus Brandt/dpa

Am zweiten Tag der Befragung ging es unter anderem um den psychischen Zustand und hochpersönliche Lebensbereiche des 35-Jährigen. Für diesen Teil wurde die Öffentlichkeit zeitweise von der Verhandlung ausgeschlossen. Dasselbe galt für die Verlesung einer Krankenakte von Block-Sohn Theo.

Im öffentlichen Teil bezeichnete der Zeuge G, Frau Block und den mutmaßlichen Chef-Entführer David B. als Hauptverantwortliche für die Misere, in der er seit der Entführung stecke. Die Steakhouse-Erbin und der ehemalige Mossad-Agent seien diejenigen, auf die er sauer sei.

Sascha Böttner, der Verteidiger des in U-Haft sitzenden Tal S., konfrontierte G. daraufhin sogleich mit der Frage, warum er nicht auch auf seinen Mandanten sauer sei - immerhin hatte dieser ihn in seiner Aussage beschuldigt, in der Silvesternacht 2023/24 brutal auf Kindsvater Stephan Hensel eingeschlagen zu haben.

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Wenn das nicht stimme, wie G. behauptet, müsse er doch auch auf S. sauer sein, der ihn dann ja zu Unrecht beschuldigt hätte, argumentierte Böttner. Der ehemalige Fitness-Trainer rechtfertigte sich mit der Aussage, dass S. "alles" tun würde, um aus der Haft zu kommen und er ihn deshalb nicht verurteile.

Nach dem Ende der Befragung ließ die Verteidigung kein gutes Haar an der Zeugenaussage - sie sei "völlig unglaubhaft" gewesen und G. habe mitunter "schlicht gelogen", so das übereinstimmende Urteil der Juristen.

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15.27 Uhr: Richterin beendet heutige Verhandlung und gibt Ausblick

Nach ziemlich genau einer Stunde darf die Öffentlichkeit wieder in den Saal zurückkehren, um das Ende der heutigen Verhandlung noch mitzuerleben.

Die Vorsitzende Richterin verkündet, dass es abgesehen von der weiteren Aussage der Hauptermittlungsführerin Merle B. (44), die im August noch einmal geladen ist, keine weiteren Zeugenbefragungen mehr geben soll.

Weiter geht es am 27. Juli. An diesem Tag soll das Gutachten der kinderpsychiatrischen Sachverständigen Thema sein.

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14.27 Uhr: Öffentlichkeit wird erneut ausgeschlossen

Die Kammer ist zurück und verkündet den Beschluss, dass die Öffentlichkeit für die Dauer der Verlesung der Krankenakte sowie die anschließenden Stellungnahmen dazu ausgeschlossen wird.

Erneut müssen alle Zivilisten und Pressevertreter den Zuschauerraum in Saal 237 verlassen.

14.15 Uhr: Kammer berät über erneuten Ausschluss der Öffentlichkeit

Es gibt keine weiteren Stellungnahmen seitens der Beteiligten. Es geht weiter mit einem Antrag von Nebeklagevertreter Philip von der Meden, der um die Einführung einer Krankenakte von Block-Sohn Theo in die Verhandlung gebeten hatte.

Alle Verfahrensbeteiligten sprechen sich für den zeitweisen Ausschluss der Öffentlichkeit aus, woraufhin sich die Kammer zur circa zehnminütigen Beratung zurückzieht.

14.04 Uhr: "Haben eine Geschichte gehört, wie es gewesen sein KÖNNTE"

David Rieks, Verteidiger von Gerhard Delling, sieht es ähnlich. Die Aussage des Zeugen reihe sich nahtlos ein in die Ausführungen der anderen israelischen Beteiligten, die sich allesamt immer wieder in zentralen Punkten widersprechen würden.

"Wir haben von dem Zeugen wieder eine Geschichte gehört, wie es gewesen sein KÖNNTE", betont Rieks. Belastbare, objektive Feststellungen habe es so gut wie keine gegeben.

G. habe lediglich klar gesagt, die Zusammenstellung des Teams sei spontan erfolgt und die Rückführung selbst sei nur wenige Stunden vor der Operation beschlossen worden. "Geplant war daran überhaupt nichts", verdeutlicht Rieks und versucht damit, den Vorwurf gegen seinen Mandanten zu entkräften.

David Rieks (l.), Verteidiger von Gerhard Delling, ließ kein gutes Haar an der Zeugenaussage von Jonathan G.  © Marcus Brandt/dpa

13.49 Uhr: Anwalt von Tal S. beurteilt Zeugenaussage als "völlig unglaubhaft"

Nun gibt Sascha Böttner, Verteidiger des mutmaßlichen Mit-Entführers Tal S., eine Stellungnahme ab. Der Anwalt betont, dass G. zu allen Punkten vor der Ergreifung der Kinder sehr detailreich, zur Aktion in der Silvesternacht selbst aber extrem zögerlich ausgesagt habe. Dies sei ein klares "Warnsignal", argumentiert der Jurist.

Dass der Zeuge laut eigener Aussage nicht sauer auf seinen Mandanten sei, obwohl dieser ihn in seiner Aussage beschuldigt hatte, brutal gegen Kindsvater Stephan Hensel vorgegangen zu sein, sei bemerkenswert. Würde dieser Vorwurf nicht stimmen, hätte G. dies ins Zentrum seiner Aussage gestellt, urteilt Böttner.

Auch sonst seien die Ausführungen mitunter "völlig unglaubhaft" gewesen, unterstreicht der Anwalt. Auf die Aussage des Zeugen könne deshalb nichts gestützt werden, beschließt Böttner.

13.38 Uhr: Verteidiger kritisiert Vorverurteilung seines Mandanten

Dr. Marko Voß, der Verteidiger des mitangeklagten Familienanwalts Dr. Andreas C., hat nun das Wort. Er betont, dass sein Mandant weder in der schriftlichen Einlassung von G. noch in dessen Zeugenbefragung im Gericht vorgekommen sei.

Für eine vermeintliche Teilnahme C.s an dem ominösen Treffen im "Grand Elysée" kurz vor der Entführung gebe es darüber hinaus keine Hinweise. G. habe von einem Mann gesprochen, von dem er das Gefühl gehabt habe, es sei ein Anwalt gewesen. Sicher sei er sich aber nicht gewesen.

Abgesehen davon habe die Aussage des früheren Fitness-Trainers erneut gezeigt, dass die Rückführung der Kinder eine spontane "Hauruckaktion" gewesen sei und es keinerlei Planung gegeben habe. Entsprechend sei klar, dass sein Mandant C. nichts dergleichen in Auftrag gegeben habe.

Trotzdem sei C. in den Medien vorverurteilt worden. Dr. Voß spricht in diesem Zuge von "verheerenden Konsequenzen", die das Verfahren schon jetzt habe. Von der Richterin wird Voß daraufhin ermahnt, nicht bereits ein vorgezogenes Plädoyer zu halten.

13.22 Uhr: Bott: David B. und Keren T. handelten autonom und völlig losgelöst

Bott ergänzt, dass auch die Befragung von G. gezeigt habe, dass die Entführung ausschließlich in der Verantwortung von David B. und Keren T. alias "Olga" gelegen habe. Diese hätten autonom und völlig losgelöst von seiner Mandantin gehandelt.

Man sei an einem Punkt, an dem man keinem der israelischen Zeugen noch irgendetwas glauben könne, verdeutlicht der Block-Anwalt.

13.10 Uhr: Block-Anwalt rechnet nach Zeugenaussage mit Jonathan G. ab

Die Verhandlung läuft wieder. Die Prozessbeteiligten haben nun die Möglichkeit, zur abgeschlossenen Befragung von G. Stellungnahmen abzugeben.

Block-Anwalt Ingo Bott macht den Anfang. Der Zeuge sei "maximal um Selbstentlastung bemüht" gewesen und habe mitunter "schlicht gelogen". An was er sich erinnere, seien heldenhafte Geschichten gewesen, etwa der Kampf mit einem Hund, erklärt der Jurist.

Als es um das angebliche Treffen im Hotel "Grand Elysée" gegangen sei, habe G. "schmallippig" und "farblos" ausgesagt und sich den Aussagen der anderen Israelis rund um David B. angeschlossen. Die Ausführungen des Zeugen seien widersprüchlich und inkonsistent gewesen, führt Bott aus.

11.42 Uhr: Zeugenbefragung beendet, Mittagspause bis 13 Uhr

Nach einigen weiteren Fragen von Rieks ist die Zeugenbefragung von G. beendet, da die anderen Verteidiger ihrerseits keine Fragen haben.

Die Verhandlung wird daraufhin für die obligatorische Mittagspause unterbrochen. Weiter geht es um 13 Uhr.

Ex-GNTM-Model und mutmaßlicher Mit-Entführer Jonathan G. (35, l.) neben seinem Rechtsanwalt Christian Hermanussen im Landgericht Hamburg.  © Marcus Brandt/dpa

11.31 Uhr: G. bemerkte laut eigener Aussage erst im Hotel, dass er blutet

Nun ist David Rieks, der Verteidiger von Gerhard Delling, an der Reihe. Er stellt ebenfalls Nachfragen zu den Abläufen vor, während und nach der Operation in der Silvesternacht 2023/24.

Ob im Vorwege besprochen worden sei, wer in welchem Auto sitzen solle, will der Anwalt wissen. Er habe vorausgesetzt, dass er im selben Auto wie die Kinder sitzen werde, weil er ja vor allem angeworben worden sei, weil er Deutsch sprechen könne, antwortet G. Dann sei aber alles so schnell gegangen, dass er sich kurzerhand in den anderen Wagen gesetzt habe.

Was er in der Nacht für Kleidung getragen habe, will Rieks ebenfalls wissen. Einen schwarzen Anzug und schwarze Schuhe, erinnert sich der Zeuge. "Wann ist Ihnen aufgefallen, dass sie bluten?", fragt der Anwalt weiter. G. berichtet, dass das im Hotelzimmer nach der Flucht durch den Wald gewesen sei.

Der Rezeptionist des Hotels habe ihn nicht auf seine Verletzungen angesprochen, weil er diese nicht habe sehen können, verdeutlicht G. auf Nachfrage.

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