Entführung der Block-Kinder: Gegen diese drei Personen wird wieder ermittelt

Von Helmut Reuter

Hamburg - Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat im Fall der mutmaßlichen Entführung der Block-Kinder die Ermittlungen gegen einen Mann aus der Region Pforzheim sowie zwei seiner Familienmitglieder wieder aufgenommen.

Steakhouse-Erbin Christina Block (53) steht seit Juli 2025 wegen mutmaßlicher Kindesentführung vor Gericht.  © Georg Wendt/dpa-pool/dpa

Das bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Mia-Christine Sperling-Karstens. Im Zuge der laufenden Hauptverhandlung in dem Fall habe es weitere Erkenntnisse gegeben, sagte sie zur Begründung. Zuvor hatten die "Badischen Neuesten Nachrichten" (BNN) berichtet.

Die Ermittlungen gegen damals noch vier Personen waren im vorigen Jahr eingestellt worden.

"Vier weitere Personen, die in den Ankauf des Wohnmobils verwickelt waren und den mutmaßlichen Entführern mit den Kindern bis zum 2. Januar 2024 Unterschlupf in Baden-Württemberg gewährten, hatten nach dem Ermittlungsergebnis unwiderlegbar nichts von den Tathintergründen gewusst", hieß es damals.

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Zwischenzeitlich habe die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Mann und zwei Familienangehörige von ihm wiederaufgenommen.

Anlass seien Erkenntnisse aus einem bei der Staatsanwaltschaft Hamburg geführten gesonderten Ermittlungsverfahren, das weitere mutmaßlich Beteiligte an den Geschehnissen in der Silvesternacht 23/24 in Dänemark betreffe, so die Sprecherin. Hinsichtlich eines Familienmitglieds sei es bei der Verfahrenseinstellung geblieben.

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In der Silvesternacht 2023/24 wurden zwei Kinder von Christina Block in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von Dänemark nach Deutschland gebracht. In dem seit Juli 2025 laufenden Prozess wegen Kindesentführung muss sich die Steakhouse-Erbin vor dem Hamburger Landgericht verantworten.

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