Haftbefehl gegen Christina Block? Entscheidung gefallen!

Hamburg - Durchatmen bei Christina Block (53)! Die Steakhouse-Erbin muss im Zuge des Prozesses wegen der mutmaßlichen Entführung ihrer Kinder nicht wegen des Verdachts einer versuchten Verdunkelungsaktion in Haft.

Christina Block (53) kann durchatmen: Es wurde kein Haftbefehl gegen sie erlassen.  © Daniel Bockwoldt/dpa

Gerichtssprecher Florian Vogelsang bestätigte gegenüber TAG24 entsprechende Medienberichte: "Derzeit werden keine Maßnahmen gegen die Angeklagte erlassen", erklärte er.

Weder habe die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf einen Haftbefehl gestellt, noch sich die Kammer dazu entschieden, die Unternehmerin auch ohne Antrag in U-Haft zu schicken. Zu den Gründen für diese Entscheidung konnte Vogelsang keine weiteren Angaben machen.

Im Rahmen des 64. Verhandlungstages am 28. Juli war bekannt geworden, dass Block der psychologischen Gutachterin Mareike Schüler-Springorum einen Umschlag mit noch nicht gestellten Beweismitteln ihres Verteidigers Ingo Bott (43) sowie einen Brief übergeben hatte.

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Ihr Anwalt versuchte den Vorfall anschließend als "Versehen" zu verkaufen, doch die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt zeigte sich skeptisch: "Ich halte das nicht für einen Irrtum. Das ist der Versuch einer Verdunkelungshandlung!", schimpfte sie.

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Richterin lässt Christina Block mit blauem Auge davonkommen

Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt lässt die Steakhouse-Erbin mit einem blauen Auge davonkommen.  © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Bereits im November hatte Hildebrandt der Angeklagten eine Ansage gemacht und davor gewarnt, Einfluss auf Beweismittel zu nehmen. Block wiederum rechtfertigte sich damit, dass sie der Gutachterin lediglich habe "helfen" wollen.

Die Staatsanwaltschaft betonte in einer Stellungnahme am 64. Verhandlungstag, dass die Voraussetzungen für einen Haftbefehl erfüllt seien. Die Kammer kündigte eine Prüfung an - und entschied nun, dass die 53-Jährige mit einem blauen Auge davonkommt.

Fortgesetzt wird der Prozess am kommenden Freitag (7. August), allerdings wohl erneut ohne Zuschauer: Das Gutachten von Schüler-Springorum zu den Folgen der Entführung für die Kinder wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit thematisiert.

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