Hamburg - Nachdem das Landgericht Hamburg bereits am vergangenen Donnerstag mitgeteilt hatte, dass die beschlagnahmten Tonaufnahmen der ZEIT, die Grundlage für den Podcast "House of Block" sind, vorerst nicht ausgewertet werden, schränkte es seine Beschlüsse nun in zwei weiteren Punkten ein. An der grundsätzlichen Sicherstellung des Materials hält die Kammer jedoch fest. Jetzt muss das Hanseatische Oberlandesgericht entscheiden.
In einer Mitteilung vom Dienstagabend erklärte die Große Strafkammer 32 des Landgerichts Hamburg, den Beschwerden der ZEIT gegen die Durchsuchungsbeschlüsse vom 12. Oktober 2026 teilweise selbst abgeholfen zu haben.
Betroffen sind die angedrohten Durchsuchungen der Hamburger Verlagsräume sowie der Berliner Privatwohnung von "ZEIT"-Journalistin Anne Kunze, falls die Tonaufnahmen nicht "freiwillig" herausgegeben werden.
Konkret geht es um mögliche Vertragsunterlagen sowie um Aufnahmen, die die älteste Tochter von Christina Block (53) und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel (52) betreffen.
Die Kammer hob die Beschlüsse teilweise auf. Damit dürfen die entsprechenden Dokumente nicht mehr auf dieser Grundlage sichergestellt oder beschlagnahmt werden.
Kunze hatte über ihren Anwalt – und auch in einer Sonderfolge des Podcasts "House of Block" – erklären lassen, dass weder zwischen ihr und der Familie Hensel noch zwischen dem ZEIT-Verlag und der Familie schriftliche Verträge geschlossen worden seien. Auch Geld sei nicht geflossen. Diese Angaben stellt das Gericht nicht infrage.
Zudem stellte die Kammer klar, dass sich die Beschlüsse ausschließlich auf die Tonaufnahmen von Gesprächen am 15. und 16. Januar 2024 zwischen Kunze, Stephan Hensel, dessen neuer Frau Astrid Have sowie Klara Hensel beziehen. Aufnahmen, welche die älteste Tochter betreffen, seien davon nicht erfasst. Deren vorläufige Sicherstellung erklärte das Gericht für rechtswidrig.
Kammer sieht die Gefahr von "fremdsuggestiver Einflüsse"
Im entscheidenden Punkt bleibt die Kammer allerdings konsequent: Die vorläufige Sicherstellung der Daten sei weiterhin gerechtfertigt.
Im Zentrum steht die Frage, ob die Befragung der damals 13 Jahre alten Klara Hensel wenige Tage nach der mutmaßlichen Entführung in der Silvesternacht 2023/24 ihre späteren Aussagen beeinflusst haben könnte.
Kunze hatte das Mädchen am 15. Januar 2024 mehrere Stunden lang im Beisein ihres Vaters, Astrid Have und ihres damals zehn Jahre alten Bruders befragt. Umfassende polizeiliche Vernehmungen hatten zu diesem Zeitpunkt noch nicht stattgefunden.
Die Kammer sieht die Gefahr sogenannter "fremdsuggestiver Einflüsse". Ohne eine genaue Prüfung der Gesprächsinhalte und der gestellten Fragen könne möglicherweise nicht beurteilt werden, inwieweit die späteren Aussagen der Kinder bei der Polizei belastbar seien.
Das könnte für das Strafverfahren erhebliche Folgen haben. Wesentliche Teile der Anklage stützen sich auf diese Aussagen. Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts bestehen zudem in wichtigen Punkten Widersprüche zwischen den Angaben der Tochter zum mutmaßlichen Geschehen in der Silvesternacht im Wald und den Darstellungen der israelischen Angeklagten sowie "eines gesondert Verfolgten".
ZEIT-Journalistin spricht von "Angriff auf die Pressefreiheit"
Die Kammer verweist in ihrer Begründung zudem erneut auf das außergewöhnlich hohe öffentliche Interesse an der Aufklärung der Vorwürfe.
Insbesondere, weil es um mutmaßliche Straftaten zulasten von Kindern geht. Zugleich müssten die Verteidigungsrechte der Angeklagten berücksichtigt werden. Ein Beschlagnahmeverbot könne auch deren Möglichkeiten einschränken, dem Tatverdacht entgegenzutreten.
Die "Zeit" wehrt sich gegen die Beschlagnahmung und sieht darin einen "klaren Angriff auf die Pressefreiheit", so Kunze.
In dem mehr als 160 Stunden umfassenden Audiomaterial seien nach Angaben der Journalistin auch vertrauliche Dinge zur Sprache gekommen, die nicht für eine Veröffentlichung bestimmt gewesen seien.
Das Gericht betont jetzt, dass bestimmte Inhalte weiterhin besonders geschützt bleiben sollen: Nicht veröffentlichte Gesprächsteile, vertrauliche Hintergrundgespräche und Inhalte, die Rückschlüsse auf bislang nicht offengelegte Informanten zulassen, unterlägen einem uneingeschränkten Beschlagnahmeverbot.
Über die noch offenen Beschwerden entscheidet nun das Hanseatische Oberlandesgericht schriftlich und außerhalb des Block-Prozesses. Bis zu einer abschließenden Entscheidung bleiben die Tonaufnahmen unangetastet und dürfen nicht ausgewertet werden.